Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1988

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
114 IV 168 03.10.1988Art. 48 LFV; Aussenlandungen von Luftfahrzeugen zu Ausbildungszwecken. Nicht jede Aussenlandung, die ein noch relativ unerfahrener Inhaber eines Ausweises für Privat-Hubschrauberpiloten, der den Erwerb einer Erweiterung für Landungen im Gebirge anstrebt, in Begleitung eines Fluglehrers ausführt, erfolgt zu Ausbildungszwecken. Offengelassen, ob Aussenlandungen auf einer Höhe von weniger als 1100 m ü.M. Bestandteil einer Ausbildung zum Zweck des Erwerbs der Erweiterung für Landungen im Gebirge sein können. Aussenlandung; Ausbildung; Aussenlandungen; Beschwerde; Landung; Beschwerdeführer; Ausbildungszwecken; Landungen; Kommandant; Fluglehrer;
114 IV 76 02.08.1988Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Begriff der "Untersuchung". Die Untersuchung im Sinne dieser Bestimmung gilt als eröffnet, wenn ein Verdächtigter durch die Polizei einvernommen wird, auch wenn anschliessend mangels Beweisen keine Anklage erhoben wird. Canton; Instruction; été; Police; Tentative; Autorité; Contre; Autorités; Pénale; D'instruction; Janvier; Plainte; être; Commis;
114 IV 98 02.08.1988Art. 58 Abs. 1 StGB; Grundstücke. Grundstücke gelten gleich wie bewegliche Sachen als Gegenstände im Sinne von Art. 58 StGB. Ist ein Haus ein wesentliches Hilfsmittel für unerlaubten Nachrichtendienst (Tatwerkzeug), so kann es eingezogen werden.
Einziehung; Grundstücke; Tatwerkzeug; Handlung; Obergericht; Gefährden; Sittlichkeit; Menschen; Sicherheit; Gesetzbuch; Begehung;
114 IV 67 15.08.1988Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Art. 24 und 26 BewB in der Fassung vom 21. März 1973, AS 1974 I 83 (Art. 29 und 31 BewG, SR 211.412.41). Abgrenzung des Tatbestandes der unrichtigen oder unvollständigen Angaben über Tatsachen, die für die Bewilligungspflicht oder für die Bewilligung von Bedeutung sind, vom Tatbestand der Verweigerung von Auskunft oder Edition. Bewilligung; Grundbuchinspektorat; Beschwerde; Behörde; Auskunft; Beschwerdeführer; Tatbestand; Bewilligungspflicht; Grundstücke;
114 IV 50 23.08.1988Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 19 SSV; Ziff. 114.2 der Ordnungsbussenliste. Wer in eine mit einem Fahrverbotssignal und mit der Zusatztafel "Güterumschlag gestattet" gekennzeichnete Strasse fährt und seinen Wagen nach getätigtem Güterumschlag noch einige Zeit stehenlässt, missachtet dadurch nicht das signalisierte Fahrverbot mit Erlaubnisvorbehalt, sondern das aus dieser Signalisation sich ergebende Parkverbot. Diese Widerhandlung ist, obschon in der Ordnungsbussenliste nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht im ordentlichen Verfahren, sondern im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden, wobei die Busse entsprechend Ziff. 114.2 der Ordnungsbussenliste zu bestimmen ist. Güterumschlag; Beschwerdeführer; Ordnungsbusse; Signal; Fahrverbot; Ordnungsbussenliste; Missachtung; Parkieren; Fahrverbots;
114 IV 181 25.08.1988Art. 347 und 349 StGB. 1. Bei Antragsdelikten, die durch das Mittel der Druckerpresse begangen wurden, hat der Antragsteller die Wahl zwischen den beiden in Art. 347 Abs. 1 StGB genannten Gerichtsständen. 2. a) Werden wegen mehrerer, sachlich eng zusammenhängender und in derselben Zeitung erschienener Artikel Ehrverletzungsklagen erhoben, so drängt sich - auch wenn die Autoren nicht denselben Wohnsitz haben - ein einheitlicher Gerichtsstand auf, dessen Bestimmung aufgrund der konkreten Umstände (s. E. 3b) vorzunehmen ist. b) Im Interesse der Verletzten sind die Verfahren jedoch jedenfalls dann getrennt durchzuführen, wenn die Betroffenen an verschiedenen Orten klagen (E. 3c). Klage; Luzern; Bezirksgericht; Verfahren; Klage; Klagen; Ehrverletzung; Zuständig; Gesuch; Gerichtsstand; Kantons; Anzeigeerstatter;
114 IV 16 06.09.1988Verletzung des Schriftgeheimnisses (Art. 179 StGB). Mit dem Vermerk "zu Händen ..." auf einer Briefadresse wird, soweit keine abweichenden Indizien vorliegen, nach der Verkehrsübung nicht zum Ausdruck gebracht, dass allein die genannte Person zum Öffnen des Briefes befugt sein soll, sondern dass nach der Meinung des Absenders diese Person innerhalb der angeschriebenen Institution zur Behandlung des Schreibens zuständig sei. Kirchgemeinde; Beschwerde; Brief; Beschwerdegegner; Briefe; Kirchenpflege; Beschwerdeführerin; Kirchgemeindezentrum; Ref; Reformierte;
114 IV 126 12.09.1988Art. 251 Ziff. 3 StGB. Besonders leichter Fall der Urkundenfälschung. Besonders leichter Fall bei einer Bilanzfälschung verneint. Massgebende Kriterien. Leichte; Unternehmens; Leichter; Gefälscht; Bilanz; Hatte; Urkunde; Insoweit; Darlehensschuld; Kredite; Banken; Urkundenfälschung;
114 IV 146 14.09.1988Art. 14 Abs. 1 VRV; Begriff der Behinderung. Eine Behinderung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 VRV ist zu bejahen, wenn der Berechtigte seine Fahrweise brüsk ändern muss, d.h. vor, auf oder kurz nach einer Verzweigung zu brüskem Bremsen, Beschleunigen oder Ausweichen gezwungen wird, gleichgültig ob es zu einem Zusammenstoss kommt oder nicht. Diese Einschränkung des Begriffs der Behinderung darf nicht zu einer Entwertung des Vortrittsrechts führen, weshalb eine erhebliche Behinderung nur ausnahmsweise zu verneinen ist (Bestätigung der Rechtsprechung). Die Erheblichkeit einer Behinderung hängt nicht davon ab, ob der Vortrittsberechtigte diese im voraus erwartet und sich darauf einstellt, dass sie sich verwirklichen könnte (Präzisierung der Rechtsprechung).
Behinderung; Vortritts; Recht; Fahrzeug; Rechtsprechung; Brüsk; Vortrittsberechtigte; Berechtigte; Fahrt; Erhebliche; Fahrweise; Verkehr;
114 IV 116 20.09.19881. Legitimation zur Nichtigkeitsbeschwerde. Der öffentliche Ankläger des Kantons kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde die Frage aufwerfen, ob die kantonale Vorinstanz bei einem Freispruch Bundesrecht zu Unrecht als EMRK-widrig nicht angewendet habe (E. 1c/bb). 2. Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung. Art. 204 StGB und dessen Auslegung durch das Bundesgericht halten vor der in Art. 10 EMRK garantierten Meinungsäusserungsfreiheit stand (E. 4). Unzüchtig; Entscheid; Unzüchtige; Auslegung; Moral; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorinstanz; Beschwerde; Freispruch; Recht;
114 IV 110 30.09.1988Art. 144 StGB. Hehlerei; Konsum von Deliktsgut. Wer sich durch Diebstahl erworbene Nahrungsmittel unentgeltlich zum Verzehr vorsetzen lässt und sie in der Folge zu sich nimmt, lässt sich diese im Sinne des Art. 144 StGB schenken.
Lasse; Recht; Unentgeltlich; Beschwerdeführer; Hehler; Schenken; Vorsetzen; Konsum; Hehlerei; Kassationshof; Schuldig; Verfügt;
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