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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
95 IV 168 | 07.11.1969 | Art. 15 und 16 SVG. Der Entzug des Führerausweises verbietet dem Betroffenen sowohl, Fahrzeuge zu führen wie Fahrschüler auf Lernfahrten zu begleiten; dass er daneben einen ausländischen Führerausweis besitzt, ändert nichts. | Régné; étranger; énale; Conseil; était; élève; éhicule; Führerausweis; écision; éhicules; Suisse; Tribunal; édéral; |
95 IV 55 | 06.06.1969 | Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. Bedingter Strafvollzug bei Angetrunkenheit am Steuer. 1. Die Voraussetzungen des bedingten Strafvollzuges sind aus spezial- wie generalpräventiven Gründen selbst dann streng zu beurteilen, wenn der Täter zum ersten Mal wegen Angetrunkenheit am Steuer bestraft wird und seine bisherige Lebensführung nicht zu beanstanden ist (Erw. 1). 2. Anwendung dieses Grundsatzes auf einen Automobilisten, der von Berufs wegen Chauffeurlehrlinge auszubilden hatte und sich durch Dritte nicht davon abhalten liess, im angetrunkenen Zustand weiterzufahren (Erw. 2). | Vollzug; Arbon; Motorfahrzeug; Angetrunkenheit; Steuer; Zustand; Gallen; Obergericht; Warnung; Urteil; Kantons; Thurgau; Vollzuges; Wagen; |
95 IV 99 | 06.06.1969 | Unlauterer Wettbewerb. Art. 13 lit. d UWG. Wer seine Pflicht, alle seine Erzeugnisse einer Person vorzubehalten, verletzt, der begeht eine unlautere Wettbewerbshandlung nur, wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht, sei es, dass der Täter diese Gefahr durch das Anbringen einer Marke oder eines Zeichens schafft, sei es, dass die Ware wegen ihres Aussehens auf dem Markt als Erzeugnis dessen gilt, der ausschliesslich zu ihrem Vertrieb berechtigt ist. | Chabloz; Etablissement; Chatelain; écembre; éloyale; être; été; Extrait; Arrêt; énale; Wettbewerb; Gefahr; Erzeugnis; ître; Autre; |
95 IV 157 | 13.06.1969 | Art. 1 Abs. 1 AO. Auf die zeitliche Befristung des in Aussicht gestellten Preisvorteils braucht nicht ausdrücklich hingewiesen zu werden; es genügt, dass die Gesamtheit der verwendeten Werbemittel den Eindruck erweckt, die besonders günstige Einkaufsgelegenheit stehe nur während beschränkter Zeit offen. | Saison; Ausverkauf; Gablinger; Urteil; Aussicht; Eindruck; Kassationshof; Inserate; Veranstaltung; Werbeanstrengung; Ankündigung; |
95 IV 97 | 13.06.1969 | Art. 91 Abs. 1 SVG, Art. 11 StGB. Die mit der Angetrunkenheit verbundene Verminderung der Zurechnungsfähigkeit setzt die in Art. 91 SVG angedrohte Strafe nicht herab. | Meili; Zurechnungsfähigkeit; Fussgänger; Urteil; Angetrunkenheit; Obergericht; Kantons; Gefängnis; Tatbestand; Verminderung; Glass; |
95 IV 84 | 18.08.1969 | Überholen. 1. Art. 35 Abs. 1 und 2 SVG. Im Sinne des Gesetzes überholt ein Fahrer, wenn er einem andern Fahrzeug, das sich vor ihm in gleicher Richtung, aber langsamer bewegt, links oder rechts vorfährt (Erw. 1). 2. Art. 8 Abs. 3 und 36 Abs. 5 VR V. Auf der Autobahn ist das Rechtsüberholen auch dann verboten, wenn der Vorausfahrende den linken Fahrstreifen nicht freigibt (Erw. 2). 3. Art. 90Ziff. 2 SVG. Fall einer groben Missachtung des Verbotes, rechts zu überholen (Erw. 3). | überholen; Huber; Autobahn; Überholen; Verkehr; Fahrzeug; Recht; Siegwart; Autobahnen; Fahrstreifen; Rechtsüberholen; Fahrer; Verkehrs; |
95 IV 113 | 12.09.1969 | Art. 24, 25, 26, 64, 65 und 317 StGB. 1. Der Berner Notar, der bei einer öffentlichen Beurkundung den Unterzeichnungsvorgang in der Urschrift unrichtig festhält, macht sich der Falschbeurkundung im Sinne von Art. 317 Ziff. 1 Abs. 2 StGB schuldig (Erw. 1). 2. Wer einen Beamten oder eine Person öffentlichen Glaubens zur Urkundenfälschung anstiftet oder ihnen Hilfe leistet, ist auch dann, wenn ihm die besondere Eigenschaft des Täters fehlt, nach Art. 317 StGB strafbar (Erw. 2). 3. Der Milderungsgrund der Gehilfenschaft lässt eine selbständige Herabsetzung des ordentlichen Strafrahmens zu, wenn er mit einem solchen des Art. 64 StGB zusammentrifft (Erw. 3). | Notar; Gehilfe; Urkunde; Gehilfen; Täter; Beamte; Sinne; Person; Notars; Urkunden; Beamten; Glaubens; Urkundenfälschung; Blank; |
95 IV 128 | 12.09.1969 | Art. 69 StGB. Der Richter darf die Anrechnung der Untersuchungshaft nur verweigern, soweit der Beschuldigte die Haft durch sein Verhalten nach der Tat tatsächlich herbeigeführt oder verlängert hat. Anwendung dieses Grundsatzes bei Zusammentreffen von Verhaftungsgründen. | étention; éventive; Imputation; évenu; être; Tribunal; Infraction; Instruction; énale; était; Incarcération; Rios-Reyes; Valdebenito; |
95 IV 150 | 26.09.1969 | Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall; Flucht des Fahrzeugführers, der einen Menschen getötet oder verletzt hat. Art. 92 Abs. 2 SVG. 1. Im Sinne dieser Bestimmung ist eine Person schon dann "verletzt", wenn sie kleine Schürfungen oder Prellungen erleidet (Erw. 1). 2. Ein Fahrzeugführer, der nicht auf der Unfallstelle bleibt, ergreift die Flucht (Erw. 2). Ist er selber verletzt, so ist er von der Anklage der Führerflucht nur freizusprechen, wenn er die ihm obliegenden Pflichten soweit als möglich erfüllte, bevor er sich von der Unfallstelle entfernte (Erw. 3). | Infortunio; LCStr; Incidente; Automobile; Walter; Autore; Bernardo; Lugano; Ospedale; Corte; SCHULTZ; Cantone; Ticino; Flucht; |
95 IV 131 | 03.10.1969 | Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Die unaufdringliche Bekundung der Bereitschaft zur Unzucht, ebenso die Anwesenheit einer Dirne an einem Marktstand Prostituierter, hat nicht die Bedeutung eines Antrages; dieser setzt ein weitergehendes Tätigwerden durch Anreden, Zurufe, Gesten usw. voraus (Änderung der Rechtsprechung). | Unzucht; Dirne; Zumutung; Anlocken; Zumutungen; Anträge; Bereitschaft; Antrag; Anlockens; Verhalten; Urteil; Kantons; Sinne; Dirnen; |
95 IV 144 | 31.10.1969 | Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung der Blutprobe. Entscheidend ist, ob der Täter mit einer Blutprobe oder anderen Massnahmen rechnete oder rechnen musste. | Blutprobe; Hammel; Polizei; Wagen; Massnahme; Estoppey; Zweck; Vereitelung; Unfall; Täter; Grenzwächter; Urteil; Verhalten; Bestrafung; |