Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2021

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
147 V 359 - (8C_17/2021)20.05.2021
Regeste
Art. 17 Abs. 1 lit. e und f des Bundesgesetzes vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie; Art. 4 Abs. 1 und Art. 8f Abs. 1 der Verordnung vom 20. März 2020 über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung); Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung für in einem Sex-Club tätige Sexarbeiterinnen. Bei Sexarbeiterinnen, die im Meldeverfahren in der Schweiz in einem Sex-Club tätig sind und daher längstens für die Dauer von 90 Tagen im Jahr für den gleichen Club arbeiten können, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeit. Die gegebenen Beschäftigungsverhältnisse fallen nicht unter die Bestimmung von Art. 4 Abs. 1 oder Art. 8f Abs. 1 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung (E. 3 und 4).
Arbeit; Kurzarbeit; Covid-; Sexarbeiterin; Sexarbeiterinnen; Verordnung; Anspruch; Arbeitslosenversicherung; Kurzarbeitsentschädigung;
147 V 251 - (9C_236/2020)02.06.2021
Regeste
Art. 42 quater Abs. 3 IVG ; Art. 39a lit. a IVV ; Assistenzbeitrag für minderjährige Versicherte. Die Voraussetzung in Art. 39a lit. a IVV , wonach der Anspruch eines minderjährigen Versicherten auf einen Assistenzbeitrag vom Besuch der obligatorischen Schule in einer Regelklasse abhängig gemacht wird, ist gesetzeskonform und verstösst nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ( Art. 8 Abs. 1 BV ) (E. 8).
Assistance; édéral; Conseil; Assuré; école; Tribunal; ément; été; Office; Commission; élégation; étence; Exercice; écurité;
147 V 259 - (9C_440/2020)25.05.2021
Regeste
Art. 62 Abs. 1 Einleitungssatz, Abs. 1 lit. d, Art. 62a Abs. 2 lit. c und Abs. 3 Satz 1 BVG; Art. 4 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes des Grossen Rates des Kantons Bern vom 17. März 2014 über die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSAG); Art. 18 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates des Kantons Bern vom 21. Oktober 2009 über die Aufsicht über die Stiftungen und die Vorsorgeeinrichtungen (ASVV); Gutachtenskosten. Gemäss Art. 62 Abs. 1 Einleitungssatz BVG wacht die Aufsichtsbehörde - hier die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) - darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen sowie die Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass das Vorsorgevermögen zweckgemäss verwendet wird. Sie trifft die zur Behebung von Mängeln erforderlichen Massnahmen, wobei sie u.a. bei Bedarf Gutachten anordnen kann (E. 5-5.2.2). Die dadurch verursachten Kosten sind der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtung aufzuerlegen (E. 5.3 und 6; vgl. auch BGE 141 V 509 E. 3.1).
Aufsicht; Vorsorge; Gutachten; Personalvorsorgestiftung; Vorsorgeeinrichtung; Stiftung; BBSAG; Massnahme; Aufsichtsbehörde; Gutachtens;
147 V 278 - (9C_53/2021)30.06.2021
Regeste
Art. 2 Abs. 3 bis und Art. 5 Abs. 2 Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall in der vom 23. April bis 5. Juli 2020 in Kraft stehenden Fassung; Art. 11 Abs. 1 EOG ; Art. 7 Abs. 1 EOV ; Anspruchsgrundlagen Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende (Härtefallregelung). Es verstösst gegen Bundesrecht, bei der Prüfung des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatz zwischen dem 17. März 2020 und der erstmaligen Verfügung über den Corona-Erwerbsersatz erfolgte Änderungen der AHV-Beitragszahlungen für das Jahr 2019 zum Vornherein ausser Acht zu lassen. Für ein solches Vorgehen besteht weder in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall eine Grundlage, noch ist ersichtlich, dass es dem Willen des Verordnungsgebers entsprochen hätte (E. 5.3).
Verordnung; Covid-; Erwerbsausfall; Ausgleichskasse; Verwaltung; -Verordnung; Einkommen; Entschädigung; Corona-Erwerbsersatz; Anspruch;
147 V 285 - (8C_753/2020)20.05.2021
Regeste
Art. 4 Abs. 3 und Art. 7 Abs. 2 FamZG ; Art. 7 Abs. 1 FamZV ; Art. 67 und 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009. Vorgehen bei der Abklärung des Anspruchs eines in der Schweiz wohnhaften und erwerbstätigen Vaters auf Familienzulagen für seine in Polen bei der Mutter lebenden Kinder, wobei die Mutter sich in (un-)bezahltem Urlaub befindet (E. 2-5).
Familie; Recht; Mitgliedstaat; Leistung; Träger; Antrag; Familienleistung; Familienzulagen; Kinder; Rechtsvorschriften; Anspruch;
147 V 297 - (9C_763/2020)02.07.2021
Regeste
Art. 23 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 AHVG ; Art. 46 Abs. 3 AHVV ; Wiederaufleben des Anspruchs auf eine Witwen- oder Witwerrente. Der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, der zufolge Wiederverheiratung erloschen ist ( Art. 23 Abs. 4 lit. a AHVG ), kann gestützt auf Art. 23 Abs. 5 AHVG nur nach Auflösung der zweiten Ehe durch Scheidung oder Ungültigerklärung wieder aufleben. Werden danach weitere Ehen eingegangen (d.h. eine dritte, vierte etc. Ehe) und später geschieden oder als ungültig erklärt, ist ein Wiederaufleben ausgeschlossen (E. 6.6).
Witwe; Witwen; Witwer; Witwerrente; Wiederaufleben; Witwenoder; Scheidung; Anspruch; Witwenrente; Ungültigerklärung; Hinterlassenen;
147 V 308 - (9C_201/2021)15.06.2021
Regeste
Ziff. 14.05 HVI-Anhang (in der seit 1. Juli 2020 geltenden Fassung); zeitliche Anwendbarkeit. Wird der Hilfsmittelanspruch erst nach dem 30. Juni 2020 erstmals von der Verwaltung beurteilt, gelangen die neuen, ab 1. Juli 2020 geltenden Verordnungsbestimmungen zur Anwendung. Abweichende Verwaltungsanweisungen in IV-Rundschreiben Nr. 401 vom 13. Mai 2020 bzw. später Rz. 2153.1 KHMI (Stand 1. Januar 2021) sind nicht rechtskonform (E. 5).
Recht; HVI-Anhang; Verwaltung; Hilfsmittel; Treppenlift; Urteil; Anspruch; Verordnung; HVI-Anhangs; IV-Stelle; Verfügung; Vorinstanz;
147 V 312 - (9C_215/2020)28.05.2021
Regeste
Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG ; Art. 13 Abs. 1 der st. gallischen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen; Art. 8 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1 BV ; Krankheits- und Behinderungskosten. Eine kantonale Ausführungsbestimmung zu den im Rahmen der Ergänzungsleistung zu tragenden Krankheits- und Behinderungskosten, die wie die vormalige Regelung in der ELKV keine Übernahme von Kosten für die Betreuung eines gesunden Kindes in einer Tagesstruktur vorsieht, ist gesetzeskonform (E. 6.2).
Ergänzung; Ergänzungsleistung; Behinderung; Ergänzungsleistungen; Krankheits; Behinderungskosten; Kanton; Recht; Entscheid; Pflege;
147 V 322 - (9C_106/2021)06.07.2021
Regeste
Art. 2 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 und Art. 23 lit. a BVG ; Art. 1 Abs. 1 der Verordnung vom 3. März 1997 über die obligatorische berufliche Vorsorge von arbeitslosen Personen; Versicherungsschutz bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber vor der Ausrichtung der Arbeitslosenentschädigung. Die Rechtsprechung gemäss BGE 139 V 579 (wonach Personen, welche nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, aber noch vor dem Bezug von Taggeldern arbeitsunfähig und später invalid werden, bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichert sind, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 8 AVIG erfüllen) findet auch Anwendung, wenn die Arbeitslosenentschädigung aufgrund der koordinationsrechtlichen Bestimmung des Art. 28 Abs. 2 AVIG nicht ausgerichtet wird (E. 5.3-5.7).
Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Versicherung; Taggeld; Auffangeinrichtung; Vorsorge; Arbeitslosenentschädigung; Invalidität; Anspruch;
147 V 328 - (9C_563/2020)07.06.2021
Regeste
Art. 32 Abs. 1 und Art. 96 KVG ; Art. 65b Abs. 6 und Art. 65d KVV ; Art. 34f KLV ; Wirtschaftlichkeitsbeurteilung eines patentgeschützten Medikaments im Rahmen des therapeutischen Quervergleichs (TQV). Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparats werden die Kosten für Forschung und Entwicklung berücksichtigt, es sei denn, es handelt sich beim Originalpräparat um ein Nachfolgepräparat, das gegenüber dem bisher in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Originalpräparat keinen therapeutischen Fortschritt bringt ( Art. 65b Abs. 6 KVV ). Diese Bestimmung findet nicht nur bei der Aufnahme eines Medikaments in die SL, sondern auch bei der dreijährlichen Überprüfung der Aufnahmebedingungen gemäss Art. 65d KVV Anwendung (E. 4). Definition des Begriffs "Nachfolgepräparat" gemäss Art. 65b Abs. 6 KVV (E. 6.1-6.3.2).
Arzneimittel; Fortschritt; Originalpräparat; Folgepräparat; Wirkstoff; Wirtschaftlichkeit; Medikament; Wirksamkeit; Sinne; Studie; Urteil;
147 V 342 - (8C_721/2020)15.06.2021
Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).
Arbeit; Alter; Recht; Pensionierung; Gründen; Entlassung; Urteil; Altersleistung; Person; Vorsorge; Arbeitslose; Rechtsprechung;