Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1988

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
114 V 315 22.08.1988Art. 37 Abs. 2 UVG: Leistungskürzungen bei Verkehrsunfällen. - Kriterien für die Überprüfung von Ermessensentscheiden (Erw. 5a). - Überblick über die Rechtsprechung betreffend Kürzungen im Bereich der Verkehrsregelverletzungen (Erw. 5b). - Bedeutung der Empfehlungen einer Ad-hoc-Kommission der UVG-Versicherer bezüglich Kürzungsquoten bei Verkehrsunfällen (Erw. 5c).
Kürzung; Urteil; Recht; Geschwindigkeit; Ermessen; Rechtsprechung; Ermessens; Verwaltung; Verkehrsregelverletzungen; Empfehlungen;
114 V 150 19.10.1988Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG. Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG in der seit 1. Januar 1987 gültigen Fassung ist im Sinne der unechten Rückwirkung auch auf Fülle anzuwenden, in welchen die Verzichtshandlung vor Inkrafttreten dieser Bestimmung erfolgte, sich aber auch nach dem 1. Januar 1987 noch auswirkt.
Ergänzungsleistung; Rückwirkung; Fassung; Verzicht; Inkrafttreten; Einkommen; Verzichtshandlung; Schweiz; Ergänzungsleistungen; Sinne;
114 V 272 17.10.1988Art. 1 Abs. 2 Satz 2, Art. 12 Abs. 2 Ziff. 3 KUVG: Badekurbeiträge aus Zusatzversicherungen. Es ist nicht bundesrechtswidrig, wenn die Kassen die Gewährung von Badekurleistungen aus Zusatzversicherungen reglementarisch davon abhängig machen, dass der Badekur eine ärztliche Behandlung vorausgegangen ist.
Badekur; Zusatzversicherungen; Behandlung; Kasse; Kassen; Badekuren; Badekurleistungen; Badekurbeiträge; Grundversicherung; Anspruch;
114 V 345 29.09.1988Art. 10 Abs. 2, Art. 16 Abs. 1 lit. e, Art. 17 Abs. 3 und Art. 24 AVIG: Lohnmässige Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung. - Der Versicherte darf eine lohnmässig nicht zumutbare Teilzeitbeschäftigung ohne versicherungsrechtlich nachteilige Folgen ablehnen. - Für die Beurteilung, ob einem teilweise Arbeitslosen eine Teilzeitbeschäftigung lohnmässig zumutbar ist, muss der durch diese Beschäftigung während einer Kontrollperiode erzielbare Bruttolohn mit der Arbeitslosenentschädigung verglichen werden, die der Versicherte im gleichen Zeitraum ohne den Bruttolohn beanspruchen könnte. - Abgrenzung des Zwischenverdienstes zu der die Arbeitslosigkeit beendigenden Teilzeitbeschäftigung.
Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Arbeitslosenentschädigung; Teilzeitbeschäftigung; Arbeitslosigkeit; Anspruch; Zwischenverdienst;
114 V 219 29.09.1988Art. 52 AHVG: Arbeitgeberhaftung. Bestätigung der Rechtsprechung bezüglich - der subsidiären Organhaftung (Erw. 3); - des strengen Verschuldensmassstabes auch bei der Delegation von Geschäftsführungskompetenzen (Erw. 4a).
Organ; Haftung; Recht; Geschäft; Sozialversicherung; Arbeitgeber; Person; Verwaltung; Auslegung; Organe; Geschäftsführung;
114 V 162 16.09.1988Art. 12 Abs. 2 und 5 KUVG, Art. 21 Abs. 1 und 2 Vo III: Geschlechtsumwandlung. Bei echtem Transsexualismus ist die für die Geschlechtsumwandlung erforderliche Entfernung von Organen unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtleistung der Krankenkassen. Nicht zur Pflichtleistung gehören Vorkehren der plastischen und Wiederherstellungs- Chirurgie, durch welche die betreffende Person mit neuen Geschlechtsorganen versehen wird. Geschlecht; Geschlechts; Geschlechtsumwandlung; Krankenkasse; Versicherungsgericht; Pflichtleistung; Behandlung; Transsexualismus;
114 V 201 07.09.1988Art. 5 Abs. 1 lit. b und c und Art. 25 Abs. 2 VwVG: Begriff des schutzwürdigen Interesses als Voraussetzung für den Erlass einer Feststellungsverfügung. Der Begriff des schutzwürdigen Interesses gemäss Art. 25 Abs. 2 VwVG ist in gleichem Sinne auszulegen wie bei der Anwendung der Vorschriften über die Beschwerdelegitimation gemäss Art. 48 lit. a VwVG und Art. 103 lit. a OG. Demnach kann das schutzwürdige Interesse am Erlass einer Feststellungsverfügung rechtlicher oder tatsächlicher Natur sein.
Interesse; Feststellung; Recht; Interesses; Bundes; Interesse; Verfügung; Urteil; Feststellungsverfügung; Sinne; Verfügungen;
114 V 310 26.08.1988Art. 18 Abs. 2 UVG, Art. 28 Abs. 4 UVV: Invaliditätsbemessung. - Die Praxis zur allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs in der Invalidenversicherung gilt grundsätzlich in gleicher Weise auch im Rahmen von Art. 18 Abs. 2 UVG (Erw. 3a). - Im Rahmen von Art. 28 Abs. 4 UVV hat zum Vergleich eine Person mit den gleichen beruflichen und persönlichen Fähigkeiten zu dienen, wie sie der Rentenbewerber aufweist. Für die hypothetischen Validen- und Invalideneinkommen ist massgebend, was diese Person auf dem ihr offenstehenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt zumutbarerweise verdienen könnte (Erw. 4a).
Invalidität; Erwerbseinkommen; Invaliditätsbemessung; Invaliditätsgrad; Alter; Arbeit; Unfall; Einkommensvergleich; Erwerbsfähigkeit;
114 V 209 24.08.1988Art. 1 Abs. 1 AHVG, Art. 7 Abs. 1 des schweizerisch-deutschen und Art. 4 Abs. 1 des schweizerisch-österreichischen Abkommens über Soziale Sicherheit, Art. 5 des schweizerisch-deutschen und Art. 4 des schweizerisch-österreichischen Abkommens über Arbeitslosenversicherung: Beitragspflicht einer schweizerischen Reederei bezüglich der auf ihren Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge beschäftigten ausländischen Seeleute. Beitragspflicht für die bundesdeutschen und österreichischen Besatzungsmitglieder hinsichtlich der AHV, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung bejaht, wogegen eine EO-Abgabepflicht entfällt. Abkommen; Firma; Beitragspflicht; Abkommens; Schweiz; Soziale; Sicherheit; Seeleute; Arbeitslosenversicherung; Ausgleichskasse; Beiträge;
114 V 181 24.10.1988Art. 15, 92 Abs. 1 und 7 UVG, Art. 22 Abs. 1, 2 und 4, Art. 115 Abs. 2 UVV: Prämienerhebung bei Mehrfachbeschäftigten. Für die Prämienerhebung darf bei einem Versicherten, der in mehreren unterstellten Betrieben tätig ist, der Lohn insgesamt lediglich bis zum höchstversicherbaren Verdienst erfasst werden. Prämien; Verdienst; Betrieb; Verdienstes; Bundesrat; Höchstbetrag; Versicherung; Arbeitsverhältnis; Unfall; Firma; Betriebe; Recht;
114 V 143 17.08.1988Art. 29 Abs. 2 Satz 1, 30 Abs. 2 und 41 IVG, Art. 88bis Abs. 2 IVV: Schicksal der Invalidenrente bei Inhaftierung des Anspruchsberechtigten. - Bei Untersuchungshaft und bei dem von einer Strafbehörde angeordneten Straf- oder Massnahmenvollzug kann die Invalidenrente nicht mehr revisionsweise entzogen werden, sondern sie ist zu sistieren. Die Zusatzrenten sind in solchen Fällen weiterhin auszurichten (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2). - Beginn und Ende der Sistierung (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3).
Rente; Urteil; Freiheitsentzug; Versicherungsgericht; Rechtsprechung; Vollzug; Invalidenrente; Sistierung; Zusatzrente; Freiheitsentzugs;