Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2018

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
144 V 376 20.09.2018Art. 14 Abs. 1 FZG; Rücktritt vom überobligatorischen Vorsorgevertrag wegen einer Anzeigepflichtverletzung; Berücksichtigung der aus überobligatorischer Vorsorge stammenden eingebrachten Freizügigkeitsleistung bei der Berechnung der BVG-Minimalrente. Bei einem Rücktritt vom überobligatorischen Vorsorgevertrag (als "Ersatzhandlung" im Sinne von BGE 130 V 9 E. 5.1 S. 15) gewährt Art. 14 Abs. 1 FZG insoweit Besitzstand auf dem Anrechnungsprinzip, als die Eintrittsleistung Minimalgrösse für die Berechnung des Rentenanspruchs bildet. Diese Grenze darf reglementarisch nicht unterschritten werden (E. 4). Vorsorge; Rücktritt; Vorsorgevertrag; Berücksichtigung; Freizügigkeitsleistung; Berechnung; Leistungen; Bereich; Anzeigepflicht;
144 V 224 03.07.2018Art. 73 IVG (in Kraft bis 31. Dezember 2007); Abs. 1-3 der Übergangsbestimmungen zur Änderung des IVG vom 6. Oktober 2006; Art. 32 SuG. Die Normen zur Verjährung von Rückerstattungen von Baubeiträgen nach Art. 73 IVG (in Kraft bis 31. Dezember 2007) gemäss den Übergangsbestimmungen zur Änderung des IVG vom 6. Oktober 2006 gehen nach dem Grundsatz des Vorrangs der lex specialis denjenigen nach Art. 32 SuG vor (E. 3-6). Bundes; Übergangsbestimmung; Regelung; Übergangsbestimmungen; Gesetz; Bundesgesetz; Gesetzgeber; Stiftung; Recht; Bestimmungen;
144 V 245 06.07.2018Art. 19 Abs. 1 UVG; Art. 11 UVV; frühestmöglicher Rentenbeginn bei Rückfällen und Spätfolgen ohne Heilbehandlung. Erfolgt im Zeitpunkt der Rückfallmeldung - anders als im mit BGE 140 V 65 beurteilten Sachverhalt - keine Heilbehandlung, von deren Abschluss der Beginn des Rentenanspruches abhängig gemacht werden kann (vgl. Art. 19 Abs. 1 UVG), ist der Rentenbeginn frühestens auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung resp. der Rückfallmeldung festzulegen (E. 6.4). Revision; Arbeit; Rente; Rückfall; Zeitpunkt; Unfall; Urteil; Verfügung; Vorinstanz; Tatsache; Beschwerde; Rentenbeginn; Rückfallmeldung;
144 V 280 20.07.2018Art. 25a, Art. 39 Abs. 3 und Art. 50 KVG; Art. 33 lit. i KVV; Art. 7 ff. KLV; Art. 6 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 und 2 sowie Art. 9 Abs. 1bis des Gesetzes des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2011 über die Pflegefinanzierung; Art. 2 der Verordnung des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2010 über die Pflegefinanzierung; Restfinanzierung der Pflegeleistungen bei Krankheit. Seit Inkrafttreten der neuen Pflegefinanzierung am 1. Januar 2011 leistet einerseits die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen - nach Pflegebedarf gestaffelten und limitierten - Beitrag an die Pflegeleistungen (Art. 25a Abs. 1 KVG). Anderseits haben sich auch die versicherten Personen (Art. 25a Abs. 5 Satz 1 KVG) und die öffentliche Hand an diesen zu beteiligen (Art. 25a Abs. 5 Satz 2 KVG; E. 3). Den Kantonen ist es grundsätzlich gestattet, ihrer Restfinanzierungspflicht mittels kantonal geregelter Höchstansätze nachzukommen (E. 7.2 und 7.4). Im Einzelfall kann diese jedoch höher sein, wenn Pflegekosten nach Massgabe von Art. 7 ff. KLV festgelegt worden sind (E. 7.4). Pflege; Kanton; Pflegekosten; Restfinanzierung; Kantone; Pflegeheim; Urteil; Pflegeleistungen; Gallen; Höchstansätze; Kantons; Leistungen;
144 V 236 23.07.2018Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 62 Abs. 1 BVG; § 22 Abs. 4 lit. b des kantonalen Gesetzes über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG); abstrakte Normenkontrolle. I.c. stellen die Auflösung der Rückstellung für die Anpassung der Renten an die Teuerung (E. 3) und die vorgesehene Verwendung der dadurch frei gewordenen Mittel (E. 4) keine Zweckentfremdung von Vorsorgevermögen dar. § 22 Abs. 4 lit. b PKG ist bundesrechtskonform. Teuerung; Teuerungs; Vorsorge; Renten; Teuerungsfonds; Solothurn; Pensionskasse; Kanton; Teuerungszulage; Teuerungszulagen;
144 V 264 23.07.2018Art. 53d BVG; Art. 48e BVV 2; Rückstellungen bei Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung und deren Überprüfung. Rechtmässigkeit einer Rückstellungsbestimmung, die nach dem Teilliquidationsbeschluss, aber vor dem Bilanzstichtag verabschiedet wurde (E. 3.5). Begründetheit der (erstmaligen) Rückstellungsbildung, weil die Pensionskasse ernsthaft Gefahr lief, in eine Rentnerkasse umgewandelt zu werden (E. 4.3). Folgt der (ersten) Teilliquidation eine zweite, so sind Rechtmässigkeit und Begründetheit der im Rahmen der zweiten Teilliquidation gebildeten Rückstellungen grundsätzlich in diesem (zweiten) Teilliquidationsverfahren zu überprüfen (E. 5.2).
144 V 333 07.08.2018Art. 9 Abs. 2 lit. a HMG; Art. 71b Abs. 1 KVV; Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall; Magistralrezeptur. Die Bestimmung des Art. 71b Abs. 1 KVV findet über ihren Wortlaut hinaus nicht nur auf vom Institut zugelassene nicht in die SL aufgenommene verwendungsfertige Arzneimittel (innerhalb oder ausserhalb der Fachinformation) Anwendung, sondern auch auf die von der Zulassungspflicht befreiten verwendungsfertigen Magistralrezepturen (E. 10.6). Arzneimittel; Serum; Serumaugentropfen; Gesundheit; Magistralrezeptur; Zulassung; Gesundheits; Magistralrezepturen; Atupri;
144 V 258 16.08.2018Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG. Der Entzug der Betriebsbewilligung für die "Abteilung Begutachtung" der Klinik X. (vgl. Urteil 2C_32/2017) begründet die Revision eines Urteils, in welchem die II. sozialrechtliche Abteilung ausschliesslich auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens dieses Instituts entschieden hat (Urteil 9C_587/2016) (E. 2). Expert; Tribunal; Expertise; édéral; été; édical; Arrêt; évision; Invalidité; érant; épartement; Assurance-invalidité; érante;
144 V 299 20.08.2018Art. 7 Abs. 1 lit. c und d FamZG; Anspruchskonkurrenz. Besteht eine klare Übereinkunft unter den geschiedenen Eltern, wonach das Kind wochenweise alternierend bei Mutter und Vater lebt, und entspricht dies auch den gelebten Verhältnissen, so ist darauf abzustellen, weshalb der Anspruch auf Familienzulagen in diesem Fall nicht nach Art. 7 Abs. 1 lit. c FamZG festgelegt werden kann. Der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes ist bei der Prüfung der Anwendbarkeit von Art. 7 Abs. 1 lit. c FamZG nicht massgebend (E. 5.2). Da sich der Wohnsitzkanton des Kindes gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. d FamZG bei einer paritätischen alternierenden Obhut nicht anhand der Obhutsregelung ermitteln lässt, muss der Lebensmittelpunkt gestützt auf weitere Kriterien festgelegt werden. Der Wohnsitz befindet sich an dem Aufenthaltsort, zu dem die engsten Beziehungen bestehen (E. 5.3). Wohnsitz; FamZG; Eltern; Familienzulagen; Kindes; Frankreich; Anspruch; Kinder; Elternteil; Vater; Mutter; Person; Scheidung; Basel;
144 V 313 03.09.2018Art. 58 Abs. 2 ATSG; örtliche Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts im Kanton des Sitzes des letzten schweizerischen Arbeitgebers. Ein Gerichtsstand am Sitz der Zweigniederlassung als Domizil des letzten schweizerischen Arbeitgebers ist mit Art. 58 Abs. 2 ATSG vereinbar, wenn er für die Streitigkeit einen überwiegenden Anknüpfungspunkt bildet (E. 6.5). Assuré; Assurance; été; Tribunal; édéral; étent; écision; être; Employeur; Genève; étence; Intimé; établissement; étation;
144 V 319 05.09.2018Art. 21 IVG; Art. 2 Abs. 1 HVI; Ziff. 14.01 und 14.04 Anhang HVI; Anspruch auf Hilfsmittel. Anspruch auf eine WC-Dusch- und Trockenanlage besteht auch, wenn zu deren Benutzung Assistenz notwendig ist (E. 3.5). Auch im Rahmen der Austauschbefugnis müssen die eindeutig und einzeln umschriebenen baulichen Anpassungen funktionell einer Ziffer des Anhangs HVI zugeordnet werden können; massgeblich sind die konkreten Verhältnisse im realisierten Bauprojekt (E. 4.4). Der schwellenlose Zugang zur Terrasse, die an das Wohnzimmer anschliesst, kann unter Ziff. 14.04 Anhang HVI fallen (E. 4.6). Anspruch; Hilfsmittel; Zugang; Verfügung; Obergeschoss; Terrasse; Wohnung; Dusch; Verfügungen; Türautomat; Obergeschosses; Erschliessung;