Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1997

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
123 V 172 21.10.1997Art. 52 AHVG: Haftungsbeginn. Das Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft haftet für den einer Ausgleichskasse verursachten Schaden nach Art. 52 AHVG unabhängig vom Zeitpunkt des Handelsregistereintrags ab dem Tag des effektiven Eintritts in den Verwaltungsrat.
Administration; Inscription; ébut; Tribunal; Verwaltungsrat; émission; Employeur; être; Extrait; éterminant; édéral; été; Haftung;
123 V 193 23.07.1997Art. 26 Abs. 2 BVG, Art. 24 Abs. 2 BVV2, Art. 40 UVG. Taggelder der Unfallversicherung sind bei der Berechnung der Überentschädigung zu berücksichtigen. Art. 24 Abs. 1 und 5 BVV2 - Eine Leistungsanpassung von 10% gilt grundsätzlich als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 24 Abs. 5 BVV2. - Frage offengelassen, ob Kinderzulagen zum mutmasslich entgangenen Verdienst zählen und ob dieser der Teuerungs- und Reallohnentwicklung anzupassen ist. Invaliden; Leistung; Leistungen; Unfall; Verdienst; Unfallversicherung; Vorsorge; Invalidenleistung; Invalidenleistungen;
123 V 175 31.07.1997Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 59 Abs. 2 IVG, Art. 72bis IVV: Unabhängigkeit der medizinischen Abklärungsstellen der Invalidenversicherung (MEDAS). Die nach Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK vorausgesetzte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gutachter der MEDAS war bereits in der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Statuts der medizinischen Abklärungsstellen der Invalidenversicherung (am 1. Juni 1994) gewährleistet. Die Einflussnahme des Bundesamtes für Sozialversicherung beschränkte sich auf administrativ-organisatorische Belange. Mit dem neuen Statut wurde die schon zuvor bestehende fachlich-inhaltliche Weisungsunabhängigkeit der begutachtenden Ärzte institutionell verankert.
MEDAS; Abklärung; Statut; Ärzte; Abklärungsstelle; Gutachter; Statuts; Urteil; Weisung; Unabhängigkeit; Abklärungsstellen;
123 V 223 12.08.1997Art. 23 Abs. 1 AVIG, Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 25ter IVG, Art. 81bis IVV, Art. 19a EOG, Art. 21a EOV. Arbeitslosentaggelder: Festsetzung des versicherten Verdienstes. Das von der Invalidenversicherung während der Eingliederung einem zuvor als Arbeitnehmer tätig gewesenen Versicherten ausbezahlte Taggeld gilt als massgebender Lohn. Arbeit; Taggeld; Taggelder; Invalidenversicherung; Arbeitnehmer; Beitragspflicht; Arbeitslosenversicherung; Erwerbseinkommen; Verdienst;
123 V 159 22.08.1997Art. 159 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 135 OG: Parteientschädigung. Die Parteientschädigung ist aufgrund der Anträge der beschwerdeführenden Partei, gemessen am Ergebnis der Anfechtung des vorinstanzlichen Entscheids - und somit ohne Rücksicht auf die Anträge der Gegenpartei - zu verlegen (Änderung der Rechtsprechung).
Parteientschädigung; Anträge; Urteil; Entscheid; Verfahren; Versicherungsgericht; Schweizerische; Unfallversicherungsanstalt; Ergebnis;
123 V 219 27.08.1997Art. 14 Abs. 2 AVIG: Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit. Konkubinat im Ausland. Die Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt keinen "ähnlichen Grund" im Sinne von Art. 14 Abs. 2 AVIG dar. ômage; ériode; édé; édéral; éparation; éré; été; égale; ération; Assurance-chômage; Intimée; être; Invalidité; Empire;
123 V 234 04.09.1997Art. 8 ff., Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Ein Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung kann keine Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, wenn ihm die Aktiengesellschaft zwar gekündigt hat, er aber nach wie vor als Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Gesellschaft amtet. Arbeit; Kurzarbeit; Arbeitnehmer; Anspruch; Verwaltung; Arbeitslosenentschädigung; Kurzarbeitsentschädigung; Personen; Arbeitgeber;
123 V 133 08.09.1997Art. 15 Abs. 3 UVG, Art. 22 Abs. 1 UVV: Massgebender Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei der Berechnung der Invalidenrente. Ändert der Bundesrat im Verlaufe des Jahres vor dem Unfall den in der Verordnung festgelegten Höchstbetrag des versicherten Verdienstes, ist für die Berechnung der Invalidenrente der Verordnungstext im Unfallzeitpunkt massgebend. Accident; Assurance; Invalidité; Accidents; été; ègle; Unfall; écision; édéral; éterminant; Assuré; état; Intimé; églementaire;
123 V 230 16.09.1997Art. 23 Abs. 3 und Art. 24 Abs. 1 AVIG: Begriff des Nebenverdienstes und des Zwischenverdienstes. Das Einkommen aus einer erheblichen Steigerung der Nebenbeschäftigung während der Arbeitslosigkeit gilt als Zwischenverdienst. ômage; Activité; édiaire; été; être; édéral; épendant; éré; éputé; épendante; Assuré; Indemnité; étation; Tribunal;
123 V 204 19.09.1997Art. 24 und Art. 34 Abs. 2 BVG, Art. 24 und Art. 25 Abs. 1 BVV 2 in der vor und nach dem 1. Januar 1993 anwendbaren Fassung: Koordination mit der Unfall- und der Invalidenversicherung. Festlegung der Invalidenrente und Berechnung der Überentschädigung bei einer durch Unfall und Krankheit verursachten Invalidität. Invalidité; Assurance; évoyance; Accident; Accidents; Assurance-accidents; ément; Assuré; éral; été; édéral; évrier; état; être;
123 V 331 24.09.1997Art. 10, 12 lit. e und 19 VwVG, Art. 57, 58 und 60 BZP, Art. 22 und 23 OG. Die nach Art. 19 VwVG in Verbindung mit Art. 57 ff. BZP für Sachverständigengutachten geltenden Verfahrensvorschriften (insbesondere die Ausstandsregeln von Art. 58 BZP in Verbindung mit Art. 22 und 23 OG) sind auf die Berichte und Gutachten versicherungsinterner Ärzte nicht anwendbar.
Verbindung; Beurteilung; Sachverständige; Verwaltung; Gutachten; Ausstand; Urteil; Ärzte; Richter; Recht; Pflicht; Schweizerische;