Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
88 IV 107 | 22.10.1962 | Art. 238 StGB. Adäquater Kausalzusammenhang. Die Rechtserheblichkeit eines zu einem Bahnunfall führenden fehlerhaften Verhaltens wird durch andere mitwirkende Ursachen (Verschulden Dritter, Versagen technischer Sicherungen) nicht ausgeschlossen, wenn nicht ganz aussergewöhnliche Umstände vorliegen. Keine solchen Umstände waren hier, dass der Lokomotivführer das geschlossene Ausfahrsignal nicht beachtete und die automatische Bremsanlage unwirksam war. | Ausfahrsignal; Simon; Jordan; öhnliche; ässig; Verhalten; Ursache; Sicherung; Kausalzusammenhang; Rechtserheblichkeit; Ursachen; Versagen; |
88 IV 56 | 05.06.1962 | Art. 42 Ziff. 1 StGB. Bei der zahlenmässigen Feststellung der verbüssten Vorstrafen sind Zusatzstrafen den Grundstrafen zuzurechnen und fallen daher nicht selbständig in Betracht. Drei verbüsste Freiheitsstrafen sind nicht zahlreiche im Sinne des Gesetzes. | üsst; üsste; Grundstrafe; Freiheitsstrafe; Zusatzstrafe; Vorstrafen; Zusatzstrafen; ändig; Freiheitsstrafen; Verbrechen; Grundstrafen; |
88 IV 62 | 18.06.1962 | Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein. | Verführung; Jugendliche; Unmündige; ühren; Gesetze; ührt; Jugendlichen; Gesetzes; ündigen; Widerstand; Unmündigen; Unzucht; Auslegung; |
88 IV 79 | 18.06.1962 | Art. 13 lit. d UWG. Verwechslungsgefahr durch Nachahmung der Ausstattung einer Ware (elektrischer Heizapparat). Voraussetzungen, unter denen die Verwechselbarkeit bei technischen Erzeugnissen und Mustern oder Modellen, die gemeinfrei sind, vermeidbar ist. | Miotherm; Ausstattung; Erzeugnis; Ahmung; Rotel; Erzeugnisse; Wettbewerb; Verwechslung; Jura-Schnellheizer; Urteil; Heizapparat; |
88 IV 72 | 29.06.1962 | Art. 59 Abs. 2 MFG. Die Bestimmungen der Art. 89 bis 99 StGB stehen der Annahme nicht im Wege, dass wegen Rückfalles bei Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustande auch strafbar ist, wer die frühere Verurteilung als Jugendlicher erlitt. | Jugendliche; Verurteilung; Urteil; Einschliessung; Rückfall; ünde; Rudin; Zustand; Busse; Entscheid; Jugendlichen; Sinne; Bestrafung; |
88 IV 66 | 06.07.1962 | Art. 201 Abs. 1 StGB. a) Nur der mit dem Makel des Verwerflichen behaftete Unterhaltsbezug aus dem unsittlichen Erwerb der Dirne stellt eine Ausbeutung dar. b) Die genannte Bestimmung verlangt nicht ein "Ausbeutungsverhältnis" von langer Dauer. c) Arbeitsscheu und Liederlichkeit sind nicht Tatbestandsmerkmale der Zuhälterei. | Zuhälter; Ausbeutung; Zuhälterei; Erwerb; Dirne; Ehefrau; Arbeit; Urteil; Haushalt; Unterhalt; Basel-Stadt; Makel; Gericht; Kassationshof; |
88 IV 87 | 06.07.1962 | Art. 299 Abs. 2 und 3, 305 Abs. 1 BStP, 101 Abs. 3 und 110 Abs. 2 ZG: Ruhen der Verfolgungsverjährung bei Zollvergehen. 1. Die Verjährung ruht, wenn gegen die Festsetzung der hinterzogenen Abgabe beim Verwaltungsgericht Beschwerde geführt wird (Erw. 2). 2. Unter Verwaltungsgericht ist neben der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts auch die Eidg. Zollrekurskommission zu verstehen (Erw. 3). 3. Bestreitet nur ein Beteiligter die Festsetzung der Abgabe beim Verwaltungsgericht, so ruht die Verjährung auch gegenüber dem Beschuldigten, der selber nicht Beschwerde führt (Erw. 4b). | Gericht; Verwaltung; Abgabe; Hagen; Verjährung; Verfügung; Verwaltungsgericht; Verfahren; Martinelli; Festsetzung; Verfahrens; |
88 IV 85 | 13.07.1962 | Art. 101 Abs. 3 und Art. 111 Abs. 1 ZG. Mit der rechtskräftigen Festsetzung des Zollbetrages durch die Zollbehörden wird die Einreihung der Ware unter eine bestimmte Zolltarifposition für den Strafrichter verbindlich entschieden. | Kupfer; Zollbehörde; Festsetzung; Kupferdraht; Zollansatz; Zollbetrag; Urteil; Kofmehl; Zollbetrages; Zollbehörden; Einreihung; |
88 IV 111 | 03.10.1962 | Art. 397 StGB, Art. 269 Abs. 1 BStP, Art. 19 Abs. 2 ZGB. 1. Die Frage, ob der um Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 397 StGB nachsuchende Verurteilte die hiefür erforderliche Prozessfähigkeit besitze, beurteilt sich nach Bundesrecht und kann deshalb mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zur Entscheidung gestellt werden (Erw. 1). 2. Die Rechte, welche der Verurteilte mit einem Revisionsgesuch geltend macht, stehen ihm um seiner Persönlichkeit willen zu, und sie können deshalb auch von einem urteilsfähigen Entmündigten selbständig ausgeübt werden (Erw. 2 und 3; Änderung der Rechtsprechung). | ähig; Recht; Urteil; Prozessfähig; Urteil; Wiederaufnahme; Prozessfähigkeit; Verurteilte; Verfahren; Geisteskrankheit; Entscheid; |
88 IV 100 | 22.10.1962 | Art. 125, 18 Abs. 3 StGB. Fahrlässige Körperverletzung. a) Der Bahnbeamte, der bahninterne Dienstvorschriften über das Ein- und Ausschalten des Stromes auf Freiverladegleisen verletzt, handelt nicht nur der Bahn, sondern auch der Allgemeinheit gegenüber pflichtwidrig (Erw. 2 a). b) Fahrlässigkeit des Bahnbeamten, wenn der verunfallte Bahnbenützer seinerseits Bahnvorschriften missachtet und sich unvorsichtig verhalten hat (Erw. 2 b). c) Adäquater Kausalzusammenhang (Erw. 3). | Gleis; Strom; Stromes; ässig; Dienst; Fahrleitung; Freiverladegleis; Verladearbeit; Güterwagen; Stroh; Bahnkunden; Verletzung; |
88 IV 77 | 30.05.1962 | Art. 45 Abs. 2 MFV. Verboten ist nach dieser Bestimmung nicht nur das seitliche Überfahren der Sicherheitslinie, sondern auch deren senkrechtes Kreuzen zum Zwecke des Wendens. | Sicherheitslinie; Furer; Überfahren; Beschwerdegegner; Urteil; ängs; Linie; Polizeirichter; Stadt; Kreuzen; Übertretung; Einzelrichter; |