Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1986

Es wurde zuvor Band V Sozialversicherungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
112 V 188 10.09.1986Art. 19bis KUVG: Wahl der Heilanstalt. Umfang der Leistungen für den Aufenthalt in einer andern als in einer Vertragsheilanstalt am Wohnort (Erw. 2b, c). Art. 12 Abs. 6 KUVG, Art. 22 Vo III, Art. 1 ff. Vo VIII: Anwendungsbereich der Spezialitätenliste. Die in der Spezialitätenliste aufgeführten Preise und die entsprechenden Mengen sind bei Behandlungen durch Heilanstalten nicht anzuwenden (Erw. 2d). Rückvergütung der von einer Krankenkasse geleisteten Vorschüsse. Keine analoge Anwendung von Art. 47 Abs. 1 AHVG, wenn eine Krankenkasse von einem Mitglied die Rückvergütung von (nicht versicherten) Leistungen verlangt, welche sie einer Heilanstalt aufgrund einer Kostengutsprache vorgeschossen hat. Die Möglichkeit eines Erlasses ist daher ausgeschlossen (Berichtigung der Rechtsprechung; Erw. 3). Caisse; Assuré; établissement; Prestations; Canton; Maladie; L'assuré; Garantie; Charge; Frais; Cantonal; Intimée; Assurée;
112 V 291 31.10.1986Statutarischer Einschluss des Unfallrisikos in die Krankenversicherung: Frage der Doppelversicherung und der Prämiengestaltung. - Art. 129 Abs. 1 lit. b OG. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist zulässig gegen Verfügungen, welche in Anwendung eines Tarifes in einer konkreten Situation ergangen sind (Erw. 1). - Art. 3 Abs. 5 KUVG, Art. 119 UVG, Art. 147 UVV. Das Inkrafttreten des UVG hat das Recht der Krankenkassen, die subsidiäre Unfallversicherung als Komplementärversicherung zu betreiben, nicht aufgehoben. Auf eine solche Versicherung sind die Art. 119 UVG und 147 UVV nicht anwendbar (Erw. 2). - Art. 3 Abs. 3 KUVG. Wenn die Krankenkassen die subsidiäre Komplementär-Unfallversicherung betreiben, sind sie berechtigt, von ihren Mitgliedern, die dem UVG unterstehen, die gleiche Prämie zu erheben wie von den andern Mitgliedern (Erw. 3).
112 V 280 31.10.1986Art. 28 Abs. 1 IVG, Art. 28bis Abs. 2 IVV: Härtefall. Für den Art. 28bis IVV ist das Einkommen von Bedeutung, welches der Versicherte aufgrund der konkreten Situation (tatsächlicher Arbeitsmarkt und besondere Gegebenheiten des Versicherten) unter bestmöglicher Ausnützung seiner restlichen Arbeitskräfte erzielen kann. Insoweit Art. 28bis Abs. 2 Satz 1 IVV auf Art. 28 Abs. 2 IVG Bezug nimmt, ist er mit dem Begriff des Härtefalls i. S. des Art. 28 Abs. 1 IVG nicht vereinbar und daher gesetzwidrig.
Dell'; Reddito; L'assicurato; Invalido; Della; Almeno; Rendita; Rigore; Nell'; Secondo; Quando; Grado; Metà; Consid; Essere; Gennaio;
112 V 297 16.10.1986Art. 39 UVG, Art. 50 UVV, Art. 14 Abs. 2 Vo III zum KUVG: Wagnischarakter des Biplace-Deltaflugs. - Der Wagnisbegriff, der in der obligatorischen Unfallversicherung - nach KUVG und UVG - massgebend ist, gilt auch in der sozialen Krankenversicherung, wo sie das Unfallrisiko mit einschliesst (Erw. 1). - Der Flug mit einem zweiplätzigen Hängegleiter (Biplace) stellt kein absolutes Wagnis dar (Erw. 2). - Im vorliegenden Fall ist ein relatives Wagnis anzunehmen, weil der Biplace-Flug in Missachtung der geltenden Vorschriften und mit ungenügender Ausbildung der Beteiligten unternommen wurde (Erw. 3). Wagnis; Versicherung; Hängegleiter; Unfall; Gefahr; Beschwerde; Wagnisse; Pilot; Beschwerdeführerin; Gefahren; Urteil; Krankenkasse;
112 V 206 14.10.1986Art. 1 Abs. 2 lit. c und Art. 10 VwVG, Art. 96 UVG. - Für das Verfahren vor der Rekurskommission des Verwaltungsrates der SUVA ist das VwVG anwendbar. Tragweite des Reglementes der Rekurskommission. - In casu Anwendung des Art. 10 VwVG auf ein Gesuch um Ablehnung der Mitglieder der Rekurskommission (Erw. 2). Art. 109 UVG. Wird der Rekurskommission des Verwaltungsrates der SUVA eine Beschwerde gegen eine Verfügung über die Zuteilung zu einer Klasse der Prämientarife unterbreitet, so kann sie weder über die Gesetzmässigkeit dieses Tarifes noch über die Berechnungsart der der streitigen Klassenzuteilung entsprechenden Prämien befinden (Erw. 3). Art. 105 Abs. 1 und 106 UVG. Ein Betrieb - oder ein Versicherter -, der die Gesetzmässigkeit der vom Versicherer geforderten Prämien bestreiten will, hat gegen die auf der Einreihungsverfügung beruhende Prämienabrechnung Einsprache und dann gegebenenfalls vor dem zuständigen kantonalen Versicherungsgericht Beschwerde gegen den Einspracheentscheid zu erheben (Erw. 3). Recours; Commission; Prise; Décision; Classe; Entre; Entreprise; Prime; Primes; Recourante; Prises; Classement; Position; Fédéral;
112 V 326 07.10.1986Art. 15 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1 AVIG: Vermittlungsfähigkeit bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit? - Vermittlungsunfähigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Versicherte nicht bereit oder in der Lage ist, eine Arbeitnehmertätigkeit auszuüben, weil er eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat oder aufzunehmen gedenkt, sofern er dadurch nicht mehr als Arbeitnehmer vermittelt werden bzw. seine Arbeitskraft in dieser Eigenschaft nicht so einsetzen kann oder will, wie es ein Arbeitgeber normalerweise verlangt (Erw. 1a). - Die Bereitschaft zur Aufnahme lediglich selbständiger Erwerbstätigkeit schliesst die Vermittlungsfähigkeit grundsätzlich aus. Die Bemühungen um den Aufbau eines eigenen Geschäfts stellen keine Arbeitssuche im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AVIG dar (Erw. 3a und d).
Arbeit; Vermittlung; Selbständige; Beschwerdeführer; Erwerbstätigkeit; Vermittlungsfähigkeit; Arbeitnehmer; Selbständigen;
112 V 145 24.09.1986Art. 9 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Spanien über Soziale Sicherheit vom 13. Oktober 1969. Wenn eine schweizerische Alters- oder Hinterlassenenrente eine aufgrund des Art. 9 Abs. 3 des obenerwähnten Abkommens berechnete Rente der Invalidenversicherung ablöst, so muss - falls es für den Versicherten günstiger ist und falls feststeht, dass dieser im Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs auf die schweizerische Rente keine entsprechende spanische Leistung beanspruchen kann - die gleiche Berechnungsart zur Anwendung kommen (Berücksichtigung der spanischen Versicherungs- und der schweizerischen Beitragszeiten). Rente; Espagnol; Suisse; Vieillesse; Droit; Espagnole; Périodes; Convention; Cotisations; Courant; L'art; Calcul; Recourante; Sociale;
112 V 255 22.09.1986Art. 35 OG. Voraussetzungen, unter denen Krankheit als Wiederherstellungsgrund gilt (Erw. 2a).
Wiederherstellung; Urteil; Frist; Handeln; Partei; Krankheit; Vertreter; Hindernis; Interessen; Unveröffentlichte; Interessenwahrung;
112 V 307 19.09.1986Art. 25 Abs. 1 und 3 KUVG: Zuständigkeit des Schiedsgerichts. - Das Schiedsgericht ist nur für solche Streitigkeiten sachlich zuständig, welche Rechtsbeziehungen (zwischen der Kasse bzw. dem Versicherten einerseits und dem Arzt bzw. den in Art. 25 Abs. 1 KUVG erwähnten Medizinalpersonen und Institutionen anderseits) betreffen, die sich aus dem KUVG ergeben oder aufgrund des KUVG eingegangen worden sind. - In casu Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung einer Honorarstreitigkeit zwischen dem Versicherten und dem Arzt für Behandlung in der halbprivaten Abteilung einer Heilanstalt verneint. Kranken; Krankenkasse; Schiedsgericht; Kasse; Streitigkeit; Privaten; Versicherung; Krankenkassen; Recht; Abteilung; Zuständig; Behandlung;
112 V 323 31.10.1986Art. 11 Abs. 3 und Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG. Wer eine Kündigung, welche die gesetzliche Frist missachtet, akzeptiert, verzichtet nicht auf Lohnansprüche, sondern auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Ein solches Verhalten fällt nicht unter Art. 11 Abs. 3 AVIG, es kann aber den Tatbestand der selbstverschuldeten Arbeitslosigkeit (Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG) erfüllen. Arbeit; Arbeitslosen; Anspruch; Sigrist; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Kündigung; Kantons; Luzern; Herbert; Anrechenbar;
112 V 248 05.09.1986Art. 65 ff. AVIG, Art. 90 Abs. 1 AVIV: Einarbeitungszuschüsse. - Hat der Bundesrat den Bereich des Art. 65 AVIG übermässig eingeschränkt, indem er die Fälle der Versicherten, deren Vermittlung im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung schwierig ist, erschöpfend aufzählt? Frage in casu offengelassen. - Begriff der "schlechten beruflichen Voraussetzungen" im Sinne des Art. 90 Abs. 1 lit. c AVIV. Solche Voraussetzungen können auch jungen Arbeitnehmern zuerkannt werden, insbesondere jenen unter ihnen, die einen Beruf erlernt oder ausgeübt haben, der den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes nicht oder nicht mehr entspricht. Travail; Assuré; Profession; Allocations; Canton; Fédéral; Emploi; L'assuré; Cantonal; Courant; Salaire; Difficile; Placement; Région;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz