Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2003

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
129 V 485 20.08.2003Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1, Art. 30a Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 lit. b und d, Art. 85b und Art. 113 AVIG: Kompetenzdelegation an Regionale Arbeitsvermittlungszentren. Die Kompetenzdelegation einzelner Aufgaben der kantonalen Amtsstelle an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) (Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Art. 15 Abs. 1 AVIG oder Entzug des Leistungsanspruchs nach Art. 30a Abs. 1 AVIG) bedarf eines formellen, den Publikationsvorschriften des Kantons unterliegenden Erlasses. Eine bloss auf internen Verwaltungsweisungen vorgenommene Zuständigkeitsübertragung genügt nicht, was zur Nichtigkeit der Verwaltungsverfügung führt. Arbeit; Kanton; Aufgabe; Basel; Verfügung; Aufgaben; Kantons; Kompetenzdelegation; Amtsstelle; Leistungsanspruch; Zuständigkeit; Erlass;
130 V 229 25.09.2003Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 9 Abs. 2 und 3, Art. 13 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 lit. b AVIG: Erneute Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit zufolge Krankheit. Der Grundsatz des Versicherungsschutzes geniesst gegenüber demjenigen der Beitragspflicht Vorrang. Nichts steht daher der Eröffnung einer neuen Rahmenfrist unter Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit zufolge Krankheit entgegen, nachdem mit derselben Begründung bereits eine vorangegangene Rahmenfrist eröffnet worden war. Consid; Periodo; Dell'; Contribuzione; Della; Delle; Dall'; Disoccupazione; Stato; Essere; Lavoro; Malattia; Esonero; Legge; Termine;
130 V 57 18.09.2003Ziff. 4 des Schlussprotokolls zum Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Belgien; Art. 1 und 20 des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA); Abschnitt A Ziff. 1 lit. i des Anhangs II zum FZA: Aufhebung der Wohnsitzklausel, Begriff des Drittstaats. Seit In-Kraft-Treten des FZA hat ein belgischer Staatsangehöriger Anspruch auf Zusprechung einer Rente der schweizerischen Invalidenversicherung, wenn er in einem Mitgliedstaat Wohnsitz hat. Der Rentenanspruch ist nicht rückwirkend über den 1. Juni 2002 hinaus gegeben. Begriff des Drittstaates im Sinne von Ziff. 4 des Schlussprotokolls zum Abkommen zwischen der Schweiz und Belgien, wie er in Abschnitt A Ziff. 1 lit. i des Anhangs II zum FZA beibehalten wird. Règlement; Social; Sociale; Invalidité; Entre; Rente; Sécurité; Membre; Personnes; Disposition; Application; L'art; Recours; L'annexe;
129 V 460 16.09.2003Art. 72 Abs. 2 KVG; Art. 22 Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 und 2 IVV: Schadenminderungspflicht. Der Versicherte kann sich seiner Schadenminderungspflicht gegenüber dem Krankenversicherer nicht mit der Begründung entziehen, er warte auf Massnahmen der Invalidenversicherung.
Invalidenversicherung; Wartetaggeld; Anspruch; Eingliederungsmassnahme; Wartetaggelder; Berufliche; Abklärung; Eingliederungsmassnahmen;
129 V 444 10.09.2003Art. 122, 141 und 142 ZGB; Art. 22 und 25a FZG: Teilung der Austrittsleistungen bei Scheidung; Zuständigkeit des Sozialversicherungsgerichts zur Prüfung der Durchführbarkeit einer von den Ehegatten ohne eindeutige Bestätigungen der Vorsorgeeinrichtungen vereinbarten Scheidungskonvention. Ein Scheidungsurteil, in welchem eine Vereinbarung der Ehegatten über die Teilung der Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge genehmigt wird, ist gegenüber den beteiligten Vorsorgeeinrichtungen insoweit vollstreckbar, als diese die Durchführbarkeit der getroffenen Regelung im Sinne von Art. 141 Abs. 1 ZGB bestätigt haben. Verweigert eine Vorsorgeeinrichtung den Vollzug eines Scheidungsurteils mit der Begründung, die vorgesehene Teilung sei nicht durchführbar, hat das vom forderungsberechtigten Ehegatten klageweise angerufene Sozialversicherungsgericht zu prüfen, ob das ergangene Urteil der Vorsorgeeinrichtung entgegengehalten werden kann. Bejaht es dies, hat es die klägerische Partei auf den Weg der Zwangsvollstreckung zu verweisen. Andernfalls ist auf die Klage materiell einzutreten, die Durchführbarkeit der vom Scheidungsrichter genehmigten Vereinbarung zu prüfen und, sofern diese gegeben ist, ein die Vorsorgeeinrichtung verpflichtendes Urteil auszufällen. Prévoyance; Institution; Divorce; Jugement; époux; Partage; Assurances; Prestation; Procédure; L'institution; Sortie; Institutions;
129 V 425 10.09.2003Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV: Begriff der soldähnlichen Vergütungen in öffentlichen Feuerwehren. Rz 2116 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über den massgebenden Lohn (WML) ist insoweit nicht mit Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV vereinbar, als sie Sold-Zuschläge für den Ernstfall als massgebenden Lohn bezeichnet. Art. 6 Abs. 2 lit. a AHVV lässt eine Unterscheidung zwischen Übungs- und Ernstfallsold nicht zu.
Feuerwehr; Erwerb; Erwerbseinkommen; Entschädigung; Ernstfall; Vergütung; Entschädigungen; Recht; Vergütungen; Gelte; Militärsold;
129 V 450 05.09.2003Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG: Klageverfahren vor dem kantonalen Berufsvorsorgegericht. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach das Berufsvorsorgegericht nach Art. 73 Abs. 1 BVG nicht befugt ist, die Streitsache zu ergänzenden Abklärungen und neuer Verfügung an die Vorsorgeeinrichtung zurückzuweisen. Der Entscheid des kantonalen Berufsvorsorgegerichts, mit welchem ein Leistungsanspruch entsprechend dem Klagebegehren der versicherten Person lediglich dem Grundsatz nach festgestellt, nicht aber betraglich ermittelt wird, ist bundesrechtskonform. Vorsorge; Leistung; Streit; Vorsorgeeinrichtung; Klage; Gericht; Pensionskasse; Berufsvorsorgegericht; Anspruch; Streitgegenstand; Recht;
129 V 433 29.08.2003Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV: Erhöhung der Hilflosenentschädigung; zeitliche Wirkung. Bei zweifelloser Unrichtigkeit gilt der Mangel als entdeckt in dem Zeitpunkt, - in welchem das Vorliegen eines relevanten Mangels als wahrscheinlich erschien und die Verwaltung damit ausreichend Anlass gehabt hätte, von Amtes wegen Abklärungen zu treffen oder - in welchem der Versicherte ein Revisionsgesuch gestellt hat, das die Verwaltung zum Tätigwerden und zu weiteren Abklärungen verpflichtet hätte (Präzisierung der Rechtsprechung). Wiedererwägung; Verfügung; Verwaltung; Hilflosigkeit; Recht; Mangel; Grades; Leistung; Hilflosenentschädigung; Nachzahlung; Rente;
129 V 472 28.08.2003Art. 18 Abs. 2 UVG: Ermittlung des Invalideneinkommens gestützt auf Lohnangaben aus der Dokumentation von Arbeitsplätzen (DAP) der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA). Das Abstellen auf DAP-Löhne setzt voraus, dass, zusätzlich zur Auflage von mindestens fünf DAP-Blättern, Angaben gemacht werden über die Gesamtzahl der auf Grund der gegebenen Behinderung in Frage kommenden dokumentierten Arbeitsplätze, über den Höchst- und den Tiefstlohn sowie über den Durchschnittslohn der entsprechenden Gruppe. Allfällige Einwendungen der versicherten Person bezüglich des Auswahlermessens und der Repräsentativität der DAP-Blätter im Einzelfall sind grundsätzlich im Einspracheverfahren zu erheben. Ist die SUVA nicht in der Lage, den erwähnten verfahrensmässigen Anforderungen zu genügen, kann nicht auf den DAP-Lohnvergleich abgestellt werden. Bei der Ermittlung des Invalideneinkommens gestützt auf DAP-Profile sind Abzüge vom System der DAP her nicht sachgerecht und nicht zulässig. Arbeit; Arbeitsplätze; Invalideneinkommen; Invalidität; Tabelle; Zumutbar; Invalideneinkommens; Arbeitsplätzen; Profile; Person;
129 V 455 22.08.2003Art. 9 Abs. 2 KVV (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung), Art. 90 Abs. 4 KVV (in der seit 1. Januar 2003 gültigen Fassung): Beendigung des nach Zahlungsverzug verfügten Leistungsaufschubs. Auslegung der Verordnungsbestimmung. Für die Beendigung des Leistungsaufschubs ist erforderlich und hinreichend, dass diejenigen Prämien samt Akzessorien bezahlt werden, welche Gegenstand des Verlustscheins bildeten, der seinerseits Voraussetzung der Einleitung des Verfahrens mit der Sozialhilfebehörde und der Leistungssuspendierung war.
Verlustschein; Prämien; Fassung; Zahlung; Verlustscheins; Sozialhilfe; Leistungsaufschub; Sozialhilfebehörde; Verfahren; Auslegung;
130 V 39 26.09.2003Art. 20 Abs. 2 UVG; Art. 32 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 1 UVV: Komplementärrente. Die vor Eintritt des AHV-Rentenalters zugesprochene UVG-Rente ist beim Zusammentreffen mit der Altersrente der AHV, die eine ausschliesslich krankheitsbedingte IV-Rente ablöst, als Komplementärrente festzusetzen. Es besteht diesfalls keine vom Gericht auszufüllende Verordnungslücke. Rente; Komplementärrente; Verordnung; Renten; Komplementärrenten; Unfall; Altersrente; AHV-Rente; Berechnung; Verdienst;
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