Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2007

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
133 V 515 - (8C_168/2007)17.08.2007Art. 13 Abs. 1 AVIG: Mit dem Kanton im Hinblick auf die Eröffnung einer neuen Rahmenfrist abgeschlossener Temporärarbeitsvertrag und Ausübung einer beitragspflichtigen Beschäftigung. Keine beitragspflichtige Beschäftigung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 AVIG übt aus, wer auf Grund eines mit dem Kanton im Wesentlichen zur Eröffnung einer (neuen) Rahmenfrist abgeschlossenen Temporärarbeitsvertrags einen Lohn bezieht, ohne dass die vereinbarte Entlöhnung an die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit für den Arbeitgeber gebunden wäre (E. 2). Travail; Droit; Cotisation; Emploi; Canton; Période; Chômage; Contrat; Fédéral; Activité; Cantonal; Juillet; Salaire; Temporaire;
133 V 587 03.09.2007Art. 92 Abs. 7 AVIG (in der vom 1. Juli 2003 bis 31. März 2006 geltenden Fassung); Art. 122a AVIV (in der ab 1. Juli 2003 geltenden Fassung); Art. 1 ff. der Verordnung vom 29. Juni 2001 über die Entschädigung der Kantone für den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes: Entschädigung der Kantone für Verwaltungs- und Vollzugskosten durch den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung. Ausserordentliche Aufwendungen (Honorar für Beratung durch Dritte, Genugtuungssumme) zur Bewältigung eines Konfliktes (Freistellung von Kaderangehörigen) stellen keine anrechenbaren Kosten im Sinne des Gesetzes dar und sind demnach vom Ausgleichsfonds nicht zu entschädigen (E. 4 und 5).
Kanton; Anrechenbar; Kantone; Anrechenbare; Vollzug; Anrechenbaren; Aufgaben; Finanzweisung; Fallen; Aufwendungen; übertragenen;
133 V 536 30.08.2007Art. 1 Abs. 3, Art. 59c Abs. 4 AVIG; Art. 81e Abs. 4 AVIV; Art. 101 AVIG: Rechtsmittelweg gegen einen Entscheid der kantonalen Behörde im Bereich der Beiträge für kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen. Grundsätzlich ist die Ausgleichsstelle für den Entscheid über Streitigkeiten um unter dem Titel der kollektiven arbeitsmarktlichen Massnahmen zugesprochene Beiträge zuständig. Sie kann ihre Zuständigkeit unter bestimmten Umständen an die kantonale Behörde delegieren (E. 4.4). Gegen den Entscheid der Ausgleichsstelle wie auch denjenigen der kantonalen Behörde, die auf Grund der Kompetenzdelegation handelt, kann nach Art. 101 AVIG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (bis 31. Dezember 2006: Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes) geführt werden (E. 5 und 6). Mesure; Mesures; Décision; Recours; Droit; Tribunal; Marché; Travail; Fédéral; Subvention; Canton; Administratif; Autorité; Fondation;
133 V 575 28.08.2007Art. 6, Art. 13 Abs. 2 und Art. 17 BVG: Kinderrente bei vorzeitiger Pensionierung. Auch bei vorzeitiger Pensionierung besteht im obligatorischen Bereich Anspruch auf eine Kinderrente nach Art. 17 BVG (E. 3-6). Alter; Kinderrente; Anspruch; Leistung; Obligatorischen; Vorzeitig; Pensionierung; Vorsorge; Altersleistung; Altersleistungen; Bereich;
133 V 549 28.08.2007Art. 49 Abs. 4 ATSG; aArt. 129 UVV; Art. 16 ATSG. Es besteht keine Bindungswirkung der Invaliditätsschätzung der Unfallversicherung für die Invalidenversicherung im Sinne von BGE 126 V 288 und die IV-Stelle ist daher nicht zur Einsprache gegen die Verfügung und zur Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Unfallversicherers über den Rentenanspruch als solchen oder den Invaliditätsgrad berechtigt (E. 6). Unfall; Invalidität; IV-Stelle; Einsprache; Unfallversicherung; Verfügung; Rente; Invaliditätsschätzung; Beschwerde; Recht;
133 V 511 28.08.2007Art. 21 Abs. 1 und 4 IVG; Art. 21 Abs. 4 ATSG; Art. 14 IVV; Art. 6 Abs. 2 HVI: Hilfsmittel; Kostenbeteiligung der versicherten Person bei vorzeitiger Gebrauchsuntauglichkeit. Art. 21 Abs. 4 IVG ist die gesetzliche Grundlage für Art. 6 Abs. 2 HVI. Die in Art. 6 Abs. 2 HVI festgehaltene Kostenbeteiligung der versicherten Person an der Ersatzbeschaffung von vorzeitig gebrauchsuntauglich gewordenen Hilfsmitteln infolge schwerer Sorgfaltspflichtverletzung ist gesetzeskonform (E. 4).
Hilfsmittel; Urteil; Ersatz; Hörgerät; Versicherungsgericht; Person; Sorgfaltspflicht; Vorinstanz; Eidg; Vorzeitig; Verletzung;
133 V 498 28.08.2007Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 7 lit. h AHVV; Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 9 AHVG: Verwaltungsratshonorar. Das Verwaltungsratshonorar stellt nur dann und soweit massgebenden Lohn dar, wenn es an den Mandatsträger selber bezahlt wird. Übt der Verwaltungsrat seine Tätigkeit als Arbeitnehmer eines Dritten aus und wird die Entschädigung für die Verwaltungsratstätigkeit diesem Dritten ausbezahlt, so ist sie nicht massgebender Lohn des Verwaltungsrats, sondern allenfalls Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dieses Dritten, wenn es sich um eine natürliche Person handelt (Änderung der Rechtsprechung gemäss EVGE 1953 S. 275; E. 5). Verwaltung; Verwaltungsrat; Arbeit; Verwaltungsrats; Selbständiger; Person; Arbeitgeber; Bezahlt; Büro; Einkommen; Mandat;
133 V 556 27.08.2007Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 8 lit. a AHVV; Art. 105 BPV; Begriff der reglementarischen Beiträge. Die vom VBS in Form von Deckungskapitalien zu Gunsten einzelner versicherter Personen im Zusammenhang mit deren vorzeitiger Pensionierung der Pensionskasse des Bundes/Publica erbrachten Zahlungen fallen nicht unter den Begriff der vom massgebenden Lohn ausgenommenen reglementarischen Beiträge im Sinne von Art. 8 lit. a AHVV (E. 7). Bundes; Beiträge; Arbeitgeber; Vorsorge; Pension; Vorzeitig; Beitragspflicht; Reglementarische; Recht; Arbeitnehmer; Berufliche;
133 V 545 - (9C_237/2007)24.08.2007Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 41 IVG (in Kraft gestanden bis 31. Dezember 2002); Art. 28 Abs. 1 IVG: Revisionsvoraussetzung eines erheblich geänderten Invaliditätsgrades. Bei den Renten der Invalidenversicherung kann auch eine geringfügige Änderung des Sachverhalts Anlass zu einer Revision geben, sofern sie zu einer Über- oder Unterschreitung eines Schwellenwertes führt (E. 6 mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung). Die Revision betrifft Änderungen in den persönlichen Verhältnissen der versicherten Person (gesundheitliche Umstände, erwerbliche Faktoren). Geringfügige Änderungen statistischer Daten führen dagegen nicht zu einer Revision von Invalidenrenten, selbst wenn durch solche Veränderungen ein Schwellenwert über- oder unterschritten wird (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 7).
Revision; Invaliditätsgrad; Rente; Schwelle; Erheblich; Schwellenwert; Invalide; Invaliditätsgrades; Renten; Veränderung; Person;
133 V 607 19.09.2007Art. 23 Abs. 1 FZG (in der bis 31. Dezember 2004 in Kraft gewesenen Fassung); Anspruch auf freie Stiftungsmittel bei unfreiwilliger Auflösung des Arbeitsvertrages. Die bei der Verteilung der freien Stiftungsmittel nach BGE 128 II 394 zu beachtenden Grundsätze gelten nicht nur bei Teil- oder Gesamtliquidationen, sondern allgemein bei Ausschüttungen (E. 4.2.3). Anwendung dieses Grundsatzes auf den Fall von während einer Übergangsfrist ausgeschütteten transition benefits (E. 4.3). Vorsorge; Transition; Benefits; Vorsorgeeinrichtung; Stiftungsmittel; Freiwillig; Recht; Freien; Verteilung; Reglement; Übergangsfrist;
133 V 416 - (9C_43/2007)07.08.2007Art. 25 Abs. 1, Art. 42 Abs. 1 KVG; Art. 394 OR: Ärztliche Selbstbehandlung. Die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstreckt sich nicht auf ärztliche Selbstbehandlungen (E. 2-4). Beschwerde; Kranken; Selbstbehandlung; Beschwerdeführer; Leistungserbringer; Versicherer; Behandlung; Person; Assura; Vergütung;
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