Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 2004

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
130 IV 154 06.08.2004Art. 33 Abs. 3 lit. a SGG; Beschwerdelegitimation der Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwaltschaft ist legitimiert, einen Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, der die Aufhebung einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft zum Gegenstand hat, mit Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten (E. 1.2) Tribunale; Azione; Ministero; Corte; Confederazione; Bundesanwaltschaft; Annullamento; Ordine; Entrata; Urteilskopf; Estratto; Regeste;
131 IV 56 23.12.2004Unterlassung der Buchführung (Art. 166 StGB); ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher (Art. 325 StGB); Aufbewahrung der Geschäftsbücher einer aufgelösten Aktiengesellschaft an einem sicheren Ort (Art. 747 OR). Die Verletzung der Pflicht zur Aufbewahrung der Geschäftsbücher nach der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven ist nicht gemäss Art. 166 StGB strafbar (E. 1.3). Die Liquidatoren sind persönlich verpflichtet, einen sicheren Ort für die Aufbewahrung der Geschäftsbücher der aufgelösten Aktiengesellschaft nach deren Löschung im Handelsregister zu bezeichnen. Die Verletzung dieser Pflicht fällt unter den Anwendungsbereich von Art. 325 StGB (E. 1.4.2). Verjährung (E. 1.4.3). Konkurs; Geschäfts; Geschäftsbücher; Aufbewahrung; Konkursverfahren; Aktiven; Konkursverfahrens; Gesellschaft; Pflicht; Einstellung;
131 IV 36 22.12.2004Vereitelung einer Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG); Verbot des Selbstbelastungszwangs (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte). Die Verurteilung des Fahrzeuglenkers wegen Vereitelung einer Blutprobe, begangen durch Verletzung von bestimmten Verhaltenspflichten nach einem Unfall mit Drittschaden sowie durch Nachtrunk, verstösst nicht gegen das Verbot des Selbstbelastungszwangs (E. 2 und 3). Fahrzeug; Unfall; Blutprobe; Fahrzeuglenker; Polizei; Verhalten; Verhaltens; Recht; Verhaltenspflichten; Vereitelung; Geschädigte; Alkohol;
131 IV 49 21.12.2004Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung (Art. 164 Ziff. 1 StGB). Wer handlungsbefugtes Organ einer Aktiengesellschaft ist und eine fällige und einklagbare Darlehensschuld der Gesellschaft für sie begleicht, veräussert keine Vermögenswerte unentgeltlich oder gegen eine Leistung mit offensichtlich geringerem Wert im Sinne von Art. 164 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Daran vermag nichts zu ändern, dass das handelnde Organ zugleich Gläubigerin des Darlehens ist (E. 1.3). Darlehen; Vermögens; Darlehens; Schuld; Gläubiger; Schuldner; Tatbestand; Organ; Konkurs; Vorinstanz; Urteil; Vermögenswerte;
131 IV 83 10.11.2004Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB). Der Tatbestand des Art. 16 Abs. 1 ELG ist kein Dauerdelikt (E. 2.1). Die Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV begründet keine Garantenpflicht (E. 2.1.3). Die Rechtsfigur der verjährungsrechtlichen Einheit wird aufgegeben (E. 2.4). Fallkonstellationen, in denen mehrere Tathandlungen nach wie vor verjährungsrechtlich eine Einheit bilden (E. 2.4.5). Recht; Verjährung; Ergänzungsleistung; Einheit; Recht; Handlung; Urteil; Ergänzungsleistungen; Tatbestand; Verhalten; Leistung;
131 IV 32 10.11.2004Art. 292 StGB; Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Die mit einer Strafdrohung versehene Anordnung des Betreibungsamtes gegenüber einem Dritten, dem das Amt die Verwaltung eines Grundstücks übertragen hat, ist keine Verfügung im Sinne von Art. 292 StGB, und diese Bestimmung ist daher insoweit nicht anwendbar (E. 3). écision; été; érance; Arrêt; Office; être; édéral; Ungehorsam; égale; était; âches; Verwaltung; Verfügung; étant; Tribunal;
131 IV 11 04.11.2004Art. 141bis StGB; unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten; "ohne seinen Willen zugekommen". Der Tatbestand der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten erfasst nur diejenigen Fälle einer Fehlüberweisung oder einer versehentlichen Doppelzahlung, in denen die irrtümliche Gutschrift für den Täter überraschend erfolgt und er zu ihr nichts beigetragen hat (E. 3). Vermögens; Vermögenswerte; Wille; Willen; Täter; Verwendung; Vermögenswerten; Überweisung; Fälle; Konto; Gutschrift; Recht; Urteil;
131 IV 1 27.10.2004Schwere Körperverletzung (Art. 122 Abs. 1 StGB); Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1 StGB); Vorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB); Versuch (Art. 21 f. StGB). Ungeschützte Sexualkontakte einer HIV-infizierten Person. Die HIV-Infektion ist schon als solche objektiv eine schwere (lebensgefährliche) Körperverletzung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 1). Vorsatz im konkreten Fall bejaht (E. 2). Eine Verurteilung der HIV-infizierten Person wegen (versuchter) schwerer Körperverletzung fällt ausser Betracht, wenn der Partner in Kenntnis der Infektion und des Übertragungsrisikos freiverantwortlich mit dem ungeschützten Sexualkontakt einverstanden ist und das Geschehen mitbeherrscht (E. 3). Wer durch ungeschützte Sexualkontakte das HI-Virus auf einen andern überträgt, erfüllt auch den Tatbestand des Verbreitens menschlicher Krankheiten (Bestätigung der Rechtsprechung). Das Einverständnis des Partners schliesst insoweit die Tatbestandsmässigkeit und die Rechtswidrigkeit nicht aus (E. 4). Sexual; Sexualkontakt; Körper; Körperverletzung; Infektion; Virus; Recht; Übertragung; Selbstgefährdung; Partner; WEISSENBERGER;
131 IV 23 06.10.2004Art. 261bis Abs. 4 StGB, Art. 16 BV, Art. 10 EMRK, Art. 19 UNO-Pakt II; Rassendiskriminierung, Meinungsäusserungsfreiheit, politische Auseinandersetzung. Als Herabsetzung oder Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB erscheinen alle Verhaltensweisen, durch welche den Angehörigen einer Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion die Gleichwertigkeit als menschliche Wesen oder die Gleichberechtigung in Bezug auf die Menschenrechte abgesprochen oder zumindest in Frage gestellt werden. Die Freiheit der Meinungsäusserung verbietet es, in der politischen Auseinandersetzung eine Herabsetzung oder Diskriminierung im Sinne von Art. 261bis Abs. 4 StGB leichthin zu bejahen. Den Tatbestand erfüllt nicht bereits, wer über eine geschützte Bevölkerungsgruppe etwas Unvorteilhaftes äussert, solange die Kritik im Gesamtzusammenhang sachlich bleibt und sich auf objektive Umstände stützt (E. 3). Kosovo; Schweiz; Einwanderer; Recht; Albaner; Rasse; Kosovo-Albaner; Bevölkerungsgruppe; Herabsetzung; Kriminalität; Äusserung; Bundes;
130 IV 143 06.10.2004Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten (Art. 58 ff. StGB); Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde (Art. 270 lit. h BStP), anfechtbare Entscheide, rechtlich geschütztes Interesse, zulässige Rügen. Gestützt auf Art. 270 lit. h BStP anfechtbar sind auch die eine Einziehung ablehnenden Entscheide sowie weitere Entscheide, die in Anwendung von Art. 58 ff. StGB ausgefällt werden (E. 2). Der Geschädigte hat kein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, durch welchen die Sicherungseinziehung zwecks Vernichtung von Gegenständen, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gedient haben oder bestimmt waren, abgelehnt wird (E. 3). Der Geschädigte ist im Verfahren der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen Entscheide betreffend Einziehung nicht zur Rüge befugt, dass eine strafbare Handlung zu Unrecht verneint beziehungsweise zu Unrecht bejaht worden sei (E. 4). Entscheid; Möbel; Sicherung; Nichtigkeitsbeschwerde; Einziehung; Interesse; Sicherungseinziehung; Sinne; Bundes; Geschädigte; Beschwer;
131 IV 16 05.10.2004Art. 197 Ziff. 1 und 3 StGB; Herstellung harter Pornographie zum eigenen Gebrauch. Wer kinderpornographisches Bildmaterial und pornographische Bilder mit Tieren durch gezieltes Herunterladen vom Internet auf einen Datenträger abspeichert, macht sich der Herstellung von harter Pornographie strafbar (E. 1.4). Daten; Pornographie; Internet; Herstellen; Bilder; Herunterladen; Sinne; Datenträger; Kopie; Tathandlung; Besitz; Handlungen; Herstellung;