Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2005

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
131 V 407 23.09.2005Art. 42 und 52 ATSG; Art. 12 ATSV: Einfaches und rasches verwaltungsinternes Verfügungs- und Einspracheverfahren. Es ist nicht zulässig, einen kassatorischen Einspracheentscheid zu erlassen, der sich darauf beschränkt, die vorausgegangene Verfügung wegen weiteren Abklärungsbedarfs aufzuheben. Die neuen Erhebungen sind vielmehr in die Beurteilungsgrundlagen eines reformatorischen, instanzabschliessenden Einspracheentscheids einzubeziehen. (Erw. 2) Einsprache; Verfügung; Verwaltung; Recht; Einspracheentscheid; Abklärung; Entscheid; Urteil; Beschwerde; Sachverhalt; Verfahren;
131 V 329 17.08.2005Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG: Die Tatbestandselemente der Anrechenbarkeit eines Verzichtsvermögens sind alternativ zu verstehen. Damit ein Verzichtsvermögen in der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden kann, setzt die Rechtsprechung die Tatbestandselemente "ohne rechtliche Verpflichtung" resp. "ohne adäquate Gegenleistung" voraus. Diese beiden Voraussetzungen sind nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. (Erw. 4.3 f.) Frage offen gelassen, ob eine in Erfüllung einer sittlichen Pflicht erfolgte Vermögenshingabe einen Vermögensverzicht im Sinne des Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG darstellt. (Erw. 4.2)
Leistung; Mutter; Ergänzungsleistung; Pflege; Beschwerde; Beschwerdegegner; Verzicht; Ergänzungsleistungen; Pflicht; Leistung; Berechnung;
131 V 358 17.08.2005Art. 26 Abs. 2 ATSG: Verzugszinsanspruch bei Leistungsnachzahlungen. Auf Leistungen, auf die der Anspruch vor mindestens 24 Monaten entstanden ist, werden für die Zeit frühestens ab 1. Januar 2003 Verzugszinsen geschuldet. (Erw. 2.2) Verzugs; Verzugszins; Verzugszinsen; Leistungen; Anspruch; Geschuldet; Renten; Sozialversicherung; KIESER; Verwaltung; In-Kraft-Treten;
131 V 271 19.08.2005Art. 34 Abs. 2 KVG; Art. 36 Abs. 1 KVV: Krankenversicherung, Pflichtleistung, Behandlung im Ausland. Ist eine in der Schweiz zur Verfügung stehende therapeutische Massnahme verglichen mit einer alternativen Behandlung im Ausland für den Patienten nicht mit einem wesentlichen und deutlich höheren Risiko verbunden, muss eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung für eine im Ausland durchgeführte Operation abgelehnt werden. Der Umstand, dass eine in Betracht gezogene, in der Schweiz nicht angebotene Behandlung im Ausland das Rückfallrisiko in einem nur schwer eruierbaren Ausmass vermindert, genügt als Rechtfertigung für eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht. Traitement; Assurance; Radiothérapie; Suisse; Risque; Charge; LAMal; Assuré; Opératoire; D'une; Médecin; L'assurance; Intraopératoire;
131 V 286 24.08.2005Art. 27 und 59 ff. AVIG: Anspruch auf arbeitsmarktliche Massnahmen. Ist der Anspruch auf Arbeitslosentaggelder erschöpft, kann die versicherte Person auch dann keine Leistungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen mehr beanspruchen, wenn die Rahmenfrist für den Leistungsbezug noch nicht abgelaufen ist. Die diesbezüglichen Weisungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) zur AVIG/ AVIVRevision, gültig ab 1. Juli 2003, sind gesetzeskonform. (Erw. 4-6) Indennità; Occupazione; Disoccupazione; Diritto; Consid; Dell'; Delle; Lett; Lavoro; Mercato; Della; Giornaliere; Corso; Spese; Presta;
131 V 294 24.08.2005Art. 35 Abs. 1 AVIG: Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung. Bei monatlicher Abrechnungsperiode ist für den Beginn der 2-Jahresfrist auf den ersten Tag des Kalendermonats, für welchen erstmals Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet wurde, abzustellen. (Erw. 2 und 3)
131 V 305 26.08.2005Art. 38 Abs. 1 und 4, Art. 60 Abs. 2, Art. 82 Abs. 2 ATSG; Art. 20 Abs. 1 VwVG; Art. 32 Abs. 1 OG: Fristbeginn nach In-Kraft-Treten des ATSG bei Zustellung des Einspracheentscheides während des Fristenstillstandes. Das fristauslösende Ereignis (hier: Zustellung des Einspracheentscheides) kann nach ATSG während der Dauer des Fristenstillstandes eintreten, weshalb die Rechtsmittelfrist am ersten Tag nach Ablauf des Fristenstillstandes zu laufen beginnt. (Erw. 4) In casu aber intertemporalrechtlicher Vorbehalt des Art. 82 Abs. 2 ATSG zu Gunsten kantonalen Rechts. (Erw. 5) Frist; Fristen; Still; Enstillstand; Fristenstillstand; Fristenstillstandes; Recht; Beginnt; Einsprache; Einspracheentscheid; Mitteilung;
131 V 314 26.08.2005Art. 38 Abs. 4, Art. 60 Abs. 2, Art. 82 Abs. 2 ATSG; Art. 106 UVG; Art. 104 MVG: Fristenstillstand nach ATSG bei mehrmonatigen Beschwerdefristen. Der Fristenstillstand nach ATSG ist auch bei mehrmonatigen Beschwerdefristen zu berücksichtigen. (Erw. 4.3-4.5) Die Anzahl Tage des Fristenstillstandes nach ATSG sind nach Ablauf der Rechtsmittelfrist hinzuzuzählen. (Erw. 4.6) In casu intertemporalrechtlicher Vorbehalt des Art. 82 Abs. 2 ATSG zu Gunsten kantonalen Rechts: keine Anwendung des Fristenstillstandes gemäss ATSG auf mehrmonatige Beschwerdefristen, wenn die kantonale Regelung dies (noch) nicht vorsieht; insofern umfasst die Übergangsbestimmung des Art. 82 Abs. 2 ATSG auch negative kantonale Regelungen. (Erw. 5) Frist; Fristen; Beschwerde; Recht; Beschwerdefrist; Enstillstand; Fristenstillstand; Regel; Regelung; Verfahren; Kantonale; Verfahrens;
131 V 325 26.08.2005Art. 38, Art. 60 Abs. 2, Art. 82 Abs. 2 ATSG; Art. 106 UVG; Art. 104 MVG: Fristenstillstand bei negativer kantonaler Regelung. Keine Anwendung des Fristenstillstandes gemäss ATSG auf mehrmonatige Beschwerdefristen, wenn die kantonale Regelung dies (noch) nicht vorsieht. Insofern umfasst die Übergangsbestimmung des Art. 82 Abs. 2 ATSG auch negative kantonale Regelungen. (Erw. 4.2 f.)
Frist; Fristen; Kantonal; Fristenstillstand; Beschwerde; Kantonale; Regelung; Recht; Fassung; Kanton; Beschwerdeverfahren; Bestimmungen;
131 V 279 29.08.2005Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV: Kumulation von Tatbeständen für eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Die Kumulationsmöglichkeit der Befreiungstatbestände der Krankheit und des Wegfalls der Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist zu bejahen. Insoweit ist Rz B148 des Kreisschreibens des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Arbeitslosenentschädigung, gültig ab 1. Januar 2003, gesetzwidrig. (Erw. 2.4)
Befreiung; Beitragszeit; Person; Betreuung; Arbeit; Kumulation; Befreiungsgr; Ereignis; Wegfall; Erwerbstätigkeit; Befreiungstatbestände;
131 V 417 30.08.2005Art. 50 Abs. 1 und 3 ATSG: Tragweite der gesetzlichen Vergleichsmöglichkeit im Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht. Vergleichsweise Einigungen zwischen Versicherten und Versicherungsträgern sind im Beschwerdeverfahren nicht nur bei reinen Streitigkeiten über sozialversicherungsrechtliche Leistungen zulässig, sondern auch im Falle von Streitigkeiten über gegenseitige Ansprüche (Sozialversicherungsleistungen und -beiträge). (Erw. 1-4) Vergleich; Vergleichs; Sozialversicherung; Sozialversicherungsrechtliche; Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Leistungen; Streit; Prämien;
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