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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
117 V 394 | 08.11.1991 | Art. 40 UVG. Für die Ermittlung der Überentschädigung gemäss Art. 40 UVG ist eine Globalrechnung im Sinne der zu Art. 74 Abs. 3 KUVG ergangenen Rechtsprechung (BGE 105 V 315 Erw. I/4) vorzunehmen (Erw. 3). Art. 51 Abs. 3 UVV. Bei der Festsetzung des mutmasslich entgangenen Verdienstes sind die aus der Verwertung einer Restarbeitsfähigkeit effektiv erzielten Einkünfte in Abzug zu bringen, nicht dagegen hypothetische Einkommen, welche der Versicherte bei zumutbarer Ausnützung der verbleibenden Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit hätte erzielen können (Erw. 4). | Verdienst; Einkommen; Unfall; Erwerbsfähigkeit; Verdienste; Festsetzung; Verdienstes; Unfallversicherung; Überentschädigung; |
117 V 185 | 10.09.1991 | Art. 1 Abs. 3, Art. 45 Abs. 2 lit. g, Art. 55 Abs. 1 und Art. 56 VwVG, Art. 101 lit. a und Art. 129 Abs. 2 OG, Art. 85 Abs. 2 und Art. 97 Abs. 2 AHVG. Negative Verfügungen sind der aufschiebenden Wirkung nicht zugänglich; hier bedarf es der Anordnung positiver vorsorglicher Massnahmen (Erw. 1b). Art. 56 VwVG bietet hiefür eine Grundlage im Bundesrecht, obwohl dies gemäss der (nicht abschliessenden) Aufzählung in Art. 1 Abs. 3 VwVG nicht ausdrücklich vorgesehen ist (Erw. 1c). Die im Zusammenhang mit Art. 55 VwVG und Art. 97 Abs. 2 AHVG entwickelten Grundsätze lassen sich sinngemäss auf Art. 56 VwVG übertragen (Erw. 2b). Anwendungsfall einer Interessenabwägung (Erw. 2c). | Verfügung; Verwaltung; Massnahme; Ausgleichskasse; Massnahmen; Recht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Herabsetzung; Verzug; Verfügungen; |
117 V 208 | 10.09.1991 | Art. 16 Abs. 2 AHVG. - In analoger Anwendung von Art. 16 Abs. 2 AHVG ist für die Vollstreckung einer rechtskräftig festgelegten Rückerstattungsforderung die dreijährige Frist massgebend (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2b). - Die dreijährige Vollstreckungsfrist ist Verwirkungsfrist, dies unabhängig davon, ob sie auf eine Beitrags- oder auf eine Rückerstattungsforderung Anwendung findet (Präzisierung der Rechtsprechung). Für eine unterschiedliche Qualifizierung besteht umso weniger Anlass, als die dreijährige Frist für die Durchsetzung der Rückerstattung im Falle eines (innert Ordnungsfrist einzureichenden) Erlassgesuches nach dessen rechtskräftiger Abweisung zu laufen beginnt (Erw. 3b). - Art. 16 Abs. 2 letzter Satz AHVG ist auf die Verrechnung einer Rückerstattungsforderung mit einer laufenden Rente nicht anwendbar (Erw. 4c). | Rückerstattung; Rückerstattungsforderung; Vollstreckung; Rente; Verrechnung; Renten; Frist; Urteil; Recht; Beitragsforderung; Verwirkung; |
117 V 214 | 13.09.1991 | Art. 89bis ZGB, Art. 73 BVG. Zur Abgrenzung zwischen Versicherungseinrichtungen und Einrichtungen ohne Versicherungscharakter (sog. Fürsorgefonds oder patronale Wohlfahrtsfonds). Art. 331a-c OR. - Die in diesen Bestimmungen geregelte Freizügigkeitsordnung gilt generell für den erweiterten (überobligatorischen) Aufgabenbereich aller Vorsorgeeinrichtungen. - Auf eine Abrede im Sinne von Art. 331b Abs. 2 OR ist insbesondere zu schliessen, wenn das Reglement den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Leistungen im Vorsorgefall einräumt. | Vorsorge; Stiftung; Freizügigkeit; Freizügigkeitsleistung; Konkurrenz; Arbeitnehmer; Pensionierungsfonds; Recht; Zusatzrenten-Ordnung; |
117 V 354 | 17.09.1991 | Art. 9 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 68 Abs. 1 KUVG. Die Verschlimmerung einer vorbestandenen Krankheit durch Listenstoffe/Listenarbeiten (Art. 9 Abs. 1 UVG) oder durch die berufliche Tätigkeit (Art. 9 Abs. 2 UVG; Generalklausel) wird der dadurch bewirkten Verursachung gleichgestellt. Die zu Art. 68 Abs. 1 KUVG ergangene Rechtsprechung ist auch unter der Herrschaft des UVG anwendbar. | Krankheit; Beruf; Berufskrankheit; Liste; Berufskrankheiten; Stoff; Verschlimmerung; Stoffe; Krankheiten; Recht; Generalklausel; |
117 V 401 | 24.09.1991 | Art. 4 BV, Art. 105 Abs. 1 UVG, Art. 130 Abs. 2 UVV. Die Bestimmung von Art. 130 Abs. 2 Satz 2 UVV, mit welcher ein Anspruch auf Parteientschädigung im Einspracheverfahren gemäss Art. 105 Abs. 1 UVG ausgeschlossen wird, verstösst weder gegen das Gesetz noch gegen die Verfassung (Erw. 1). Art. 108 Abs. 1 lit. g UVG. Wird ein ziffernmässig bestimmtes Rechtsbegehren im kantonalen Beschwerdeverfahren der Unfallversicherung nur teilweise gutgeheissen, so verstösst die Reduktion der Parteientschädigung wegen bloss teilweisen Obsiegens gegen die bundesrechtliche Bemessungsvorschrift von Art. 108 Abs. 1 lit. g Satz 2 UVG, falls das Rechtsbegehren den Prozessaufwand nicht beeinflusst hat (Erw. 2). | Parteientschädigung; Anspruch; Einspracheverfahren; Entscheid; Obsiegen; Sozialversicherung; Bemessung; Rechtsbegehren; |
117 V 408 | 24.09.1991 | Art. 4 BV, Art. 105 Abs. 1 UVG. Im Einspracheverfahren gemäss Art. 105 Abs. 1 UVG besteht ein unmittelbar aus Art. 4 BV fliessender Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung. Dabei gelten sinngemäss die in BGE 114 V 228 für das Anhörungsverfahren in der Invalidenversicherung als massgebend bezeichneten sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen. | Verbeiständung; Anspruch; Einsprache; Einspracheverfahren; Voraussetzungen; Verfahren; Verwaltung; Versicherungsgericht; |
117 V 300 | 27.09.1991 | Art. 28 BVG, Art. 331b OR. - Frage offengelassen, ob bei wirtschaftlich bedingter Entlassung ohne statutarische Grundlage Anspruch auf volle Freizügigkeitsleistung besteht (Erw. 7b). Für eine allfällige entsprechende Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen müsste jedenfalls ein qualifizierter Begriff der wirtschaftlich bedingten Entlassung erfüllt sein, wie z.B. Entlassung infolge vollständiger oder teilweiser Liquidation der Firma, so dass die geäufneten Vorsorgemittel für die Erhaltung des Vorsorgeschutzes der restlichen Versicherten nicht mehr erforderlich wären. Solche Verhältnisse sind vorliegend nicht gegeben (Erw. 7c). - Den Vorsorgeeinrichtungen bleibt es unbenommen, in den Statuten von einem weiteren Begriff der wirtschaftlich bedingten Entlassung auszugehen, eine solche bereits bei Reorganisations- oder ähnlichen Massnahmen anzuerkennen und unter diesen Voraussetzungen einen Anspruch auf volle Freizügigkeitsleistung einzuräumen (Erw. 7a). | Entlassung; Vorsorge; Vorsorgeeinrichtung; Freizügigkeitsleistung; Grundlage; Recht; Anspruch; Vorsorgeeinrichtungen; Firma; Urteil; |
117 V 198 | 30.09.1991 | Art. 87 Abs. 3 und 4 IVV, Art. 41 IVG. Eintretensvoraussetzungen und Prüfungsbefugnis der Verwaltung bei einer Neuanmeldung (Präzisierung der Rechtsprechung). | Invalidität; Verwaltung; Verfügung; Methode; Rente; Neuanmeldung; Hilflosigkeit; Veränderung; Aufgabenbereich; Hausfrau; Prüfung; |
117 V 386 | 30.09.1991 | Art. 14 Abs. 1 und 2 UVG: Vergütung der notwendigen Leichentransportkosten. Als "Bestattungsort", bis zu dem gemäss Art. 14 Abs. 1 UVG die notwendigen Leichentransportkosten von der Unfallversicherung vergütet werden, gilt das Grab bzw. das Krematorium und nicht der Ort, an welchem die Trauerfeier beginnt. Die Kosten für den Transport des Leichnams während des Begräbnisses gehören daher nicht zu den Bestattungskosten, welche gemäss Art. 14 Abs. 2 UVG bloss im mehrfachen Betrag des versicherten Tagesverdienstes übernommen werden. | Elvia; Mendrisio; INSAI; Massagno; LAINF; Tribunale; Impresa; Commissione; Unfallversicherung; Assicurazione; Consiglio; Cantone; Ticino; |
117 V 177 | 14.10.1991 | Art. 43ter AHVG, Art. 2 HVA, HVA-Anhang. - Die Hilfsmittelliste gemäss HVA-Anhang ist der richterlichen Überprüfung auf Gesetzes- und Verfassungsmässigkeit zugänglich. Unter dem Gesichtspunkt der Willkürprüfung kann der HVA-Anhang durch ein weiteres Hilfsmittel ergänzt werden (Erw. 3). - Die Nichtaufnahme des Hilfsmittels der Armprothese in den HVA-Anhang lässt sich im Hinblick auf die im Gesetz umschriebenen Eingliederungsziele nicht rechtfertigen; dieser Behelf ist für die Selbstsorge gemäss Art. 43ter Abs. 1 AHVG und i.c. für die Tätigkeit im Aufgabenbereich (Haushaltführung) gemäss Art. 43ter Abs. 2 AHVG unerlässlich. Das geltend gemachte Abgrenzungskriterium des häufigen Bedarfs allein genügt dem Rechtssetzungsauftrag gemäss Art. 43ter AHVG nicht, so dass die Auswahl der Hilfsmittel aufgrund einer rein quantitativen Betrachtungsweise willkürlich ist (Erw. 4). | Hilfsmittel; Liste; Bundesrat; Armprothese; HVA-Anhang; Abgabe; Departement; Recht; Verordnung; Versicherung; Altersrentner; |