Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1977

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
103 V 126 24.11.1977Art. 97 AHVG. Auch die Wiedererwägung einer formell rechtskräftigen Rentenverfügung setzt u.a. voraus, dass sie sich als zweifellos unrichtig erweist. Rente; Renten; Recht; Verfügung; Wiedererwägung; Kasse; Zweifellos; Peter; Unrichtig; Verfügungen; Witwe; Waisen; Rechtszustand;
103 V 52 20.09.1977Herabsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen (Art. 11 Abs. 1 AHVG). - Zeitlich massgebender Sachverhalt. - Voraussetzungen der Herabsetzung. Beschwerde; Herabsetzung; Einkommen; Beschwerdeführer; Sachverhalt; Verfügung; Verändert; Beschwerdeführers; Erlass; Ausgleichskasse;
103 V 107 22.09.1977Wiedererwägung der Verwaltungsverfügung nach Beschwerdeerhebung. Es ist zumindest nicht bundesrechtswidrig, wenn die Kantone auf Grund von ausdrücklichen prozessualen Vorschriften oder einer sinngemässen Praxis ein dem Art. 58 VwVG entsprechendes Verfahren anwenden (Änderung der Rechtsprechung). Verwaltung; Beschwerde; Ausgleichskasse; Verfahren; Bundes; Verfügung; Printing; Studio; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; AGRAPI; Recht;
103 V 130 22.09.1977Art. 4 Abs. 2 IVG. Bestimmung des Zeitpunkts des Invaliditätseintritts (Präzisierung der Rechtsprechung).
Zeitpunkt; Invalidität; Leistung; Schweiz; Gesundheitsschaden; Invaliditätseintritts; Jugoslawische; Urteil; Objektiv; Luzern;
103 V 60 22.09.1977Art. 30 und Art. 31 AHVG. Berechnung der einer geschiedenen Frau zukommenden einfachen Altersrente; Fall einer Versicherten, die eine solche Rente bereits vor ihrer Scheidung bezog und hierauf an einer Ehepaar-Altersrente beteiligt war. Rente; Vieillesse; Droit; Simple; Calcul; Cours; Dispositions; Cantonal; Recours; Assurances; Légales; Janvier; Couple; Cantonale;
103 V 145 23.09.1977Das nach Art. 25 KUVG bezeichnete Schiedsgericht des Kantons Luzern ist Vorinstanz im Sinne von Art. 105 Abs. 2 OG (Erw. 1). Art. 25 Abs. 4 KUVG. - Auf Forderungen, die nicht Gegenstand des Schlichtungs- oder Vermittlungsverfahrens waren, darf das Schiedsgericht nicht eintreten (Erw. 2). - Die nach kantonalem Prozessrecht zulässige Änderung des Rechtsbegehrens im schiedsgerichtlichen Verfahren ist nicht bundesrechtswidrig (Erw. 2a). Art. 23 KUVG. - Bestätigung der Rechtsprechung betreffend Rückforderungspflicht der Krankenkassen bei Überarztung und betreffend Durchschnittsmethode (Erw. 3 und 5). - Verjährung des Rückforderungsanspruchs: sinngemässe Anwendung von Art. 47 Abs. 2 AHVG im Verhältnis Krankenkasse/Arzt als zwingendes Bundesrecht (Erw. 4). - Keine Verzugszinsen auf den von einer Krankenkasse zu Unrecht zurückbehaltenen Rechnungsabzügen (Erw. 7b). Rechnung; Rechnungen; Behandlung; Recht; Kasse; Kassen; Krankenkasse; Beschwerde; Krankenkassen; Schiedsgericht; Kantonalverband;
103 V 137 20.10.1977Falls der Arbeitgeber einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer neuen Kasse abschliesst, welcher die mit einer andern Kasse früher getroffene Vereinbarung unmittelbar ersetzt, ist Art. 7 Abs. 2 KUVG und nicht Art. 5bis Abs. 4 KUVG anzuwenden, wenn die Zugehörigkeit zur Kollektivversicherung vorgeschrieben ist. Assurance; Caisse; Droit; L'assurance; Personne; Collective; Individuel; Assuré; Fédérale; Entreprise; L'art; Maladie; D'assurance;
103 V 63 25.10.1977Art. 16 Abs. 1 und Art. 84 Abs. 1 AHVG. - Für Tatsache und Zeitpunkt der Verfügungszustellung trägt die Verwaltung die Beweislast (Praxis). - Wenn es - wegen drohender Verwirkung oder aus anderen Gründen - auf den genauen Zustellungszeitpunkt ankommt, drängt sich die Zustellung einer Verfügung in eingeschriebener Sendung oder auf eine andere geeignete und nachweisbare Art auf. Verfügung; Ausgleichskasse; Zustellung; Verfügungen; Beitragsverfügung; Verwaltung; Beweis; Beschwerde; Sendung; Zeitpunkt;
103 V 157 28.10.1977Art. 9 Abs. 1 lit. a der VO II über die Unfallversicherung, Art. 20 Abs. 1 VwVG. Berechnung der sechsmonatigen Frist zur "gerichtlichen Klage" (recte: Beschwerde) gegen eine Verfügung der SUVA. Frist; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Vorinstanz; Eröffnung; Wiederherstellung; Verwaltungsgericht; Unfallversicherung;
103 V 183 22.11.1977Genugtuung (Art. 40bis Abs. 1 MVG). Die Eltern eines verstorbenen Versicherten haben grundsätzlich Anspruch auf diese Entschädigung, auch wenn er nicht in Hausgemeinschaft mit ihnen lebte. Die Gewährung einer solchen Leistung an die Witwe und an die Kinder entzieht den Eltern das Anrecht auf eine Genugtuung nicht. Moral; Indemnité; Militaire; Parents; Assurance; Droit; Morale; Réparation; Fédéral; Tribunal; Cours; Assurances; Alloué; Veuve;
103 V 120 23.11.1977Art. 52 AHVG. Voraussetzung der Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers. Subsidiäre Haftung eines Arbeitgeberorgans. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Schaden; Verwaltung; Beschwerde; Arbeitgeber; Beschwerdeführer; Firma; Verwaltungsrat; Organ; Ausgleichskasse; Abrechnung; Vorinstanz;
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