Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 2005

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
131 IV 150 17.07.2005Art. 133 Abs. 2 StGB; Straflosigkeit der Teilnahme an einem Raufhandel. Wer als Teilnehmer an einem Raufhandel Schläge austeilt mit dem einzigen Ziel, sich oder einen Dritten zu verteidigen oder Streitende zu trennen, bleibt straflos (E. 2). éfendre; était; éparer; éger; énal; Tribunal; édéral; Ministère; Fribourg; Instruction; été; égitime; éfense; Extrait; Arrêt;
132 IV 57 22.12.2005Art. 251 StGB; Fälschung. Eine vom Schuldner unter falschem Namen unterschriebene Schuldanerkennung stellt eine Urkundenfälschung dar, sobald sie den Gläubiger daran hindert, seine Ansprüche im Prozess geltend zu machen (E. 5). Auteur; Identité; écembre; Tribunal; édéral; énal; écrit; énale; çais; établi; Genève; çaise; également; Emprisonnement;
132 IV 49 14.12.2005Art. 217 und 29 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Beginn der Strafantragsfrist. Der Arbeitgeber, der entgegen dem Entscheid eines Zivilgerichts den von seinem Arbeitnehmer als Unterhaltsbeitrag geschuldeten Lohnanteil nicht der unterhaltsberechtigten Gattin zukommen lässt, sondern den gesamten Lohn an den Arbeitnehmer überweist, ist subjektiv Gehilfe zur Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, wenn er im Zeitpunkt der Überweisung den deliktischen Willen des Arbeitnehmers kennt, der bereits den Entschluss zur Vernachlässigung der Unterhaltspflichten gefasst hat (E. 1). Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist ein Dauerdelikt, so dass die Strafantragsfrist - analog der Verjährungsfrist (Art. 71 lit. c StGB) - erst mit der letzten tatbestandsmässigen Unterlassung der Zahlung zu laufen beginnt (E. 3.1). Die Strafantragsfrist beginnt gegenüber dem Teilnehmer erst zu laufen, wenn die Berechtigte den Täter kennt (E. 3.2). élit; Action; Entretien; Auteur; élai; énale; été; être; Infraction; Tribunal; édéral; Antrag; était; Gesetzbuch; élictueux;
132 IV 29 08.12.2005Art. 23 Abs. 1 al. 4 ANAG, Art. 34 Ziff. 1 Abs. 1 und Art. 333 Abs. 1 StGB, Art. 13 Abs. 1 StGB; Straftatbestand der rechtswidrigen Einreise, Anwendbarkeit des Notstandes, psychiatrische Begutachtung. Tatbestand der rechtswidrigen Einreise; Begriff (E. 2). Ob die Einreise gerechtfertigt ist und der Flüchtling straflos bleibt, beurteilt sich nach dem Ausländerstrafrecht. Für Notstand bleibt kein Raum, wenn zur Rechtfertigung der illegalen Einreise einzig Art und Schwere der Verfolgung vorgebracht werden (E. 3). Der Umstand allein, dass jemand wegen einer angeblichen posttraumatischen Belastungsstörung ärztlich behandelt wird, vermag keine ernsthaften Zweifel an der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit zu erwecken (E. 5.3). Einreise; Flüchtling; Schweiz; Flüchtlings; Notstand; Ausländer; Sinne; Voraussetzungen; Zweifel; Urteil; Person; Bestimmungen; Recht;
132 IV 40 06.12.2005Gefährdung der Schwerverkehrsabgabe (Art. 20 Abs. 1 SVAG); Deklaration des mitgeführten Anhängers am Erfassungsgerät (Art. 17 Abs. 1 SVAV). Der Fahrzeugführer, der es in Missachtung von Art. 17 Abs. 1 SVAV vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, den mitgeführten Anhänger am Erfassungsgerät zu deklarieren, erfüllt den Straftatbestand der Abgabegefährdung gemäss Art. 20 Abs. 1 SVAG (E. 2). Anhänger; Abgabe; Erfassung; Erfassungsgerät; Fahrzeug; Steuer; Fahrzeugführer; Veranlagung; Gefährdung; Schwerverkehrsabgabe;
132 IV 20 01.12.2005Art. 273 Abs. 1 lit. a und b, Art. 277bis BStP; Art. 303 Ziff. 1 StGB; Bindung des Kassationshofs an die Anträge des Beschwerdeführers; falsche Anschuldigung. In den Punkten, in denen das letztinstanzliche kantonale Urteilsdispositiv angefochten ist, prüft der Kassationshof sämtliche Fragen des eidgenössischen Rechts frei und von Amtes wegen (E. 3). Das Vortäuschen einer falschen Identität anlässlich einer Festnahme und der nachfolgenden Einvernahmen durch die Polizei erfüllt den Tatbestand der mittelbaren falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 Abs. 2 StGB (E. 5).
Beschwerdegegner; Bruder; Person; Anschuldigung; Täter; Kassationshof; Polizei; Tatbestand; Vorinstanz; Urteil; Sinne; Recht; Identität;
132 IV 12 30.11.2005Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, kaufmännische Buchführung. Eventualverpflichtungen sind in der Jahresrechnung auszuweisen. Die Unterlassung der Buchung erfüllt, soweit die Jahresrechnung ein besseres Bild als in Wirklichkeit zeigt, den Tatbestand der Falschbeurkundung (E. 8). Der vom Verwaltungsrat zuhanden der Revisionsstelle abgegebenen Vollständigkeitserklärung kommt keine erhöhte Glaubwürdigkeit zu (Änderung der Rechtsprechung; E. 9).
Vollständigkeit; Revision; Revisionsstelle; Vollständigkeitserklärung; A-Holding; A-Finanz; Falschbeurkundung; Verwaltungsrat; Urkunde;
132 IV 1 09.11.2005Art. 64 zweitletzter Absatz StGB; Strafmilderung, wenn seit der Tat verhältnismässig lange Zeit verstrichen ist; Verhältnis zum neuen Recht der Verfolgungsverjährung. Der Strafmilderungsgrund ist in jedem Fall zu beachten, wenn zwei Drittel der Verjährungsfrist verstrichen sind. Der Richter kann diese Zeitspanne unterschreiten, um Art und Schwere der Tat Rechnung zu tragen (E. 6.2).
élai; écoulé; -dernier; être; Action; Infraction; élais; ègles; était; été; Milderung; énal; énuante; Interruption; énale;
132 IV 5 11.10.2005Art. 139 Ziff. 1 StGB, Art. 19 BetmG; Wegnahme von Betäubungsmitteln, Diebstahl. Der Begriff der fremden Sache im Vermögensstrafrecht knüpft an die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse an (Zusammenfassung und Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.3). Rechtslage bei Betäubungsmitteln, die dem illegalen Verkehr nach einer Polizeiaktion entzogen wurden. Ein derivativer Eigentumserwerb durch den Staat ist von vornherein ausgeschlossen (E. 3.4.1 und 3.4.2). Die Annahme eines originären Erwerbs durch Aneignung scheidet ebenfalls aus, da es an der subjektiven Voraussetzung von Art. 718 ZGB fehlt (E. 3.4.3.-3.4.5). Stato; LStup; Corte; Ticino; Recht; Berna; Cantone; Tribunale; Eigentum; Betäubungsmitteln; Esistenza; Altra; Schweizerisches; Zurigo;
131 IV 174 29.09.2005Art. 23 Abs. 1 al. 5 und Abs. 4 ANAG; Erleichtern des rechtswidrigen Verweilens und rechtswidriges Beschäftigen. Wer zum Zwecke des Arbeitserwerbs mit einem Touristenvisum bzw. ohne das bei Erwerbsabsichten notwendige Visum einreist, überschreitet die Landesgrenze rechtswidrig (E. 3 und 4). Der bewilligungsfreie Aufenthalt in der Schweiz als Tourist wird mit der Aufnahme einer nicht gemeldeten bzw. bewilligten Erwerbstätigkeit rechtswidrig (E. 4.4), sofern nicht die besonderen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens gelten (E. 3.2). Wer ausländische Prostituierte beschäftigt und beherbergt, die als Touristinnen in die Schweiz eingereist sind und über keine Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligungen verfügen, erfüllt die Tatbestände des Erleichterns des rechtswidrigen Aufenthalts gemäss Art. 23 Abs. 1 al. 5 ANAG und der rechtswidrigen Beschäftigung nach Art. 23 Abs. 4 ANAG (E. 4 und 5). Aufenthalt; Schweiz; Ausländer; Visum; Aufenthalts; Bewilligung; Einreise; Erwerbstätigkeit; Anwesenheit; Ungarin; Tourist; Ungarinnen;
131 IV 195 25.09.2005Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG; Art. 270 lit. e Ziff. 1 BStP; Legitimation des Opfers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt. Verzichtet das Opfer vorbehaltlos darauf, Zivilansprüche aus strafbarer Handlung im Strafverfahren geltend zu machen, ist es nicht legitimiert, Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens zu erheben (E. 1). Opfer; Verfahren; Zivilforderung; Zivilansprüche; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfahren; Zivilforderungen; Recht; Urteil; Entscheid; Prozess;