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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
116 V 177 | 12.09.1990 | Art. 5 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 1 AHVG, Art. 11 Abs. 1 AHVV, Art. 93 SchKG: Beitragspflicht des Konkubinatspartners. - Ermittlung des Naturallohnes des Konkubinatspartners, wenn zufolge der bescheidenen wirtschaftlichen Lage des zur Entrichtung paritätischer Beiträge verpflichteten andern Partners die Bewertung des Naturaleinkommens aufgrund von Art. 11 Abs. 1 AHVV offensichtlich in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Verhältnissen steht. - Anwendung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums für die Ermittlung des Naturallohnes. - Weil im vorliegenden Fall der für die Partnerin geschuldete Beitrag unterhalb des Mindestbeitrages gemäss Art. 10 Abs. 1 Satz 1 AHVG liegt, wird sie in Anwendung von Art. 10 Abs. 1 Satz 2 AHVG und in Abweichung von den Grundsätzen gemäss BGE 110 V 1 zu den nichterwerbstätigen Versicherten gezählt. | Ulrich; Hanna; Tribunale; Cassa; Cantone; Ticino; Attività; Obbligo; Economia; AVS/AI; Konkubinatspartners; Ermittlung; Naturallohnes; |
116 V 156 | 11.06.1990 | Art. 25 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 2 UVG, Art. 36 UVV, Anhang 3 UVV: Bemessung des Integritätsschadens. - Tatbestände. - Bemessung des Schadens, der sich aus teils unfallbedingten, teils vorbestandenen Beeinträchtigungen zusammensetzt. | Integrität; Ereignis; Ereignisse; Integritätsschaden; Beeinträchtigung; Beeinträchtigungen; Unfall; Kausalanteil; Bemessung; Schwere; |
116 V 118 | 14.06.1990 | Art. 14 Abs. 6 KUVG: Taggeldleistungen bei Mutterschaft. Die in BGE 113 V 212 zu Art. 12bis Abs. 3 KUVG aufgestellten Grundsätze sind im Rahmen von Art. 14 Abs. 6 KUVG analog anwendbar. Die jeweils vereinbarte Wartefrist darf daher auf die Periode von zehn Wochen gemäss Art. 14 Abs. 6 KUVG nur angerechnet werden bei Taggeldleistungen, welche die gesetzlichen Minima übersteigen. | Cassa; Indennità; Assicurata; Tribunale; Franca; Assicurazione; Giusta; Evenienza; Malati; Previdenza; Cantone; Ticino; Taggeldleistungen; |
116 V 284 | 20.06.1990 | Art. 95 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 3 AVIG, Art. 207 SchKG: Begriff des Zivilprozesses; Wirkungen der Konkurseröffnung. - Beim Verfahren um Rückerstattung zu Unrecht ausbezahlter Arbeitslosentaggelder handelt es sich um einen Zivilprozess im Sinne von Art. 207 SchKG (Erw. 3c). - Einstellung eines solchen Prozesses im Klage- bzw. Beschwerdeverfahren. Stillstand einer laufenden Rechtsmittelfrist (Erw. 3d). | Konkurs; Verfügung; SchKG; Arbeit; Recht; Zivilprozess; Konkurseröffnung; Konkursverfahren; Sinne; Verwaltung; Verfahren; |
116 V 290 | 04.07.1990 | Art. 95 Abs. 2 AVIG, Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 79 Abs. 1 AHVV, 163 ZGB: Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen, Erlass und Verrechnung. - Das Einkommen des Ehegatten des rückerstattungspflichtigen Versicherten ist zu berücksichtigen beim Entscheid, ob die Rückerstattung eine grosse Härte im Sinne von Art. 95 Abs. 2 AVIG bedeutet (Erw. 3). - Teilweiser Erlass der Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen: Anwendung der in BGE 116 V 12 veröffentlichten Rechtsprechung (Erw. 5a). - Verrechnung mit andern Sozialversicherungsleistungen (Erw. 5b). | Assurance; ômage; Assurance-chômage; être; Intimé; écision; ûment; été; Assuré; ères; édé; édéral; était; ération; ègle; |
116 V 246 | 05.07.1990 | Art. 19 Abs. 3 UVG und Art. 30 UVV: Übergangsrenten. Eine Rente gemäss Art. 30 UVV ist nach der Einkommensvergleichsmethode festzusetzen. Die Bestimmung des Invaliditätsgrades erfolgt in diesem Fall vor der Durchführung allfälliger Eingliederungsmassnahmen. Dabei ist allein jene Tätigkeit zu berücksichtigen, welche in diesem Zeitpunkt von einem noch nicht eingegliederten Versicherten bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage zumutbarerweise erwartet werden kann. | Invalidité; Assuré; Assurance; écision; éadaptation; être; Assurance-invalidité; Mario; état; Accident; édical; édé; Incapacité; |
116 V 273 | 13.07.1990 | Art. 15 Abs. 2 MVG, Art. 46 Abs. 1 AHVG, Art. 48 Abs. 1 IVG: Nachzahlung von Leistungen. - Ein Nachzahlungsanspruch besteht für die dem Monat der Anmeldung vorangehenden fünf Jahre (Erw. 2a). - Der Anmeldung zum Leistungsbezug ist formell eine grundsätzlich unbefristete Wirkung zuzuerkennen (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 3d). | Anmeldung; Militärversicherung; Recht; Rente; Integrität; Leistung; Verwaltung; Versicherung; Anspruch; Integritätsrente; Renten; |
116 V 182 | 17.07.1990 | Art. 4 BV, Art. 73bis IVV: Rechtliches Gehör; Heilung einer Verletzung des Gehörsanspruchs. Anwendung der Grundsätze über das rechtliche Gehör im Verwaltungsverfahren bzw. über die Voraussetzungen für die Heilung einer Verletzung des Gehörsanspruchs im Beschwerdeverfahren, wie sie das Eidg. Versicherungsgericht wiederholt bezüglich des Verfahrens vor der Schweizerischen Ausgleichskasse bzw. vor der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen aufgestellt hat; hier in einem Fall, wo der Verfahrensfehler durch eine kantonale Behörde begangen wurde. | Gehör; Verwaltung; Recht; Versicherungsgericht; Gehörs; Verfahren; Urteil; Verfahrens; Verfügung; Entscheid; Ausgleichskasse; Verletzung; |
116 V 255 | 14.08.1990 | Art. 82 Abs. 1, Art. 83, Art. 85 Abs. 1, Art. 92 Abs. 3 und Art. 105 Abs. 2 UVG, Art. 113 Abs. 2 UVV, Art. 66 und Art. 107 VUV, Art. 3 und Art. 4 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten: Von der SUVA angeordnete befristete und rückwirkende Prämienerhöhung als Zwangsmassnahme zur Verhütung von Berufsunfällen in einem Betrieb. - Zuständig zur Beurteilung von Beschwerden gegen den Einspracheentscheid über eine solche Zwangsmassnahme ist das BSV und nicht die Beschwerdeinstanz für die Zuteilung in die Prämientarife (Art. 109 UVG) (Erw. 2 und 3). - Der Entscheid des BSV kann an das Eidg. Versicherungsgericht weitergezogen werden, welches die vorinstanzliche Feststellung des Sachverhaltes von Amtes wegen überprüfen kann (Erw. 2b/bb). - Für die Beurteilung der Richtigkeit der von der SUVA als Durchführungsorgan im Bereich der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten getroffenen Zwangsmassnahmen hat sich der Sozialversicherungsrichter an die technischen Vorschriften zu halten, welche der Bundesrat aufgrund von Art. 83 UVG erlassen hat bzw. die er gemäss Art. 107 VUV in Kraft belassen hat (Erw. 4a). - Die befristete Prämienerhöhung als Zwangsmassnahme hängt nicht von der Schwere der Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften ab (Erw. 4c). | écision; édéral; évention; Entreprise; Tribunal; Accident; être; -corps; était; Conseil; Office; érieur; Après; Assurance; |
116 V 298 | 20.08.1990 | Art. 4 BV: Vertrauensschutz. Für die Berufung auf Vertrauensschutz wird nicht mehr vorausgesetzt, dass keine unmittelbar und zwingend aus dem Gesetz sich ergebende Sonderregelung vorliegen darf, vor welcher das Vertrauensprinzip zurücktreten muss (Änderung der Rechtsprechung). | Recht; Vertrauen; Vertrauensschutz; Voraussetzung; Sonderregelung; Rechtsprechung; Glauben; Versicherung; Leistung; Vertrauensprinzip; |
116 V 198 | 23.08.1990 | Art. 73 Abs. 1 BVG: Rechtspflege. Art. 73 Abs. 1 BVG schliesst einen mehrstufigen kantonalen Instanzenzug nicht aus. Dieser muss aber für Streitigkeiten von Vorsorgeeinrichtungen sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts zur gleichen letzten kantonalen Instanz führen (Erw. I). Art. 73 Abs. 4 BVG, Art. 104, 105 und 132 OG: Kognition. Zur Kognition des Eidg. Versicherungsgerichts in berufsvorsorgerechtlichen Streitigkeiten (Erw. II/1). Art. 4 Abs. 2 BV: Rechtsgleichheit. - Zum Gleichbehandlungsgebot und dessen Durchsetzung auf dem Rechtsweg. Übersicht über die bundesgerichtliche Rechtsprechung (Erw. II/2). - Anspruch auf Witwerrente: Eine kantonalrechtliche Ordnung, wonach einerseits der Anspruch auf Witwerrente nur besteht, wenn der Witwer während der Ehe auf den Verdienst der Ehefrau angewiesen war und er nachher nicht voll erwerbsfähig ist, währenddem anderseits der Anspruch auf Witwenrente allein durch den Tod des Ehemannes begründet wird, stellt eine geschlechtsspezifische Unterscheidung dar, die sich weder mit biologischen noch mit funktionalen Verschiedenheiten der Geschlechter rechtfertigen lässt und welche daher gegen Art. 4 Abs. 2 BV verstösst (Erw. II/2). Nichtanwendung der entsprechenden kantonalen Anspruchsvoraussetzungen im konkreten Fall (Erw. II/3). | Witwe; Witwer; Versicherungsgericht; KLVK-V; Witwerrente; Recht; Bundes; Anspruch; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Vorsorge; Kanton; |