Zusammenfassung des Urteils AGVE 2000 110: -
Es ging um einen Fall im Enteignungsrecht, bei dem es um den Schutz einer Zone ging. Die Schutzzonen wurden durch eine Vereinbarung zwischen gleichberechtigten Partnern festgelegt und nicht hoheitlich verfügt. Es wurde diskutiert, ob eine materielle Enteignung vorliegt und ab welchem Zeitpunkt dies zu beurteilen ist. Die Schätzungskommission nach dem Baugesetz entschied in einem Fall zwischen B. und der Einwohnergemeinde O. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Eigentumsbeschränkung war entscheidend für die Beurteilung.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2000 110 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Datum: | 12.09.2000 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2000 110 S.469 2000 Enteignungsrecht 469 I. Enteignungsrecht 110 Materielle Enteignung; Schutzzone. - Zeitpunkt des... |
Schlagwörter : | Enteignung; Schutzzone; Eigentum; Eigentumsbeschränkung; Zeitpunkt; Recht; Enteignungsrecht; Inkrafttretens; Entscheid; Schätzungskommission; Baugesetz; Kommentar; Rechtskraft; EGGSchG; Materielle; Enteignung; Eigentumsbeschränkung; Verjäh-; Vertrag; Sachen; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Prüfung; BauG; Enrico; Aemisegger; Heinz; Kuttler; Alfred |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 119 Ib 229; |
Kommentar: | - |
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