Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 2000

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
126 V 407 22.09.2000Art. 1 Abs. 3, Art. 55 Abs. 2 und 3 VwVG; Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1 AVIG: Suspensiveffekt. Keine aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Verfügungen, mit welchen die Vermittlungsfähigkeit verneint wird. Verfügung; Aufschiebende; Anspruch; Arbeit; Beschwerde; Aufschiebenden; Verwaltung; Vermittlungsfähigkeit; Leistungen; Negative;
126 V 390 23.10.2000Art. 11 Abs. 3 AVIG; Art. 5 Abs. 4 AHVG; Art. 6 Abs. 2 lit. i und k, Art. 6bis und Art. 7 AHVV: Arbeitslosenversicherungsrechtliche Bedeutung freiwilliger Abgangsentschädigungen ohne Vorsorgecharakter. Die Weisung des Bundesamtes für Wirtschaft und Arbeit vom 15. Mai 1998, wonach freiwillige Abgangsentschädigungen ohne Vorsorgecharakter rückwirkend ab 18. März 1998 unabhängig von ihrer AHV-rechtlichen Qualifizierung für die Arbeitslosenversicherung unberücksichtigt bleiben und somit keinen Einfluss auf Beginn und Höhe der Arbeitslosenentschädigung ausüben, ist gesetzwidrig, wird aber von der Verwaltung seit ihrem Erlass konsequent angewendet, weshalb die Gleichbehandlung im Unrecht der Gesetzmässigkeit des Verwaltungshandelns vorgeht.
Arbeit; Verwaltung; Urteil; Praxis; Fälle; Weisung; Vorsorgecharakter; Freiwillige; Anspruch; Abgangsentschädigungen; Kreisschreiben;
126 V 353 23.10.2000Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 UVG; Art. 13 Abs. 1 UVV: Arbeitswegunfall von Teilzeitbeschäftigten. - Frage, wie das Arbeitspensum von unregelmässig beschäftigten Teilzeitangestellten zu ermitteln ist, weiterhin offen gelassen. - Der für die Annahme eines Arbeitswegunfalles erforderliche Zusammenhang zwischen der Reise und der Arbeit wird durch eine Unterbrechung oder Verzögerung von einer Stunde nicht aufgehoben, unabhängig von den hiefür verantwortlichen Gründen. Bei Vorliegen qualifizierter Gründe gilt der Zusammenhang selbst bei Überschreiten dieser zeitlichen Marge noch nicht als aufgehoben. Art. 7 Abs. 2 und Art. 37 Abs. 2 UVG; Art. 31 und 69 lit. f des Übereinkommens IAO Nr. 102; Art. 31 und 68 lit. f EOSS: Leistungskürzung. Das staatsvertragliche Leistungskürzungsverbot findet auf Arbeitswegunfälle keine Anwendung, auch nicht auf die (gemäss Art. 7 Abs. 2 UVG als Berufsunfälle geltenden) Arbeitswegunfälle Teilzeitbeschäftigter mit einem Wochenpensum von weniger als 12 Stunden (ab 1. Januar 2000: 8 Stunden). Arbeit; Arbeitsweg; Unfall; Verstorbene; Stunden; Beschäftigt; Woche; Winterthur; Nichtberufsunfälle; Recht; Teilzeitbeschäftigte;
126 V 273 20.10.2000Art. 6 Abs. 1 und 2, Art. 36 Abs. 1 IVG; Art. 3 Abs. 2 lit. b AHVG (gültig gewesen bis 31. Dezember 1996); Art. 3 Abs. 1 und 3 AHVG; Ziff. 1 lit. c Abs. 1 Satz 1 der Übergangsbestimmungen der 10. AHV-Revision: Invalidenrente und Übergangsrecht. Bei Versicherungsfällen, die vor dem 1. Januar 1997 eingetreten sind, kann nicht rückwirkend vom Erfordernis der persönlichen Beitragsentrichtung abgesehen werden. Daher hat eine Antragstellerin, die bei Eintritt der Invalidität 1985 zufolge Wohnsitzes versichert war, aber keine eigene Mindestbeitragsdauer von einem Jahr aufwies, auch nach Inkrafttreten der 10. AHV-Revision, ungeachtet der Beitragszahlungen ihres Ehegatten, keinen Anspruch auf eine Invalidenrente.
Anspruch; Rente; Mindestbeitrag; AHV-Revision; Invalidenrente; Invalidität; Basel-Landschaft; Mindestbeitrags; Schweiz; Beiträge;
126 V 319 17.10.2000Art. 1 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 KVG: Behandlung unfallbedingter Schädigungen des Kausystems. Voraussetzungen der Leistungspflicht eines Krankenversicherers für Spätfolgen eines vor dem Inkrafttreten des KVG erlittenen Unfalles, der zu Zahnschäden geführt hat. Accident; Maladie; Dents; Accidents; L'art; L'assurance; LAMal; Traitement; Charge; Dentaire; Selon; Dentaires; Soins; L'assurance-maladie;
126 V 283 10.10.2000Art. 16, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 2 und 2bis, Art. 25bis IVG: Taggeldanspruch während erstmaliger beruflicher Ausbildung. - Die Besitzstandsgarantie des Art. 25bis IVG kommt auch in Fällen erstmaliger beruflicher Ausbildung zur Anwendung, in welchen der oder die Versicherte (lediglich) Anspruch auf ein "kleines Taggeld" hat. - Rz 2046 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Berechnung und Auszahlung der Taggelder sowie ihre beitragsrechtliche Erfassung (WTG) ist gesetzmässig. Taggeld; Unfall; Unfallversicherung; Ausbildung; Taggelder; Taggeld; Invalidenversicherung; kleine; Taggeldes; Recht; Verwaltung; Anspruch;
126 V 480 30.09.2000Art. 7 Abs. 2 KVG (in der bis 30. September 2000 gültig gewesenen Fassung): Berechnung der für einen Wechsel des Versicherers einzuhaltenden einmonatigen Kündigungsfrist. Die Willenserklärung, mittels welcher die versicherte Person den Versicherer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat seit Ankündigung einer Prämienerhöhung auf das Ende eines Monats wechseln kann, ist ein empfangsbedürftiger Gestaltungsakt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Kündigung dem Empfänger spätestens am letzten Tag des der Auflösung des Versicherungsverhältnisses vorangehenden Monats zugeht.
Assure; Assureur; D'assureur; LAMal; Changer; Assuré; Résiliation; Volonté; Droit; Préavis; Nouvel; Effet; Caisse; Nouvelle; Primes;
126 V 303 26.09.2000Art. 2 Abs. 2 BVG; Art. 1 Abs. 1 lit. b BVV 2; Art. 154 Abs. 1 OR: Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium. Auf unbefristete Dauer beschäftigte Arbeitnehmer sind der obligatorischen Versicherung unterstellt. Ein Saisonnier mit einem eine auflösende Bedingung im Sinne von Art. 154 OR enthaltenden Arbeitsvertrag ist der obligatorischen Versicherung unterstellt, da eine solche Vereinbarung keinen auf eine bestimmte Dauer geschlossenen Vertrag begründet. Travail; D'une; était; Durée; Employeur; été; Contrat; L'assurance; Soumis; Obligatoire; Année; Institution; Trois; Même; Qu'il;
126 V 393 25.09.2000Art. 13 Abs. 3 AVIG; Art. 12 Abs. 1 und 2 AVIV: Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter. Kündigt ein Arbeitnehmer nach Erreichung der Altersgrenze, ab welcher das Reglement der Vorsorgeeinrichtung eine vorzeitige Pensionierung zulässt, das Arbeitsverhältnis, so fällt er nicht unter die Ausnahme von Art. 12 Abs. 2 AVIV, sondern unter die Regel von Art. 12 Abs. 1 AVIV, wonach nur die nach der vorzeitigen Pensionierung zurückgelegten Beitragszeiten angerechnet werden können. Ebenso verhält es sich mit einer Person, die aus einem anderen als den in Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV erwähnten Gründen von ihrem Arbeitgeber entlassen wird. Arbeit; Vorzeitig; Beitragszeit; Vorsorge; Pension; Alter; Pensionierung; Regel; Person; Beruflichen; Pensioniert; Vorzeitige; Regelung;
126 V 384 25.09.2000Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AVIG: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bei unveränderter Ausrichtung einer ganzen Invalidenrente über den Beginn einer zweiten zu eröffnenden Rahmenfrist für den Leistungsbezug hinaus. Beitragszeit; Rahmenfrist; Arbeit; Invalide; Person; Invalidenrente; Eröffnende; Befreiung; Leistungsbezug; Eröffnenden; Beginn;
126 V 363 25.09.2000Art. 84 Abs. 2 UVG; Art. 86 Abs. 1 lit. b VUV: Übergangsentschädigung. Gesetzmässigkeit von Art. 86 Abs. 1 lit. b VUV, wonach der von einer Arbeit befristet oder dauernd ausgeschlossene oder für eine solche nur als bedingt geeignet erklärte Arbeitnehmer vom Versicherer eine Übergangsentschädigung erhält, wenn er in einem Zeitraum von zwei Jahren unmittelbar vor Erlass der Verfügung oder vor einem medizinisch notwendigen und tatsächlich vollzogenen Wechsel der Beschäftigung bei einem der Versicherung unterstellten Arbeitgeber mindestens 300 Tage lang die gefährdende Arbeit ausgeübt hat. Assuré; Profession; Professionnelle; Maladie; Position; L'assuré; Fédéral; Indemnité; Changement; Elles; été; Décision; Consid;
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