Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2024

Es wurde zuvor Band V Sozialversicherungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
150 V 7 - (9C_482/2022)31.01.2024
Regeste
Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG ; Art. 14a Abs. 2 ELV ; Berücksichtigung des AHV/ IV/EO-Mindestbeitrags für Nichterwerbstätige bei Teilinvaliden mit Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens als anerkannte Ausgabe. Der einer teilinvaliden, nichterwerbstätigen Person im fraglichen Kalenderjahr in Rechnung gestellte AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige, der von ihr rechtzeitig geleistet wurde und damit nicht mehr zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zur Verfügung stand, stellt eine anerkannte Ausgabe im Sinne von Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG dar. Ihm ist bei der Ermittlung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen für das betreffende Kalenderjahr Rechnung zu tragen (E. 2 und 3).
Ausgabe; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Bundes; Einkommen; AHV/IV; Nichterwerbstätige; Anrechnung; Erwerbseinkommen;
150 V 67 - (8C_166/2023)06.03.2024
Regeste
Art. 16 ATSG ; Festsetzung des Validen- und Invalideneinkommens anhand der vom Bundesamt für Statistik herausgegebenen Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE); massgebliche statistische Grundlage bei Einholung eines Gerichtsgutachtens mit abgestufter Rentenzusprechung. In zeitlicher Hinsicht sind im Rahmen des Einkommensvergleichs bezogen auf den Rentenbeginn die aktuellsten veröffentlichten Daten beizuziehen (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Einholung eines Gerichtsgutachtens mit anschliessender Aufhebung der rentenabweisenden Verfügung und rückwirkender Zusprechung einer abgestuften Rente hat zur Folge, dass die Revisionsregeln analog zur Anwendung kommen. Beurteilt das Gericht dabei den Rentenanspruch in zeitlicher Ausdehnung des Anfechtungsgegenstandes über den Verfügungszeitpunkt hinaus, so ist die im Zeitpunkt des Gerichtsurteils bezogen auf die Rentenabstufung aktuellste veröffentlichte LSE-Tabelle massgeblich (E. 5.2).
Rente; Gericht; Urteil; Verfügung; Zeitpunkt; Tabelle; Invalidenrente; Rentenanspruch; Revision; Invaliditätsgrad; Stand; Rentenbeginn;