Zusammenfassung des Urteils AGVE 2000 108: -
Die Beschwerdeführerin war Mieterin einer Liegenschaft des Beschwerdegegners und erhielt Konkursandrohungen aufgrund von Mietzinsausständen. Nachdem die untere Aufsichtsbehörde die Beschwerde abwies, legte die Beschwerdeführerin bei der oberen Aufsichtsbehörde des Obergerichts des Kantons Zürich Beschwerde ein. Sie beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Beschlusses und machte 18 weitere Anträge geltend. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da die Beschwerdeführerin keine formellen Mängel der Konkursandrohungen geltend machte. Die Gerichtskosten betrugen CHF 0, und die Beschwerdegegnerin war eine Firma.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2000 108 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Landwirtschaftliche Rekurskommission |
Datum: | 19.12.2000 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2000 108 S.462 2000 Landwirtschaftliche Rekurskommission 462 [...] 108 Direktzahlungen; Bedeutung der Akontozahlung.... |
Schlagwörter : | Akontozahlung; Verfügung; Rückforderung; Widerruf; Vertrauen; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche; Rekurskommission; Prüfung; Direktzahlungen; Entscheid; Landwirtschaftlichen; Sachen; Finanzdepartement; Abteilung; Erwägungen; Subventionsverfügung; Vorausset-; Realakte; Häfelin/Müller; Grundriss; Verwaltungsrechts; Aufage; Verzichts; Empfängers; Erhaltene; ückgeben |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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