Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2010

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
136 V 313 - (9C_40/2010)06.10.2010Art. 6, 25 und 49 BVG. Obligatorische und weitergehende berufliche Vorsorge: Das Anrechnungsprinzip gilt auch mit Bezug auf Kinderrenten (Änderung der Rechtsprechung; E. 5.3.7). Prévoyance; Rente; Invalidité; Prestation; D'invalidité; Complémentaire; Enfant; Professionnelle; Institution; Prestations; Montant;
136 V 239 - (9C_121/2010)08.07.2010Art. 16b Abs. 3 EOG und Art. 29 lit. b EOV; Art. 9 Abs. 3, Art. 9b Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 AVIG; Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei Arbeitslosigkeit. Damit die Mutter im Zeitpunkt der Geburt als arbeitslos gilt, ist nicht vorausgesetzt, dass sie beim Arbeitsamt angemeldet ist (E. 2.1). Die für den Bezug eines Taggeldes nach dem AVIG erforderliche Beitragsdauer, deren Erfüllung Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung gibt, wenn die Mutter nicht bis zur Geburt des Kindes Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen hat (Art. 29 lit. b EOV), muss während der ordentlichen zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit nach Art. 9 Abs. 3 AVIG zurückgelegt worden sein. Eine Verlängerung der Rahmenfrist analog zu Art. 9b Abs. 2 AVIG (bei Versicherten, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben), fällt ausser Betracht (E. 2.2-2.4). Mutter; Zeitpunkt; Niederkunft; Geburt; Anspruch; Rahmenfrist; Beschwerde; Mutterschaftsentschädigung; Arbeitslosigkeit; Taggeld;
136 V 339 - (8C_445/2009)22.07.2010Art. 3 Abs. 1, 2 und 4 UVG; Beginn und Ruhen der obligatorischen Unfallversicherung. Begriff der ausländischen obligatorischen Unfallversicherung im Sinne von Art. 3 Abs. 4 UVG (E. 5.1). Festhalten an der Rechtsprechung, wonach ein Arbeitnehmer, der zuerst bezahlte Ferien bezieht, bevor er die Arbeit antritt, für diese Zeit nicht obligatorisch unfallversichert ist (E. 6.1 und 6.2). Dies gilt ebenso bei einem vorangegangenen Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge unbezahlten Urlaubs (E. 6.3 und 6.4). Assurance; Accident; L'assurance; Travail; D'assurance; Vertu; Couverture; Comme; Accidents; Obligatoire; Juillet; Assurance-accidents;
136 V 258 - (9C_627/2009)23.07.2010Art. 9 Abs. 1 AHVG und Art. 20 Abs. 3 AHVV. Art. 20 Abs. 3 AHVV ist gesetzmässig (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Ein in der Schweiz wohnhafter Kommanditist einer in Deutschland domizilierten GmbH & Co. KG ist für die ihm aus der Gesellschaft zugeflossenen Einkünfte als Selbstständigerwerbender beitragspflichtig, unabhängig davon, ob er selbst in der Gesellschaft mitarbeitet oder ob er Einfluss auf die Geschäftsführung hat (E. 4.8 und 5). Person; Recht; Kapital; Selbstständige; Kommanditgesellschaft; Kommanditär; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Selbstständiger; Beschwerde;
136 V 286 - (8C_55/2010)06.08.2010Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 20 Abs. 2 lit. a AHVG; Art. 20 und 22 ATSG. Die Verrechnung von Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung mit Schadenersatzforderungen nach Art. 52 AHVG richtet sich nach Art. 50 Abs. 2 IVG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 lit. a AHVG und nicht nach den Bestimmungen des ATSG. Sie ist zulässig (E. 4 und 5). Hat die Sozialbehörde der versicherten Person für die Zeit, für welche Renten nachbezahlt werden, Vorschussleistungen erbracht, stellt das betreibungsrechtliche Existenzminimum keine zu berücksichtigende Verrechnungsschranke dar (E. 7 und 8). Verrechnung; Rente; Sozialversicherung; Renten; Existenzminimum; Beschwerde; Urteil; Person; Leistung; Invalidenversicherung;
136 V 268 - (9C_142/2010)12.08.2010Art. 99 BGG; Art. 52 AHVG; Art. 568 Abs. 3, Art. 579 Abs. 1, Art. 591 und 592 OR; Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Beitragsschulden der (ehemaligen) Kollektivgesellschaft. Die (subsidiäre und persönliche) Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Schulden der (ehemaligen) Kollektivgesellschaft gemäss Art. 568 Abs. 3 OR bei Weiterführung des Unternehmens als Einzelfirma durch einen der bisherigen Gesellschafter nach Massgabe des Art. 579 Abs. 1 OR (vgl. dazu E. 2.3.1; zur Abgrenzung gegenüber der Übernahme nach Art. 181 OR: E. 2.3.2) umfasst auch AHV-Beitragsschulden. Änderung der Rechtsprechung gemäss BGE 119 V 389 E. 7 S. 400 f. (E. 4.1 und 4.2). Aus der gesetzlichen Regelung, welche den Schadenersatzanspruch nach Art. 52 AHVG als persönlichen öffentlichrechtlichen Anspruch gegen den Arbeitgeber konstituiert und von den Gesellschaftsschulden unterscheidet, ergibt sich, dass der ausgeschiedene Gesellschafter unter Umständen während eines bedeutend längeren Zeitraums als der Verjährungsfrist gemäss Art. 591 oder 592 OR zur Rechenschaft gezogen werden kann (E. 2.6). Eine Schadenersatzforderung nach Art. 52 AHVG kann - auch noch in oberer Instanz - in eine Beitragsforderung umgedeutet werden (E. 4.4 und 4.5). Gesellschaft; Beschwerde; Schaden; Schadenersatz; Gesellschafter; Beschwerdeführer; Beitragsforderung; Kollektivgesellschaft; Beiträge;
136 V 331 - (9C_448/2010)16.08.2010Art. 86b Abs. 1 lit. a und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 26 BVG; Information der Versicherten über die Leistungsansprüche. Eine kantonale öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung kommt ihrer Pflicht zur Information der Versicherten in geeigneter Form über ihre Leistungsansprüche - i.c. neu eingeführte Lebenspartnerrente - mit der blossen amtlichen Publikation des Gesetzestextes und auch mit dessen Aufschaltung auf ihrer Internetseite mit Hinweis auf die neue Leistungsart nicht in genügender Weise nach (E. 4.2.3). Frage offengelassen, ob "in geeigneter Form informieren" heisst, dass auch die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zu erwähnen sind, jedenfalls wenn diese, wie vorliegend in Bezug auf die Lebenspartnerrente, nicht ohne weiteres als gegeben zu erwarten sind (E. 4.2.2). Vorsorge; Lebenspartner; Lebenspartnerrente; Pensionskasse; Vorsorgeeinrichtung; Beschwerde; Leistung; Graubünden; Anspruch; Hinweis;
136 V 279 - (9C_510/2009)30.08.2010Art. 4 Abs. 1 IVG; Art. 7 und 8 Abs. 1 ATSG. Ob eine spezifische und unfalladäquate HWS-Verletzung (Schleudertrauma) ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle invalidisierend wirkt, beurteilt sich sinngemäss nach der Rechtsprechung zu den anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen (BGE 130 V 352; E. 3). Beschwerde; Leiden; Arbeitsfähigkeit; Schmerzstörung; Leidens; Invalidisierend; Organisch; Rechtsprechung; Psychisch; Invalidisierende;
136 V 295 - (9C_1042/2009)07.09.2010Abschnitt A Nr. 1 Bst. o Ziff. 3b/aa Anhang II FZA; Art. 13 Abs. 2 Bst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 3 Abs. 3 lit. a KVG; Art. 1 Abs. 2 lit. d und Art. 2 Abs. 6 KVV; Versicherungspflicht und Wahlrecht. Ist nicht bewiesen, dass der Rechtsakt, welcher, mittels Fristwiederherstellung, die Möglichkeit der gesuchsweisen Befreiung von der schweizerischen Versicherungspflicht und Unterstellung unter das italienische Gesundheitssystem einräumt, zugestellt (oder zumindest in einem amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht) wurde, kann der Beschwerdeführer (italienischer Grenzgänger) dieses Wahlrecht im Moment der behördlich verfügten Unterstellung unter das KVG rechtsgültig ausüben (E. 5.8-5.10). Voraussetzungen und Modalitäten der Ausübung des Wahlrechts (E. 2.3.3 und 6.1). Della; Dell'; Diritto; Lavora; Consid; Delle; Forma; Opzione; Dall'; Perso; Essere; Stato; Notifica; Frontalieri; Svizzera; Cantonale;
136 V 376 - (9C_400/2010)09.09.2010Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV; zur Beweistauglichkeit von Administrativgutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) unter den Aspekten der Unabhängigkeit sowie der Verfahrensfairness und Waffengleichheit. Aus der formellen Parteieigenschaft der Durchführungsstelle der Invalidenversicherung im gerichtlichen Prozess bzw. aus deren Legitimation zur Erhebung von Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten darf nicht gefolgert werden, die Beweiserhebungen der Verwaltung im vorausgehenden nichtstreitigen Verfahren seien Parteihandlungen (E. 4). Verwaltung; Recht; IV-Stelle; Partei; Beschwerde; Gerichtliche; Abklärung; Verfahren; MEDAS; Formell; Medizinischen; Invalidenversicherung;
136 V 346 - (8C_79/2010)24.09.2010Art. 89 Abs. 1 BGG; Art. 4, 5 und 9 ZUG; Art. 5 und 6 Unterstützungsgesetz des Kantons Graubünden; innerkantonaler Unterstützungswohnsitz. Eine Gemeinde ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten legitimiert gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, der in Anwendung des kantonalen Unterstützungsgesetzes ihre Zuständigkeit zur Unterstützung eines Bedürftigen bejaht (E. 3.3). Beschwerde; Gemeinde; Entscheid; Urteil; Unterstützung; Recht; Stadt; Interesse; Bundesgericht; öffentlich-rechtliche; Angefochtene;
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