Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1961

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
87 IV 144 17.10.1961Art. 264 BStP. Im Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstandes finden hinsichtlich der Gerichtskosten die Bestimmungen des Organisationsgesetzes, insbesondere Art. 153 und 156, Anwendung.
Anklagekammer; Sachen; Verfahren; Staatsrechtliche; Recht; Eidgenössische; Vorschriften; Bestimmungen; Bundesgerichtes; Gerichtsstandes;
87 IV 128 30.06.1961Art. 96 Ziff. 2 SVG: Führen eines Motorfahrzeuges, für das keine Haftpflichtversicherung besteht. 1. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und des Unternehmers im Motorfahrzeuggewerbe auch, wenn das Fahrzeug ohne Kontrollschilder verkehrt. 2. Ob der Versicherer nur subsidiär haftet (wie für den Unternehmer im Motorfahrzeuggewerbe: Art. 71 Abs. 2 SVG) und im Umfang seiner Leistungen ein Rückgriffsrecht gegen den Halter hat (Fall eines Fahrzeuges mit Wechselschild: Art. 15 Abs. 3 der Verordnung vom 20. November 1959 über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr), ist dabei gleichgültig. Assurance; Responsabilité; Véhicule; L'art; Civile; Plaques; Assurance-responsabilité; Franzosi; Détenteur; était; Avait; Couvert;
87 IV 49 07.07.1961Art. 26, Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB. 1. Begriff der besonderen persönlichen Verhältnisse. Frage, ob Tatbestandsmerkmale davon auszunehmen und der Vorschrift des Art. 26 lediglich persönliche Umstände zu unterstellen seien, die jenseits der besonderen gesetzlichen Tatbestandes liegen, offen gelassen (Erw. 2). 2. Die Mutter, welche zu Unzucht mit ihrem Kinde Hilfe leistet, ist, wenn der Täter zum Opfer in keinem Vertrauens-, Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 StGB steht, ihrerseits nicht nach dieser Bestimmung, sondern nach Art. 191 Ziff. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 StGB zu bestrafen (Erw. 3). Täter; Gehilfe; Tatbestand; Gehilfen; Verhältnis; Umstände; Verhältnisse; Kinde; Opfer; Täters; Abhängigkeit; Verhält;
87 IV 73 14.07.1961Art. 204 StGB. Die im Buchhandel erschienene deutsche Übersetzung des chinesischen Romans "Jou Pu Tuan" stellt eine unzüchtige Veröffentlichung dar. Roman; Scholar; Unzüchtig; Wissenschaftlich; Geschlechtlich; Unzüchtige; Buches; Wissenschaftliche; Kapitel; Romans; Leser; Schilderung;
87 IV 113 06.09.1961Art. 112 StGB; Mord. 1. Die Anwendung dieser Bestimmung setzt voraus, dass die Gefährlichkeit des Täters einen besonderen Grad erreiche. 2. Der Richter muss bei der Beurteilung der Gesinnung und der Gefährlichkeit des Täters auch die vor und nach der Tat gegebenen Umstände in Betracht ziehen, soweit sie Aufschluss geben über die Persönlichkeit des Täters, über dessen Grundhaltung sowie über die psychischen Zustände und Vorgänge zur Zeit der Tat.
Gefährlichkeit; Täter; Umstände; Täters; Gesinnung; Besonderen; Umständen; Verwerfliche; Sten; Bull; Sonderausgabe; Beurteilung;
87 IV 110 15.09.1961Art. 29 StGB. Wahrung der dreimonatigen Frist, wenn der Antrag bei einer unzuständigen Behörde eingereicht wird. Die Frage, ob der rechtzeitig bei einer unzuständigen Behörde gestellte, aber erst nach Ablauf der Frist an die zuständige Behörde weitergeleitete Strafantrag gültig sei, beurteilt sich innerkantonal wie interkantonal ausschliesslich nach kantonalem Recht. Canton; Plainte; Compétent; Autorité; Droit; Délai; Incompétent; Compétente; Cantonal; Pénal; Margairaz; Poursuivre; Cantons;
87 IV 85 15.09.1961Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Unterhaltsverpflichtungen im Sinne dieser Bestimmung sind auch die vom schuldigen Ehegatten nach Art. 151 Abs. 1 ZGB zu erbringenden Leistungen, soweit sie eine Entschädigung für den ehelichen Unterhalt darstellen, den der schuldlose Ehegatte durch die Scheidung verloren hat.
Unterhalt; Ehegatte; Entschädigung; Ehegatten; Schuldige; Urteil; Scheidung; Schuldlose; Ehelichen; Rente; Verloren; Kassationshof;
87 IV 120 22.09.1961Art. 186, Art. 28 Abs. 1 StGB. Beim Hausfriedensbruch in Mietwohnungen steht das Strafantragsrecht einzig dem Mieter zu, nicht auch Personen, die bloss zur Ausübung des Hausrechtes befugt sind (Erw. 1). Hausfriedensbruch kann schon dadurch begangen werden, dass der Täter durch Einklemmen seines Schuhs zwischen Türe und Schwelle den Berechtigten am Schliessen der Türe verhindert (Erw. 2).
Wohnung; Übelhart; Türe; Hausfriedensbruch; Antrag; Urteil; Verhindert; Willen; Hausrecht; Berechtigten; Begangen; Befugt; Verletzt;
87 IV 134 22.09.1961Art. 46 Abs. 1 erster Satz MFV. Der Motorfahrzeugführer, der nachts bei ungünstigen Sichtverhältnissen auf einer 7 m breiten Strasse mit einem entgegenkommenden Auto kreuzt, darf nicht gleichzeitig in unmittelbarer Nähe der Strassenmitte andere Strassenbenützer überholen. Strasse; Strassen; Strassenmitte; Abstand; Kreuzen; Beschwerdeführer; Überholen; Fahrzeuge; Zobrist; Entgegenkommende; Seitliche; Breiten;
87 IV 147 02.10.1961Art. 272 Abs. 1 BStP; massgebende Eröffnung nach waadtl. Recht. Bei Urteilen des waadtländischen Kassationshofes beginnt die Anmeldefrist der Nichtigkeitsbeschwerde mit der Verkündung des Urteilsspruches, welche unmittelbar nach der Beratung in öffentlicher Sitzung stattfindet, zu laufen, und zwar auch für Parteien, die bei der Verkündung nicht anwesend sind. Art. 35 OG; Wiederherstellung der Frist, unverschuldetes Hindernis. Der Anwalt, der am letzten Tage der Anmeldefrist des Art. 272 Abs. 1 BStP abwesend war und deshalb die Beschwerdeerklärung vorher auf Tonband aufnahm und seiner Sekretärin die schriftliche Weisung hinterliess, die Erklärung auszufertigen und vor Fristablauf der Post zu übergeben, ist dadurch, dass die Sekretärin erkrankte und von der schriftlichen Weisung erst nach Ablauf der Frist Kenntnis erhielt, nicht durch ein unverschuldetes Hindernis abgehalten worden, innert der Frist zu handeln. Délai; L'art; Pourvoi; Déclaration; Cassation; Partie; Recours; Aurait; Jours; Nullité; Arrêt; L'avocat; Tribunal; Faire; Vaudoise;
87 IV 97 23.06.1961Art. 112 Abs. 1 des Landuirtschaftsgesetzes ist nicht anwendbar, wenn die Widerhandlung zugleich ein Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches erfüllt. Landwirt; Landwirtschaft; Landwirtschaftsgesetz; Landwirtschaftsgesetzes; Handlung; Betrug; Gesetzbuch; Fälle; Gesetzbuches; Barmettler;
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