Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1967

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
93 IV 108 06.07.1967Ausverkäufe und ähnliche Veranstaltungen. Öffentliche Ankündigung einer "Aktion" für den Absatz von neuen Nähmaschinen zum handelsüblichen Preis, auf den der "gegenwärtige Wert" einer alten Maschine, die der Verkäufer zu schätzen und zu übernehmen versprach, angerechnet werden sollte. Annonce; Machine; Canton; D'une; Avantage; Vente; L'annonce; Reprise; Neuchâtel; Cantonale; Même; Bernina; Titre; Vendeur; Tschiemer;
93 IV 115 19.12.1967Art. 4 Abs. 1 VRV. Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite. Diese Regel gilt auch auf Autobahnen, insbesondere nachts beim Fahren mit Abblendlicht. Autobahn; Autobahnen; Geschwindigkeit; Verkehr; Strassen; Verkehr; Abblendlicht; Meier; Sicht; Gefahren; Fahrzeug; Km/Std; Fahrbahn;
93 IV 93 24.11.19671. Art. 174 Ziff. 2, 71 Abs. 2 und 3 StGB. Planmässigkeit der Verleumdung begründet weder ein Dauerdelikt noch ein fortgesetztes Delikt (Erw. 1). 2. Art. 173 f., 71 Abs. 3 StGB. Dauerdelikt. Ehrverletzung durch eine Strafanzeige ist kein Dauerdelikt (Erw. 2). 3. Art. 173 f., 71 Abs. 2, 1 StGB. Fortgesetztes Delikt. Blosse Prozessvorkehren in Prosequierung einer ehrenrührigen Strafanzeige sind nicht Fortsetzung der Ehrverletzung (Erw. 3). Anzeige; Ehrverletzung; Dauerdelikt; Beschwerdeführer; Eingaben; Klage; Ehrverletzend; Handlung; Fortsetzung; Klagten; Cermak; Erfolg;
93 IV 113 21.11.1967Art. 41 Abs. 1 SVG, 30 Abs. 1, 31 Abs. 2 lit. b VRV. Beleuchtung der Motorfahrzeuge bei Regen, Schnee und Nebel. Conducteur; Usage; Véhicule; Brouillard; être; Autre; Temps; Croisement; Canton; L'art; Danger; Faire; Plus; Visibilité; Pénale; Quelle;
93 IV 104 14.11.19671. Art. 36 Abs. 2 SVG. Die Regel, dass auf Strassenverzweigungen das von rechts kommende Fahrzeug gegenüber einem von links nahenden den Vortritt hat, ist nur anwendbar, wenn ihre Fahrbahnen nach den örtlichen Verhältnissen auch bei korrektem Fahren notwendig zusammentreffen (Erw. 1). 2. Art. 32 Abs. 1 SVG. Fahrlässigkeit eines Fahrers, der beim Abbiegen nach rechts einen von dort her kommenden Fahrer zu spät erblickt und nicht mehr durchlassen kann, weil dieser wegen eines am Strassenrand aufgestellten Fahrzeuges nach links hält (Erw. 2). Canton; Cantonale; Route; Voiture; Droit; Gauche; Véhicule; Mürset; Droite; Pierrette; Lannaud; Priorité; Véhicules; L'art; Contre;
93 IV 120 10.11.19671. Art. 10 Abs. 2 und 36 Abs. 5 Satz 3 VRV. Die Regel, wonach der Fahrzeugführer nach dem Überholen wieder einzubiegen hat, findet auch auf den Verkehr auf Autobahnen Anwendung, selbst wenn sein Fahrzeug schnell fährt (Erw. 1 und 2). 2. Art. 20 StGB. Voraussetzungen, unter denen diese Bestimmung anwendbar ist (Erw. 4). Droit; Droite; Route; Circula; Véhicule; Circulation; Routes; Règle; Véhicules; Autoroutes; L'art; Qu'il; Règles; Gauche; Dépassement;
93 IV 90 27.10.1967Art. 163, Art. 323 Ziff. 4 StGB. Der Gemeinschuldner, der zum Nachteil der Konkursgläubiger Vermögensstücke verheimlicht, kann nur dann wegen blossen Ungehorsams nach Art. 323 Ziff. 4 StGB bestraft werden, wenn der Vorsatz zur Benachteiligung der Gläubiger fehlt. Konkurs; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vermögenswert; Vermögenswerte; Gläubiger; Benachteiligung; Urteil; Kassationshof; Konkursamt;
93 IV 99 20.10.19671. Art. 270 Abs. 3 BStP. Der Privatstrafkläger ist nicht befugt, gegen ein Urteil des solothurnischen Obergerichtes Nichtigkeitsbeschwerde zu führen, wenn der öffentliche Ankläger vor Obergericht hätte auftreten können (Erw. 1). 2. Art. 13 Abs. 2 Satz 2 VRV. Dieser Satz findet keine Anwendung auf Strassen, die in der Mitte mit einer Leitlinie versehen sind. 3. Art. 36 Abs. 1 und 3 SVG, Art. 13 Abs. 2 Satz 1 VRV. Wer gegen die Strassenmitte einspurt, um nach links abzubiegen, darf die Leitlinie erst überfahren, wenn er die Gewissheit hat, ohne Beeinträchtigung des vortrittsberechtigten Gegenverkehrs abschwenken zu können (Erw. 2). Strasse; Strassen; Leitlinie; Urteil; Strassenmitte; Obergericht; Gassmann; Abbiegen; Fahrer; Nichtigkeitsbeschwerde; Verkehr; Lämmli;
93 IV 85 20.10.1967Wucher. Art. 157 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. 1. Offenbares Missverhältnis: Fall von Mietzinserhebungen auf Wohnungen, die zuerst der Kontrolle, dann der Mietzinsüberwachung unterstanden (Erw. 1-4). 2. Ausbeutung der Notlage (Erw. 5). Art. 61 Abs. 1 StGB. Veröffentlichung des Urteils im Falle der Erhebung wucherischer Mietzinse (Erw. 6). Loyer; Loyers; Valeur; Canton; Contrôle; Cantonal; Rendement; Expert; était; Public; Surveillance; Cantonale; Prestation; Entre; Raison;
93 IV 81 20.10.1967Art. 33 Abs. 1 StGB. Notwehr und Putativnotwehr. 1. Eine unmittelbare Bedrohung für Leib oder Leben liegt vor, wenn konkrete Anzeichen einer Gefahr eine Verteidigung nahelegen. Die blosse Aussicht, dass ein Streitgespräch mit Tätlichkeiten enden könnte, reicht dazu nicht aus (Erw. a). 2. Auch der vermeintlich Bedrohte muss Umstände nachweisen, die bei ihm den Glauben erwecken konnten, er befinde sich in einer Notwehrlage (Erw. b). Zulli; Notwehr; Vincenzi; Angriff; Unmittelbar; Armentano; Angegriffen; Messer; Bedrohung; Gegner; Notwehrlage; Verteidigung;
93 IV 96 06.10.1967Art. 32 Abs. 1 SVG, Art. 4 Abs. 5 VRV. Der Führer, der innerorts über eine Strecke von 500 m mit einer Geschwindigkeit von 40 km/Std fährt, wobei sich eine Kolonne von mehreren Fahrzeugen hinter ihm bildet, behindert den gleichmässigen Verkehrsfluss nicht. Km/Std; Geschwindigkeit; Verkehr; Fahrzeug; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Gefahren; Strecke; Verkehrsfluss; Fahrzeuge; Obergericht;
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