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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
108 V 199 | 03.11.1982 | Art. 52 AHVG. - Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers. In casu bejaht, weil keine Rechtfertigungs- bzw. Exkulpationsgründe nachgewiesen (Erw. 1, 2). - Haftung der Organe einer Aktiengesellschaft (Erw. 3). | Verwaltung; Ausgleichskasse; Geschäft; Firma; Arbeitgeber; Verwaltungsrat; Schaden; Recht; Umstände; Verschulden; Vorschrift; |
108 V 54 | 20.08.1982 | Art. 25 Abs. 2 AHVG. Zum Begriff der Ausbildung (Präzisierung der Rechtsprechung). | Ausbildung; Beruf; Fallgruppe; Erwerb; Urteil; Sinne; Vorbereitung; Keramik; Schule; Kurse; Waise; Ausgleichskasse; Abschluss; Keramikkurs; |
108 V 170 | 23.08.1982 | Art. 137 lit. b OG. Neue erhebliche Tatsachen und entscheidende Beweismittel. | Revision; Urteil; Versicherungsgericht; Tatsache; Beweis; Tatsachen; Gesuch; Beweismittel; Stellungnahme; Entscheid; Gesuchsteller; |
108 V 217 | 08.09.1982 | Art. 12 Abs. 1 IVG, Art. 2 Abs. 3 IVV. - Bei einem gelähmten Versicherten, der grundsätzlich die Voraussetzungen von Art. 2 Abs. 3 IVV erfüllt, ist ambulante Physiotherapie in der Regel die einfache und zweckmässige Massnahme zur Verbesserung bzw. Erhaltung der Funktionstüchtigkeit, von der die Erwerbsfähigkeit abhängt. - Stationäre Physiotherapie ist von der Invalidenversicherung nur dann zu gewähren, wenn die ambulante Behandlung infolge spezieller Verhältnisse des Versicherten nicht oder nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand durchgeführt werden kann oder wenn eine besonders intensive Therapie erforderlich ist, welche den Rahmen der Möglichkeiten ambulanter Behandlung qualitativ und quantitativ sprengt (Präzisierung der Rechtsprechung). | Physiotherapie; Behandlung; Massnahme; Regel; Erwerbsfähigkeit; Funktionstüchtigkeit; Invalidenversicherung; Funktionen; Therapie; |
108 V 90 | 10.09.1982 | Art. 23 Abs. 1 und Art. 25 MVG. Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Integrität (Erw. 1). Art. 40bis Abs. 1 MVG. Voraussetzungen der Zusprechung einer Genugtuung (Erw. 2). | Militärversicherung; Genugtuung; Unfall; Integrität; Verwaltung; Recht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Narbenpterygium; Dieterle; |
108 V 206 | 14.09.1982 | Art. 30, 31 und 33 AHVG; lit. b Abs. 3 der Übergangsbestimmungen der 9. AHV-Revision. Massgebende Berechnungsregeln, wenn bei gleicher Rentenart die Berechnungsgrundlagen der Rente ändern. | Rente; Renten; Berechnung; Altersrente; AHV-Revision; Berechnungsregeln; Rentenart; Berechnungsgrundlagen; Erwerbseinkommen; Zeitpunkt; |
108 V 121 | 17.09.1982 | Art. 18 ZGB, Art. 7b und 34 NAG, Art. 10 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1881 betreffend die persönliche Handlungsfähigkeit. - Die Handlungsfähigkeit der Ausländer in der Schweiz wird nach ihrem heimatlichen Recht beurteilt. Dieser Grundsatz wird allerdings in dem Sinne eingeschränkt, dass ein handlungsunfähiger Ausländer, der in der Schweiz ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, sich nicht auf seine Unfähigkeit berufen kann (unter Vorbehalt von Art. 7b Abs. 2 NAG), wenn er gemäss schweizerischem Recht zur Zeit des Abschlusses handlungsfähig gewesen wäre. Bestreitet er seine Handlungsfähigkeit, so ist die Frage vorab nach schweizerischem Recht zu beurteilen; erst wenn dieses Recht ihn als handlungsunfähig bezeichnet, muss die Frage nach seinem heimatlichen Recht geprüft werden. Diese Grundsätze sind auch auf die Beziehungen, die zwischen einer anerkannten Krankenkasse und einem in der Schweiz wohnhaften Ausländer bestehen, anzuwenden (Erw. 3). - Prüfung der Urteilsfähigkeit aufgrund der in Frage stehenden Rechtshandlung, der Natur und Bedeutung derselben und in Berücksichtigung des Zeitpunktes der Vornahme dieser Handlung (Erw. 4). | était; Intimée; éré; étranger; été; émission; Suisse; être; Assurance; écision; édé; écution; Société; Recht; Jocelyne; |
108 V 113 | 20.09.1982 | Art. 33ter und 38 Abs. 3 AHVG, Art. 52 AHVV, lit. b Abs. 1-3 Übergangsbestimmungen der 9. AHV-Revision. - Die ab 1. Januar 1979 gültige neue Teilrentenordnung ist bundesrechtskonform (Erw. 3b). - Sie ist auch auf jene Fälle anwendbar, in denen bei ihrem Inkrafttreten ein Rentenanspruch bereits bestand; die Übergangsbestimmungen der 9. AHV-Revision bilden hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage (Erw. 3c und 4). - Die Einstufung als Vollrentenberechtigter im Rahmen der früheren Teilrentenordnung begründet kein wohlerworbenes Recht in dem Sinne, dass sie unter der neuen Teilrentenordnung gewährleistet bleiben muss (Erw. 5). - Kein Widerspruch zu Art. 34quater Abs. 2 Satz 5 BV und Art. 33ter AHVG, wenn infolge Herabsetzung des Rentenbetrages aufgrund der neuen Teilrentenordnung bei der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung auf den 1. Januar 1980 keine Rentenerhöhung erfolgen kann (Erw. 6). | Teilrente; Teilrenten; Rente; Recht; Renten; Bundesrat; Teilrentenordnung; Revision; Verordnung; AHV-Revision; Übergangsbestimmungen; |
108 V 163 | 20.09.1982 | Art. 26 Abs. 2 AlVV. Zur Abgrenzung der arbeitslosenversicherungsrechtlichen Umschulung und Weiterbildung von der Grund- und allgemeinen beruflichen Weiterausbildung. | Arbeit; Arbeitslosenversicherung; Umschulung; Weiterbildung; Freiburg; Sinne; Grund; Lehrer; Urteil; Zähner; Kantonale; Abteilung; |
108 V 167 | 28.09.1982 | Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG. Zur Verpflichtung der Verwaltung, wegen Neuentdeckung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel auf eine formell rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Geltung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung. | |
108 V 58 | 30.09.1982 | Art. 47 Abs. 1 AHVG. - Eine grosse Härte im Sinne der Gesetzesbestimmung liegt vor, wenn zwei Drittel des anrechenbaren Einkommens (und der allenfalls hinzuzurechnende Vermögensteil) die nach Art. 42 Abs. 1 AHVG anwendbare und um 50% erhöhte Einkommensgrenze nicht erreichen (Erw. 2; redaktionelle Berichtigung zu BGE 107 V 79). - Bei der Beurteilung der grossen Härte sind Einkommen und Vermögen des Ehegatten auch dann mit zu berücksichtigen, wenn das Erlassgesuch die Rückerstattung der Waisenrente eines Stiefkindes zum Gegenstand hat (Erw. 3a). | Einkommen; Einkommens; Härte; Einkommensgrenze; Urteil; Sinne; Drittel; Rückerstattung; Renten; Vermögens; Praxis; Beurteilung; Kantons; |