Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1981

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
107 V 225 01.10.1981Art. 3 Abs. 3 KUVG. Statutenbestimmungen über die subsidiäre Leistungspflicht der Krankenkasse im Verhältnis zur Leistungspflicht von Drittversicherern geben auch im Falle einer Leistungskürzung durch den Drittversicherer wegen Selbstverschuldens keinen Anspruch auf Leistungen, die über das hinausgehen, was dem Mitglied ordentlicherweise aufgrund des Gesetzes und der Statuten zusteht. Kasse; Selbstverschulden; Krankenkasse; Leistungspflicht; Gedeckt; Versicherung; Leistungen; Continentale; Drittversicherer;
107 V 65 09.06.1981Art. 25 Abs. 4 AHVV. Unverhältnismässig starke Abweichung des Erwerbseinkommens: Die Abweichung muss wenigstens 25% betragen und der Unterschied muss auch beitragsmässig erheblich sein, wenn der Übergang vom ausserordentlichen zum ordentlichen Verfahren der Beitragsfestsetzung um zwei Jahre hinausgeschoben werden soll.
Ordentliche; Ordentlichen; Beiträge; Verfahren; Erwerbseinkommen; Selbständige; Beitragsperiode; Erwerbstätigkeit; Beitragsjahre;
107 V 133 12.06.1981Art. 29 Abs. 2, 29bis Abs. 1, 30bis, 33bis Abs. 1 und 33ter AHVG; Art. 52 AHVV; lit. b Abs. 2 und 3 der Übergangsbestimmungen der 9. AHV-Revision. - Die Berechnung der einfachen Altersrente, die eine Invalidenrente ablöst, erfolgt auf jenen Grundlagen, welche bei Beginn des Anspruchs auf die Altersrente die Zusprechung der vorteilhafteren Rente gewährleisten. - Die Neugestaltung der Abstufung sämtlicher Renten, die bei der 9. AHV-Revision vorgenommen wurde, erlaubt nicht, die bei der Festsetzung der ursprünglichen Rente gewählte Berechnungsart zu ändern.
Rente; Rentes; Fédéral; Cotisation; Cotisations; Janvier; Durée; Assurances; échelle; Cours; Nouvelle; Droit; Inférieur; Calcul;
107 V 84 22.06.1981Art. 97 Abs. 1 AHVG. Wiedererwägung einer an den Richter weitergezogenen Verwaltungsverfügung: Die Verwaltung ist nicht befugt, eine Verfügung, über welche der Richter materiell entschieden hat, wegen zweifelloser Unrichtigkeit in Wiedererwägung zu ziehen (Präzisierung der Rechtsprechung).
Décision; L'administration; Erroné; Jugement; Conditions; Prestations; Tribunal; Droit; Erronée; Cependant; Assurances; Canton;
107 V 161 29.06.1981Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 KUVG. Wesentliche neue statutarische oder reglementarische Bestimmungen sind mitteilungsbedürftig und für den Versicherten grundsätzlich erst ab gehöriger Bekanntgabe verbindlich.
Kasse; Taggeld; Beschwerdeführer; Statuten; Bestimmungen; Recht; AHV-Rentenalter; Eintritt; Taggeldversicherung; Statutarische; Kassen;
107 V 157 10.07.1981Art. 52 und 70 AHVG, 66 IVG, 128 und 130 OG. Schadenersatzforderung eines Versicherten für Unkosten, die ihm wegen der falschen Auskunft einer Ausgleichskasse erwachsen sind: Unzulässigkeit dieser Forderung vor dem Eidg. Versicherungsgericht (Erw. 1). Art. 28 Abs. 1 IVG und Art. 8 lit. e des italienisch-schweizerischen Abkommens über Soziale Sicherheit. - Voraussetzungen des Vertrauensschutzes (Erw. 2). - Schutz des guten Glaubens eines italienischen Staatsangehörigen, der in seine Heimat zurückgekehrt ist, nachdem er von der Ausgleichskasse die (falsche) Auskunft erhalten hat, seine Härtefallrente werde ihm auch in Italien ausbezahlt werden (Erw. 3). Rente; Cours; Décision; Recours; Demi-rente; Qu'il; Cicco; Fiore; Compensation; était; Neuchâteloise; Caisse; Suisse; Caisse; Cantonale;
107 V 190 10.07.1981Art. 84 Abs. 1 AHVG, Art. 22 Abs. 1 und Art. 24 VwVG. - Der Empfänger einer behördlichen Eröffnung, der die Beschwerdefrist zufolge Abwesenheit vom Zustellort versäumt hat, kann seine Abwesenheit als Fristwiederherstellungsgrund geltend machen, wenn er mit der Zustellung nicht rechnen musste und deshalb keine Vorkehren zu treffen hatte. - Wiederherstellungsgrund der Abwesenheit vorliegendenfalls an sich gegeben, zufolge Fristversäumnis indessen verwirkt.
Beschwerde; Frist; Abwesenheit; Versäumt; Zustellung; Fristwiederherstellungsgr; Erwägungen; Vorliegenden; Wiederherstellungsgr; Hatte;
107 V 177 24.07.1981Art. 28 Abs. 1 AlVG. Verzicht auf Durchsetzung der Lohnansprüche bei Kurzarbeit während der Kündigungsfrist.
Arbeit; Arbeitnehmer; Kündigung; Urteil; Arbeitslosenentschädigung; Arbeitgeber; Anspruch; Lohnanspruch; Droit; Kündigungsfrist;
107 V 191 07.08.1981Art. 97 AHVG und 58 VwVG. Während der Rechtsmittelfrist kann die Verwaltung auf eine (unangefochtene) Verfügung zurückkommen, ohne an die für die Wiedererwägung formell rechtskräftiger Verfügungen geltenden Voraussetzungen gebunden zu sein.
Verfügung; Recht; Wiedererwägung; Verwaltung; Formell; Rechtskräftige; Verfügungen; Voraussetzungen; Unangefochtene; Rechtskräftiger;
107 V 153 11.08.1981Art. 41 IVG und Ziff. 357.1 Abs. 1 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über Invalidität und Hilflosigkeit. Wenn die Aufsichtsbehörde neue Weisungen erlässt, so können die den früheren Weisungen entsprechenden Verfügungen der neuen Praxis angepasst werden, sofern diese für die Betroffenen vorteilhafter ist. Andernfalls steht dem Versicherten in der Regel der erworbene Anspruch zu.
Fédéral; Validité; Assurances; Elles; Droit; Office; Sociales; Instructions; Nouvelle; L'Office; Disposition; Consid; L'autorité;
107 V 136 17.08.1981Art. 43bis Abs. 1 AHVG, 42 Abs. 2 IVG und 36 Abs. 1 IVV. - Für die Beurteilung der Hilflosigkeit sind sechs Lebensverrichtungen relevant (Erw. 1c). - Die Hilfe ist erheblich, wenn sie bei einer Teilfunktion einer einzelnen Lebensverrichtung erforderlich ist. Die in Rz 298.3 der Wegleitung über Invalidität und Hilflosigkeit genannten Beispiele für die Erheblichkeit in Teilfunktionen sind alternativ zu verstehen; die Beispiele sind nicht abschliessend umschrieben (Erw. 1d). - Aufgabe der mit der Abklärung der Hilflosigkeit betrauten Personen (Arzt bzw. Fürsorgestelle): Diese haben anzugeben, worin die notwendigerweise zu leistende Hilfe besteht. Die Beurteilung der Rechtsfrage der Erheblichkeit ist Sache der Verwaltung bzw. des Richters (Erw. 2b). Lebens; Lebensverrichtung; Hilfe; Hilflosigkeit; Beschwerde; Lebensverrichtungen; Beschwerdeführer; Erheblich; Täglich; Tägliche;
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