Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1978

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
104 V 179 05.10.1978Art. 84 Abs. 1 AHVG und 128 OG. Ausdehnung des Prozesses auf eine ausserhalb der Verfügung liegende Streitfrage: Konnexität mit dem bisherigen Streitgegenstand und Stellungnahme der Verwaltung müssen kumulativ gegeben sein.
Verwaltung; Liegende; Urteil; Müller; Streitfrage; Kollektivversicherung; Streitgegenstand; Kasse; Beschwerdeführer; Ergänzung;
104 V 57 02.08.1978Massgebender Lohn (Art. 5 Abs. 2 AHVG und Art. 7 lit. a AHVV). Schichtzulagen, bei denen es sich nachgewiesenermassen um Unkostenersatz handelt, gehören nicht dazu. Derartige Entschädigungen dürfen unter Umständen pauschaliert werden. Unkosten; Arbeit; Schichtzulagen; Unkostenersatz; Auslage; Stunden; Zulagen; Auslagen; Bundesamt; Sozialversicherung; Vorinstanz; Meier;
104 V 141 04.08.1978Beginn des Rentenanspruchs (Art. 29 Abs. 1 IVG). Bestimmung der Wartezeit eines Versicherten, der seinen frühern Beruf nicht mehr ausüben kann, im neuen Beruf weniger verdient und später in diesem Beruf eine zusätzliche gesundheitlich bedingte Lohneinbusse erleidet. Rente; Arbeitsunfähigkeit; Beruf; Durchschnittlich; Wartezeit; Einkommen; Variante; Härtefall; Beschwerde; Rentenanspruch; Tankwart;
104 V 168 04.08.1978Art. 1 Abs. 1 Ziff. 3 lit. a und Art. 3 MVG. Die Sekretäre der sanitarischen Untersuchungskommissionen sind nur während der Dauer der einzelnen Aushebung bzw. sanitarischen Musterung versichert. Krankheit; Militär; Versicherung; Militärversicherung; Sekretär; Unfall; UC-Sekretär; Sanitarische; Dienst; Sanitarischen; Funktionär;
104 V 161 09.08.1978Art. 91 KUVG. Voraussetzungen der Kürzung der Geldleistungen, wenn der Schaden nur teilweise die Folge eines versicherten Unfalles ist.
Accident; Assuré; L'accident; Facteurs; L'art; Dommage; Maladie; Caisse; Nationale; LAMA; étrangers; Lorsque; Partie; Part; L'invalidité;
104 V 174 28.08.1978Art. 45 VwVG, 101 lit. a OG und 30ter KUVG. Eine Zwischenverfügung des Schiedsgerichts gemäss Art. 25 KUVG, welche das Ausstandsbegehren gegen einen mitwirkenden Schiedsrichter abweist, ist selbständig mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar (Erw. 1). Art. 25 Abs. 4 KUVG. Ein Schiedsrichter kann nicht deswegen als befangen abgelehnt werden, weil er bereits am vorangegangenen Vermittlungsverfahren vor der Schlichtungsinstanz mitgewirkt hat (Erw. 2 und 3). Schiedsgericht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zwischenverfügung; Schiedsrichter; Zwischenverfügungen; Versicherungsgericht; Eidg;
104 V 162 05.09.1978Art. 5 Abs. 1 VwVG. Rechtliche Bedeutung einer vergleichsweisen Vereinbarung zwischen einem Versicherten und einem Sozialversicherungsträger. Erforderlichkeit einer formellen Verfügung (Erw. 1). Art. 107 Abs. 3 OG und 38 VwVG. Ein mit mangelhafter Rechtsmittelbelehrung versehener Verwaltungsakt kann nur innerhalb einer vernünftigen Frist an den Richter weitergezogen werden. Ebenso kann der Rechtsuchende nur innerhalb vernünftiger Frist von der Verwaltung eine beschwerdefähige Verfügung über einen öffentlich-rechtlichen Anspruch verlangen (Erw. 3). Verfügung; Vergleich; Verwaltung; Krankengeld; Rente; Versicherungsgericht; Eröffnung; Beschwerde; Leistung; Kürzung; Verwaltungsakt;
104 V 131 12.09.1978Art. 12, Art. 14 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 IVG. - Zur Gewährung von Hilfsmitteln im Rahmen der medizinischen Eingliederungsmassnahmen. - Der Fahrstuhl, der nach einer von der Invalidenversicherung übernommenen intertrochanteren Osteotomie benötigt wird, gehört nicht zur versicherten Behandlung. Roulant; Fauteuil; Mesure; Invalidité; Médicale; L'art; Mesures; Moyen; Cannes; Droit; Médicales; Traitement; Auxiliaire; Remis; Ainsi;
104 V 135 14.09.1978Art. 28 Abs. 2 IVG. Zur Bemessung der Invalidität erwerbstätiger Versicherter. Invalidität; Beschwerde; Bemessung; Einkommen; Urteil; Verwaltung; Beschwerdeführer; Erwerbseinkommen; Erwerbstätig; Bericht; Methode;
104 V 201 22.09.1978Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB und Art. 12 Abs. 1 AlVV 1977. Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft in der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich nach dem AHV-Beitragsstatut zu beantworten (Anpassung der Rechtsprechung an das seit 1. April 1977 geltende Recht; Erw. 1). Nicht anspruchsberechtigte Personen (Art. 31 Abs. 1 lit. c AlVV 1977). Der Ausschlussgrund dieser Bestimmung gilt nur so lange, als der bestimmende Einfluss auf die juristische Person tatsächlich ausgeübt werden kann; scheidet der Versicherte aus der Firma aus, so besteht der Ausschlussgrund nicht mehr (Erw. 2a). Arbeit; Arbeitslosenversicherung; Beschwerde; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Beschäftigung; Industrie; Gewerbe; Aktionär; Wormser;
104 V 207 25.09.1978Art. 24 Abs. 2 lit. c und Art. 26 Abs. 1 AlVG. Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung begründen zu können, muss der Verdienstausfall Folge eines Arbeitsausfalles sein. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Entlöhnung geleisteter Arbeitsstunden, so gibt ihm der entsprechende Verdienstausfall kein Anrecht auf die Arbeitslosenentschädigung.
Arbeit; Arbeitslosenentschädigung; Verdienstausfall; Anspruch; Beschwerdeführer; Arbeitsausfall; Arbeitslosenversicherung; Wird;
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