Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1973

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
99 V 90 11.10.1973Medizinische Massnahmen bei angeborener Zuckerkrankheit. Art. 2 Ziff. 451 GgV, der den Begriff der angeborenen Zuckerkrankheit (diabetes mellitus) einengt, ist gesetzeskonform (Erw. 2). GgV vom 20. Oktober 1971: Übergangsrecht. Die Verwaltungsverfügungen, die gemäss den inzwischen aufgehobenen GgV-Bestimmungen erlassen worden sind, gewähren keine "wohlerworbenen Rechte" (Erw. 3). édéral; énital; écision; édical; été; Assurance-invalidité; ères; était; édicale; églementation; Neuchâtel; écembre; énitale;
99 V 118 05.06.1973Art. 5 Abs. 1 und 2 FLG. - Für den Entscheid, ob die Betätigung als Kleinbauer überwiegt, ist grundsätzlich von einer ganzjährigen Erwerbstätigkeit auszugehen (Erw. I). - Wer nur eine vorübergehende Kleinbauerntätigkeit von wenigen Monaten in Aussicht nimmt, hat keinen Anspruch auf Familienzulagen (Erw. 2).
ätig; Kleinbauer; Anspruch; Zulage; Familie; Familienzulagen; Kleinbauern; Einkommen; Zulagen; Urteil; Ausgleichskasse; Voser;
99 V 114 06.06.1973Art. 13 Abs. 1 lit. c und Art. 26 Abs. 1 AIVG. - Die Vermittlungsfähigkeit ergibt sich im Einzelfall aus der Gesamtheit der persönlichen Verhältnisse. - Ist diese Fähigkeit mit regelmässiger Halbzeitbeschäftigung überhaupt vereinbar? ômage; être; Assuré; -temps; Assurée; édéral; Assurance; Aptitude; Genève; Office; était; Services; écembre; Tribunal; Intéressé;
99 V 125 13.06.1973Parteientschädigung (Art. 56 Abs. 1 lit. e M VG und Art. 159 Abs. 6 OG). Ein kantonaler Entscheid, welcher der obsiegenden Partei eine Prozessentschädigung zuspricht, ohne sie zu beziffern, deren nachträgliche Festsetzung jedoch gewährleistet, ist nicht bundesrechtswidrig.
99 V 106 03.07.1973Art. 1 Abs. 3 ELG. - Begriff des zivilrechtlichen Wohnsitzes (Erw. 2-4). - Provisorische Festsetzung und Auszahlung der Ergänzungsleistung, wenn die Frage des leistungspflichtigen Kantons längere Zeit ungelöst bleibt: Bemerkung de lege ferenda (Erw. 5). Tessin; Kanton; Ausgleichskasse; Wohnsitz; Nelly; Tessiner; Kantons; Versicherungsgericht; Kilchberg; Schwester; Kasse; Ergänzung;
99 V 103 10.07.1973Rentenrevision (Art. 41 IVG). Die Verwaltung hat einen von ihr vorgesehenen Revisionstermin dem Versicherten nicht mitzuteilen. Wurde dieser Termin dem Versicherten dennoch mitgeteilt, so ist ihm das Revisionsergebnis durch beschwerdefähige Verfügung zu eröffnen.
Revision; Rente; Renten; Urteil; Verfügung; Revisionstermin; Verwaltung; Invalidität; Amtes; Zeitpunkt; Randziffer; Ausgleichskasse;
99 V 110 11.07.1973Anrechenbares Einkommen (Art. 3 Abs. 1 ELG). Weil das Wohnrecht weder der Substanz noch der Ausübung nach übertragbar ist (Art. 776 Abs. 2 ZGB), darf dessen Gegenwert dem Berechtigten, deres aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, bei der Bemessung der Ergänzungsleistung nicht als Einkommen angerechnet werden.
Wohnrecht; Einkommen; Berechtigten; Urteil; Ausgleichskasse; Kantons; Obwalden; Substanz; Ausübung; Gründen; Bemessung;
99 V 98 27.07.1973Rentenrevision (Art. 41 IVG). Gegen die Verwaltungspraxis, welche bei Schubkrankheiten die normale Wartezeit von 360 Tagen (Art. 29 Abs. 1 IVG und Art. 88bis Abs. 1 IVV) verdoppelt, ist nichts einzuwenden. Rente; Renten; Invalidität; Arbeit; Verwaltung; Rentenanspruch; Beurteilung; Versicherungsgericht; Verfügung; Erwerbsunfähigkeit;
99 V 65 24.08.1973Das Recht des Versicherten, von der Kollektiv- in die Einzelversicherung überzutreten, unterliegt keinen weiteren Beschränkungen als jenen des Art. 5 Abs. 4 KUVG. Eine analoge Anwendung des Art. 8 Abs. 3 ist daher ausgeschlossen. Assurance; Unimed; SVRSM; édéral; été; Assuré; écité; égale; Tribunal; écitée; -maladie; Indemnité; également; Quant; Assurée;
99 V 188 03.09.1973Rechtliches Gehör (Art. 4 BV und 32 Abs. 1 VwG). Pflicht der entscheidenden Behörde, sämtliche für den Entscheid erheblichen Vorbringen der Parteien zu würdigen.
Recht; Entscheid; Behörde; Gehör; Vorbringen; Parteien; Verwaltungsverfahren; Urteil; Erwägungen; Anspruch; Rechtsprechung;
99 V 160 06.09.1973Hilfsmittel: Anpassung von Fahrzeugen an Gebrechen (Art. 14 und 15 IVV). Der Invalide hat grundsätzlich Anspruch auf Anpassung des beruflich notwendigen Privatfahrzeugs an sein Gebrechen (Erw. 3), aber nicht ohne weiteres bei jedwedem Fahrzeugwechsel (Erw. 4). Assurance; Invalidité; éhicule; Assurance-invalidité; édéral; Assuré; Hunziker; écision; ément; évrier; Conseil; éhicules; être;