Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2001

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
127 V 328 19.09.2001Art. 25 und 31 Abs. 1 lit. a KVG; Art. 17 (Ingress) und Art. 17 lit. a Ziff. 2 KLV: Zahnärztliche Behandlung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. - Für zahnärztliche Behandlungen ist eine Berufung auf Art. 25 KVG nicht möglich. Die Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung für solche Behandlungen ist demzufolge nur bei Erfüllung der Voraussetzungen von Art. 31 Abs. 1 KVG gegeben. - Der Krankheitswert gemäss Art. 17 (Ingress) und Art. 17 lit. a Ziff. 2 KLV übersteigt den für die soziale Krankenversicherung allgemein geltenden Krankheitswert des Art. 2 Abs. 1 KVG, indem er eine qualifizierte Beeinträchtigung der Gesundheit voraussetzt. - Anwendungsfall von Art. 17 lit. a Ziff. 2 KLV: Verlagerung von Weisheitszähnen mit Krankheitswert. Krankheit; Zähne; Behandlung; Krankheitswert; Erkrankung; Verlagerte; Erkrankungen; Krankenversicherung; Kiefer; Zähnen; Experten;
127 V 475 09.10.2001Art. 9 Abs. 2, Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 und 29 Abs. 1 AVIG; Art. 15 Abs. 3 AVIV: Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug. - Die Beständigkeit des einmal festgelegten Beginns der Leistungsrahmenfrist steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Zusprechung und Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung nicht nachträglich zufolge Fehlens einer oder mehrerer Anspruchsvoraussetzungen unter wiedererwägungsrechtlichem oder prozessual-revisionsrechtlichem Gesichtswinkel als unrichtig erweist. Dies gilt in Bezug auf die Vermittlungsfähigkeit auch im Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 3 AVIV. Anders verhält es sich bei Zusprechung und Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung gestützt auf Art. 29 Abs. 1 AVIG (vgl. BGE 126 V 368). - Zur Rechtsbeständigkeit von AM/ALV-Praxis 98/4, Blatt 4, soweit nach dieser Weisung nach der erstmaligen Auszahlung von Taggeldern die Rahmenfristen ausnahmslos nicht verschoben werden können.
Arbeit; Rahmenfrist; Arbeitslose; Arbeitslosenentschädigung; Anspruch; Beitragszeit; Leistungsbezug; Rahmenfristen; Ausrichtung;
127 V 309 08.10.2001Art. 26 Abs. 3 BVG; Art. 14 BVV 2: Alterskonto invalider Versicherter. Erreicht der invalide Versicherte in der obligatorischen beruflichen Vorsorge seine Erwerbsfähigkeit nicht wieder, steht ihm im Rentenalter eine lebenslängliche Invalidenrente zu. In diesem Falle hat er keinen Anspruch auf in Anwendung von Art. 14 BVV 2 gewährte Altersgutschriften. Rente; Capital; Recourant; Droit; Assuré; Fonds; D'invalidité; Vieillesse; Retraite; Règlement; Parti; Janvier; Capacité; Montant;
127 V 294 05.10.2001Art. 4 Abs. 1 IVG: Psychisches Leiden. Zur Bedeutung der Behandelbarkeit einer psychischen Störung sowie der psychosozialen und soziokulturellen Faktoren für die Invalidität (Präzisierung der Rechtsprechung).
Psychische; Invalidität; Gesundheit; Erwerb; Urteil; Krankheit; Psychischen; Störung; Medizinische; Entscheid; Hinweis; Verwaltung;
127 V 377 03.10.2001Art. 11 und 51 BVG; Art. 2 Abs. 1, Art. 19 und 23 Abs. 4 lit. c FZG: Wechsel der Vorsorgeeinrichtung. - Wechsel der eine Rente beziehenden Personen zur neuen Vorsorgeeinrichtung bejaht, da durch die Kündigung des Anschlussvertrages auch der von der alten Vorsorgeeinrichtung abgeschlossene Kollektivversicherungsvertrag dahingefallen ist. - Die Zustimmung des paritätischen Organs erstreckt sich auch auf die Renten beziehenden Personen. Art. 7 FZV; Art. 104 Abs. 1 OR. Die Verzinsung des infolge der Kündigung des Anschlussvertrages zu überweisenden Deckungskapitals richtet sich nach Art. 104 Abs. 1 OR. Rente; Vorsorge; Renten; Anschluss; Person; Sammelstiftung; Arbeitgeber; Versicherung; Personen; Anschlussvertrag; Vorsorgeeinrichtung;
127 V 339 28.09.2001Art. 31 Abs. 1 lit. a KVG; Art. 17 (Ingress) und Art. 17 lit. b Ziff. 3 KLV: Zahnärztliche Behandlung von Parodontopathien. Ist eine Parodontopathie auf eine Chemotherapie eines malignen Leidens zurückzuführen, ist die Übernahme der Kosten der Behandlung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gestützt auf Art. 17 lit. b Ziff. 3 KLV als irreversible Nebenwirkung von Medikamenten zu prüfen. Erkrankung; Behandlung; Erkrankungen; Kranken; Krankheit; Kiefer; Schwere; Krankheitswert; Zahnärztliche; Krankenversicherung;
127 V 491 26.09.2001Art. 6 Ziff. 1 EMRK: Öffentliche Verhandlung. Die auf sachliche Gründe gestützte Ablehnung des Begehrens um Verschiebung einer öffentlichen Verhandlung verstösst nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Verhandlung; Verfahren; Verschiebung; Recht; Rechtlichen; Gericht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Frist; Gehör; Befragung; Partei;
127 V 301 26.09.2001Art. 2 Abs. 2 BVG und Art. 1 Abs. 2 BVV 2: Befreiung vom Versicherungsobligatorium. Der vom Versicherten für den Fall des Ausscheidens aus der Vorsorgeeinrichtung vertraglich erklärte Verzicht auf die Arbeitgeberbeiträge darf nicht einem Gesuch um Befreiung vom Versicherungsobligatorium im Sinne von Art. 1 Abs. 2 BVV 2 gleichgestellt werden. Art. 49 Abs. 2 BVG: Weitergehende Vorsorge. Auslegung der Reglementsbestimmung einer Vorsorgeeinrichtung, wonach der Anschluss bedingt, dass die Person dauernd in der Schweiz tätig und im Ausland nicht genügend versichert ist. Art. 331 Abs. 3 OR: Pflichten des Arbeitgebers im Bereich der Personalvorsorge. Dieser Bestimmung kommt zwingender Charakter zu. Prévoyance; Conclu; Règle; L'intimé; Fondation; Partie; Employeur; Recourante; Contrat; Assuré; Salarié; Demande; Cotisations;
127 V 289 24.09.2001Art. 3 Abs. 3 AHVG: Befreiung von der Beitragspflicht. - Rz 2043 der vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegebenen Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN), gültig ab 1. Januar 1997, wonach im Kalenderjahr der Heirat oder der Auflösung der Ehe (durch Scheidung, Verwitwung) die Beitragsbefreiung gemäss Art. 3 Abs. 3 AHVG nicht greift, ist mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. - Die Regelung der Beitragsbefreiung in Art. 3 Abs. 3 AHVG, wonach nichterwerbstätige Versicherte keine Beiträge zu leisten haben, wenn ihr erwerbstätiger Ehegatte Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlt hat (lit. a), gilt jedoch nicht für das ganze Kalenderjahr, in welchem die Eheschliessung oder die Scheidung erfolgt oder der Tod des Ehegatten eingetreten ist, sondern nur für diejenigen Monate, während welchen die eheliche Gemeinschaft bestanden hat. Contributi; Delle; Dall'; Della; L'obbligo; Attività; Lucrativa; Dell'; Persona; Assicurazioni; L'UFAS; Matrimonio; Cantonale; Sostanza;
127 V 353 15.10.2001Art. 108 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 132 OG: Zulässigkeit neuer Akten. - Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist können - ausser im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels - keine neuen Akten mehr eingebracht werden (Änderung der Rechtsprechung). - Vorzubehalten ist immerhin der Fall, dass solche Aktenstücke neue erhebliche Tatsachen oder entscheidende Beweismittel im Sinne von Art. 137 lit. b OG darstellen und als solche eine Revision des Gerichtsurteils rechtfertigen könnten. Consid; Preuve; Faits; être; Décision; Recours; Juillet; Pièces; Expert; Fédéral; Délai; Procédure; Moyen; Nouveau; Expertise;
127 V 268 05.09.2001Art. 29, Art. 64 Abs. 7 KVG: Kostenbeteiligung bei Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen. - Auch nach neuem Recht gelten die Kosten für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen als Krankheitskosten und unterliegen der Kostenbeteiligungspflicht der Versicherten. - Die Unterscheidung der Leistungspflicht für normale und für Risikoschwangerschaften ist mit der ratio legis der Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaftsleistungen vereinbar. Leistungen; Mutterschaft; Schwangerschaft; Recht; Kostenbeteiligung; Krankheit; Normal; Kranken; Selbstbehalt; Mutterschaftsleistung; Gelte;
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