Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2002

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
129 V 15 20.09.2002Art. 8 und 24 BVG; Art. 3 und 18 BVV 2: Bestimmung des koordinierten Lohnes für die Berechnung der Invalidenrente. Ändern die Anstellungsbedingungen eines im Dienste desselben Arbeitgebers bleibenden Arbeitnehmers, ist der koordinierte Lohn an die neue Situation anzupassen. Zur Ermittlung des versicherten Lohnes ist der Koordinationsbetrag von dem seit der Änderung der Anstellungsbedingungen geltenden Lohn abzuziehen; dieser ist, auch wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Laufe des Jahres begonnen hat, in einen Jahreslohn umzuwandeln. Da im zu beurteilenden Fall beweiskräftige Elemente für die Berechnung des massgebenden Einkommens fehlen, wird das mutmassliche Jahresgehalt pauschal festgesetzt. Berechnung der Invalidenrente im konkreten Fall. Art. 26 Abs. 2 BVG; Art. 27 BVV 2: Rentenaufschub. Art. 26 Abs. 2 BVG hat nicht die Frage der Entstehung des Invalidenrentenanspruchs nach Ablauf einer bestimmten Karenzzeit zum Gegenstand, sondern sieht einzig vor, dass die Vorsorgeeinrichtung, unter bestimmten Bedingungen, die Erfüllung des Anspruchs aufschieben kann. Invalidité; été; Assuré; évoyance; Assurance; ériode; éterminant; Employeur; Progressa; ément; égal; érêt; Institution; Année;
128 V 174 23.06.2002Art. 18 Abs. 2 UVG: Invaliditätsbemessung. Für die in Art. 18 Abs. 2 UVG vorgesehene Gegenüberstellung sind die hypothetischen Erwerbseinkommen im Zeitpunkt des Beginns eines allfälligen Rentenanspruchs und nicht des Einspracheentscheids massgebend. Bevor der Unfallversicherer über einen Leistungsanspruch befindet, muss er indessen prüfen, ob allenfalls in der dem Rentenbeginn folgenden Zeit eine erhebliche Veränderung der hypothetischen Bezugsgrössen eingetreten ist. Gegebenenfalls hat er vor seinem Entscheid einen weiteren Einkommensvergleich durchzuführen.
Tribunale; Inizio; Assicurato; OMLIN; Invalidität; Arbeitnehmer; Corte; Autorità; Amministrazione; Urteilskopf; Estratto;
128 V 298 25.06.2002Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 22 Abs. 3 und 4, Art. 23 Abs. 3 und 4 UVV: Taggeldbemessung. - Bei einer Saisonbeschäftigung mit stark schwankendem Lohn ist für die Bemessung des Taggeldes Art. 22 Abs. 3 UVV ebenfalls anwendbar (Änderung der Rechtsprechung von BGE 121 V 321). - Massgebender Lohn für das Taggeld bei einem Skilehrer, der kurz nach Saisonbeginn verunfallt. Taggeld; Unfall; Verdienst; Saison; Skilehrer; Saisonbeschäftigung; Durchschnittslohn; Arbeitsverhältnis; Suisse; Versicherungen; Person;
128 V 243 28.06.2002Art. 26 und 34 BVG; Art. 24 und 27 BVV 2; Art. 71 Abs. 1 VVG: Koordination von BVG-Leistungen im Invaliditätsfall mit Leistungen einer kollektiven Verdienstausfallversicherung für den Krankheitsfall. - Eine Statutenbestimmung der Vorsorgeeinrichtung, welche für den Fall des Zusammentreffens mit Leistungen des Arbeitgebers resp. einer Kranken- oder Unfallversicherung, an deren Prämienzahlung der Arbeitgeber beteiligt ist, unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer Leistungsreduktion vorsieht, ist nur im Bereich der weitergehenden Vorsorge wirksam. - Im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge ist, um sowohl eine Entschädigungslücke als auch eine Überversicherung zu vermeiden, Art. 71 Abs. 1 VVG analog anzuwenden, wenn es sich bei der Privatversicherung, deren Leistungen mit jenen der Vorsorgeeinrichtung zusammenfallen, um eine Schadensversicherung handelt und ihre allgemeinen Bedingungen ebenfalls die Möglichkeit vorsehen, die Leistungen im Hinblick auf die Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung zu kürzen. évoyance; Assurance; Vaudoise; Invalidité; ères; éduire; ément; édéral; Assuré; être; ègle; éduction; édérale; étend;
128 V 254 28.06.2002Art. 73 BVG: Sachliche Zuständigkeit. Angesichts der Tatbestandsähnlichkeit in Art. 43 der Statuten der Pensionskasse des Bundes (PKB; SR 172.222.1) und in Art. 20, zweiter Unterabsatz, des Reglements der ComPlan - welcher bei Fehlen eines zwischen dem angeschlossenen Arbeitgeber und den anerkannten Personalverbänden vereinbarten Sozialplanes die Ausrichtung von "Leistungen mindestens analog den jeweils gültigen Bestimmungen der Verordnung über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Statuten) über die administrative Auflösung des Arbeitsverhältnisses" vorsieht - betrifft eine direkt auf der genannten reglementarischen Bestimmung beruhende Streitigkeit die berufliche Vorsorge und fällt demnach in die Zuständigkeit des Richters nach Art. 73 BVG. évoyance; SWISSCOM; être; ComPlan; ègle; Employeur; Caisse; édé; èglement; été; étence; édéral; était; ément; Tribunal;
128 V 305 28.06.2002Art. 32 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 AVIG in Verbindung mit Art. 51 Abs. 1 und 2 AVIV: Anrechenbarer Arbeitsausfall; vom Arbeitgeber nicht zu vertretende andere Umstände. Die Anbieterin von Canyoning-Touren, die wegen des von den Behörden zweier Staaten und von den Angehörigen der am 27. Juli 1999 im Saxetbach (Berner Oberland) tödlich verunglückten Menschen ausgeübten Drucks auf die Durchführung ihrer Dienstleistung verzichtet, erleidet einen anrechenbaren Arbeitsausfall, der durch nicht von ihr zu vertretende Umstände verursacht worden ist. Art. 32 Abs. 1 lit. a und Art. 33 Abs. 1 lit. a AVIG: Unvermeidbarer Arbeitsausfall; normales Betriebsrisiko. Mit der aussergewöhnlichen und beispiellosen Entwicklung der Geschehnisse im Frühjahr nach dem Unglück vom Sommer 1999 musste die Versicherte nicht rechnen, weshalb sich ein ausserhalb des normalen Betriebsrisikos liegender, unvermeidbarer Sachverhalt verwirklicht hat. Arbeit; Betrieb; Canyoning; Arbeitsausfall; Arbeitsausfälle; Saxetbach; Kantons; Arbeitgeber; Umstände; Betriebsrisiko; Massnahmen;
128 V 159 10.07.2002Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3, Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG: Arzneimittel, deren Wirksamkeit nicht hinreichend nachgewiesen ist. Die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste, deren Wirksamkeit sich noch in Abklärung befindet, d.h. nicht hinreichend (nach wissenschaftlichen Methoden) nachgewiesen ist, widerspricht dem Gesetz. Spezialität; Spezialitäten; Spezialitätenliste; Wirksamkeit; Arzneimittel; REDUCTIL; Leistung; Sinne; Präparat; Bundesamt;
128 V 263 15.07.2002Art. 6 Abs. 2 KVG; Art. 5 VwVG. Eine vom kantonalen Kontrollorgan der Krankenversicherung gestützt auf Art. 6 Abs. 2 KVG erlassene Zuweisungsverfügung ist letztinstanzlich mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht anfechtbar. Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 KVG. - Das Zuweisungsverfahren nach Art. 6 Abs. 2 KVG kann nur dem Versicherungsobligatorium unterstellte Personen betreffen, welche sich nicht rechtzeitig versichern liessen oder von ihrem gesetzlichen Vertreter nicht rechtzeitig versichert worden sind. - Das Verfahren des Kassenwechsels kann auf keinen Fall zu einer - auch nur kurzfristigen - Unterbrechung des Versicherungsschutzes führen. - Verhältnis zwischen Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 KVG. Das Kontrollorgan der Krankenversicherung kann einem Versicherer keine Beitrittskandidaten zuweisen, welche dieser nicht aufzunehmen bereit ist (in casu: betreute Asylbewerber, welche sich im Kanton Genf aufhalten), wenn diese schon bei einer andern Krankenkasse versichert sind. Art. 156 Abs. 2 OG; Art. 6 KVG. Vom kantonalen Kontrollorgan der Krankenversicherung können grundsätzlich keine Gerichtskosten verlangt werden. Assurance; Assure; LAMal; Assureur; -maladie; Assurance-maladie; écision; Affiliation; Office; Organe; Concordia; érants; Asile; édéral;
128 V 323 15.07.2002Art. 73 Abs. 2 BVG: Parteientschädigung an obsiegende Sozialversicherungsträger. Im kantonalen Verfahren obsiegende Sozialversicherer, die anwaltlich oder sonst wie qualifiziert vertreten sind, haben Anspruch auf Parteientschädigung, wenn die Prozessführung der Gegenpartei als mutwillig oder leichtsinnig zu bezeichnen ist. Fehlt eine solche Vertretung, müssen zusätzlich zu Mutwilligkeit oder Leichtsinn die Voraussetzungen für die Parteientschädigungsberechtigung einer unvertretenen Partei erfüllt sein.
128 V 108 23.07.2002Art. 50 Abs. 2 IVG in Verbindung mit Art. 85bis IVV: Drittauszahlung rückwirkend zugesprochener Taggelder. Art. 85bis IVV findet auch bei rückwirkend ausgerichteten Taggeldern sinngemäss Anwendung, sodass die Drittauszahlung von Taggeldern zwecks Verrechnung mit erbrachten Vorschussleistungen einer kommunalen Sozialhilfestelle unter Umständen auch ohne Einwilligung des Leistungsberechtigten zulässig ist.
Zahlung; Rente; Renten; Leistung; Drittauszahlung; Leistungen; Invalidenversicherung; Zahlungen; Vorschussleistung; Taggelder;
128 V 272 26.07.2002Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 29 und 30 Abs. 1 VwVG: Rechtliches Gehör bei Einholung von Rechtsgutachten. Holt die entscheidende Verwaltungs- oder Gerichtsbehörde ein Rechtsgutachten ein, um Grundlagen für die Konkretisierung relativ offener Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen zu erhalten, und stellt sie in der Folge darauf ab, hat sie vorgängig die Expertise der Partei oder den Parteien zur Kenntnis zu bringen und ihr oder ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Art. 11 ff., insbes. Art. 13 Abs. 1 und 2 KVG; Art. 12 ff. KVV: Anerkennung als Krankenkasse und Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung. Die Anerkennung als Krankenkasse kann nicht abgelehnt und die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung nicht verweigert werden allein aufgrund der Tatsache, dass die gesuchstellende juristische Person in einen Konzern eingebunden ist, dem bereits eine Krankenkasse sowie eine im Privatversicherungsbereich tätige Versicherungseinrichtung angehören; aus einer solchen Verbindung kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, die Risikoselektion werde durch zielgerichtete Risikoverteilung in einer mit dem Prinzip der Solidarität unter den Versicherten unvereinbaren Weise erleichtert. Art. 4, 7, 11 ff., 61 und 105 KVG; Art. 1 ff. VORA: Risikoselektion. Freizügigkeit, Einheitsprämie und Risikoausgleich bedeuten nicht, aus Sicht des Gesetzes könne es keine unerwünschte Risikoselektion (mehr) geben. Kranken; Krankenversicherung; Krankenkasse; Recht; Bundes; Anerkennung; Versicherer; Helsana; AmtlBull; Departement; Versicherungen;