Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2008

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
134 V 401 - (9C_901/2007)08.10.2008Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 29a BV; Art. 52 AHVG; Überprüfung des Forderungsbetrages. Die von einer Schadenersatzforderung betroffene Person muss auf Grund der Rechtsweggarantie die Möglichkeit gehabt haben, das Massliche der Beitragsforderungen, für die sie haftbar gemacht wird, zumindest einmal bei einer Gerichtsinstanz bestreiten zu können, die den Sachverhalt frei prüft. Aus der Unternehmung ausgeschiedene frühere Organe haben bei späterer Zustellung der Beitragsverfügung keine Möglichkeit mehr, in ihrer Organeigenschaft die Beitragsverfügung anzufechten oder anfechten zu lassen, weshalb diese in ihrem Falle im Rahmen des Schadenersatzverfahrens frei überprüfbar sein muss (Präzisierung der Rechtsprechung in E. 5 [insbes. E. 5.4]).
Recht; Organ; Person; Beitragsverfügung; Gesellschaft; Organe; Gericht; Rechtsprechung; Möglichkeit; Zeitpunkt; Organstellung;
134 V 306 - (9C_767/2007)24.06.2008Art. 52 AHVG; Art. 34, Art. 49 Abs. 4, Art. 52 und 59 ATSG; Art. 111 Abs. 1 BGG; Beiladung potenziell solidarisch Mithaftender zum Einspracheverfahren. Die Rechtsprechung zur Beiladung im Streit um Schadenersatz nach Art. 52 AHVG (Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts H 72/06 vom 16. Oktober 2006) gilt auch für das Einspracheverfahren (E. 3). Im Falle einer zu Unrecht unterlassenen Beiladung zum Einspracheverfahren eines allfälligen solidarisch haftenden Schadenersatzpflichtigen hat der Betroffene nach Treu und Glauben innert nützlicher Frist nach Kenntnis des Mangels die Eröffnung des Einspracheentscheides zu verlangen und diesen gegebenenfalls rechtzeitig mit Beschwerde beim zuständigen kantonalen Versicherungsgericht anzufechten (E. 4). Beschwer; Einsprache; Beschwerde; Schadenersatz; Ausgleichskasse; Verfahren; Haftung; Recht; Versicherungsgericht; Einspracheverfahren;
134 V 257 - (9C_280/2007)26.06.2008Art. 52 Abs. 3 AHVG; Art. 81 und 82 aAHVV; Art. 89 HRegV (in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung); Verjährung des Schadenersatzanspruchs. Der Umstand, dass die Ausgleichskasse (vorläufig) von einer Fortsetzung des Schadenersatzverfahrens Abstand genommen und sich das Recht vorbehalten hat, die Forderung zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen, lässt ihre diesbezüglichen Befugnisse grundsätzlich unbeschadet. Das Prinzip des "ne bis in idem" wird nicht verletzt (E. 2.1-2.3.2). Wenn eine Aktiengesellschaft zufolge fehlender Aktiven von Amtes wegen im Handelsregister gelöscht wird, gelten der Schaden und auch dessen Kenntnis - unter Vorbehalt anderweitiger Anhaltspunkte - mit der Publikation der Massnahme im Schweizerischen Handelsamtsblatt als eingetreten (E. 3.3.3-3.5). Azione; Della; Consid; Danno; Dell'; Decisione; Società; Procedura; Cassa; Fatto; Conoscenza; Attivi; Essere; Delle; Tribunale;
134 V 315 - (9C_852/2007)02.07.2008Art. 21 Abs. 1 ATSG; Art. 7 Abs. 1 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 49 Abs. 2 lit. a UVV; Art. 133 StGB; Kürzung oder Verweigerung von Geldleistungen. Begriff des Verschuldens, das zu einer Leistungskürzung oder sogar zur Verweigerung der Leistung führen kann (E. 4.5.1.1). Verweigerung der ganzen Rente im Falle eines Versicherten, welcher bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen mit Einsatz von Schusswaffen schwere Kopfverletzungen erlitt (E. 2 und 4.5.3). Beschwerde; Leistung; Verhalten; Beschwerdeführer; Person; Verschulden; Kürzung; Schwere; Leistungskürzung; Verweigerung; Vorsätzlich;
134 V 284 - (8C_632/2007)05.07.2008Art. 84 Abs. 2 UVG; Art. 86 VUV; Art. 9 Abs. 2 Anhang 1 FZA; Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68; Übergangsentschädigung. Berücksichtigung der Zeitabschnitte, während denen ein italienischer Staatsangehöriger eine gefährdende Tätigkeit bei einem Arbeitgeber in Italien ausgeübt hat, zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestdauer von 300 Tagen bei einem der obligatorischen Unfallversicherung unterstellten Arbeitgeber. Bei Erfüllung der übrigen Anspruchsvoraussetzungen für die Zusprechung der Versicherungsleistung ist der Betrag der geschuldeten Übergangsentschädigung entsprechend dem Verhältnis zwischen der Dauer der beim UVG-unterstellten Arbeitgeber ausgeübten gefährdenden Tätigkeit und der 300-tägigen Dauer gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. b VUV festzusetzen (E. 4). Della; Indennità; Dell'; Lavorato; Occupazione; Lavoro; Attività; Regola; Cambiamento; Delle; L'indennità; Regolamento; Social; Datore;
134 V 330 - (9C_310/2007)24.07.2008Art. 32 Abs. 1 und Art. 34 Abs. 2 KVG; Art. 36 Abs. 1 KVV; Behandlung im Ausland. Keine Kostenübernahme einer Behandlung im Ausland aufgrund der Tatsache, dass die vom medizinischen Standpunkt aus verantwortbare und zumutbare therapeutische Alternative in der Schweiz nicht, gemäss einer engen Auslegung der "medizinischen Gründe" im Sinne von Art. 34 Abs. 2 KVG, wesentliche und deutlich höhere Risiken mit sich gebracht hätte (Bestätigung der Rechtsprechung gemäss BGE 131 V 271 und RKUV 2003 Nr. KV 253 S. 231, K 102/02; E. 4.1). Mente; Trattamento; Della; Svizzera; Consid; Dell'; Intervento; Delle; Essere; Terapia; Medico; Federale; All'estero; Rischi; L'intervento;
134 V 384 - (9C_185/2008)24.07.2008Art. 122, 124 und 141 f. ZGB; Art. 22, 22a, 22b und 25a FZG; Kompetenzaufteilung zwischen Scheidungsgericht und Berufsvorsorgegericht in Bezug auf den Vorsorgeausgleich im Scheidungsfall. Ordnet das Scheidungsgericht in Kenntnis des Eintritts eines Vorsorgefalles - in casu Invalidität - die (hälftige) Teilung der Austrittsleistung gestützt auf Art. 122 ZGB an, ist das zuständige Vorsorgegericht zum Vollzug verpflichtet, wenn das Scheidungsurteil in diesem Punkt in Rechtskraft erwachsen ist und die Voraussetzungen für die Übertragung eines Teils der Austrittsleistung auf Anrechnung an die angemessene Entschädigung nach Art. 22b FZG erfüllt sind (E. 1.3, 4.2 und 4.3). Vorsorge; Scheidung; Austrittsleistung; Teilung; Scheidungsgericht; Beruflichen; Hälftig; Ehegatte; Beschwerde; Hälftige; Entschädigung;
134 V 392 - (8C_682/2007)30.07.2008Art. 16 UVG; Taggeldanspruch einer Person nach Erreichen des AHV-Rentenalters. Der Taggeldanspruch einer versicherten Person besteht, sofern sie die volle Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt hat oder die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist, über das Erreichen des AHV-Rentenalters hinaus (E. 5).
Regeste b
Art. 18 ff. UVG; Invalidenrentenanspruch einer Person nach Erreichen des AHV-Rentenalters. Der Anspruch auf Invalidenrente einer Person, die vor Erreichen des AHV- Rentenalters verunfallt ist, kann auch noch nach der Pensionierung begründet werden (E. 6).
Unfall; Taggeld; Rente; Beschwerde; Unfallversicherung; Person; Urteil; AHV-Rentenalter; Rentenalters; Beschwerdeführerin; Alter;
134 V 428 04.08.2008Art. 13 Abs. 1 und 2 lit. a, Art. 14 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71; Art. 11 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72; entsandter Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer, der von einem Schweizer Unternehmen in einem Mitgliedstaat rekrutiert wird, um unmittelbar in einem weiteren Mitgliedstaat die Erwerbstätigkeit aufzunehmen, erfüllt die Voraussetzungen einer Entsendung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 nicht und unterliegt daher den Rechtsvorschriften des Beschäftigungslandes gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. a dieser Verordnung (E. 2-10). Arbeit; Recht; Mitgliedstaat; Verordnung; Arbeitnehmer; Schweiz; Rechtsvorschriften; Unternehmen; Entsendung; Mitgliedstaates; Beschluss;
134 V 369 - (9C_874/2007)20.08.2008Art. 15 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 FZV; Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG; begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen. Eine Lebensgemeinschaft im Sinne von Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG und Art. 15 Abs. 1 lit. b Ziff. 2 FZV können auch Personen gleichen Geschlechts bilden (E. 6.3). Eine ständige ungeteilte Wohngemeinschaft bildet kein begriffsnotwendiges (konstitutives) Element für eine Lebensgemeinschaft im berufsvorsorgerechtlichen Sinne (E. 7.1). Lebensgemeinschaft; Vorsorge; Person; Beschwerde; Beigeladene; Personen; Vorsorgenehmer; Freizügigkeitsstiftung; Verstorbene; Verstorbene;
134 V 359 26.08.2008Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 8 Abs. 1 BV; Einkauf von Beitragsjahren und Prinzip der Solidarität; vor Inkrafttreten des FZG erlassene statutarische Bestimmungen. Im vorliegenden Fall lässt sich die Einbehaltung der Freizügigkeitsleistung der früheren Vorsorgeeinrichtung, welche zur Erlangung der vollen Altersleistungen nicht benötigt wird, nicht durch das Prinzip der Solidarität rechtfertigen (Bestätigung der mit Urteil B 18/88 vom 4. Dezember 1989 begründeten Rechtsprechung; E. 8.6). Della; Prestazioni; Delle; Contributi; Dell'; Cassa; Assicurato; Assicurati; Prestazione; Federale; Prima; Libero; Passaggio; Nella;
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