Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 2008

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
134 III 97 - (4A_373/2007)08.01.2008Genugtuung in Form einer Rente (Art. 47 OR). Die Genugtuung kann in Form einer Rente ausgerichtet werden. Eine Genugtuungsrente muss jedoch in einem ausgewogenen Verhältnis zu einer Genugtuung stehen, die als Kapital bezahlt wird (E. 4). Genugtuung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; Rente; Genugtuungsrente; Kapital; Beschwerdegegnerin; Unfall; Urteils; Kantons;
134 III 188 - (4A_453/2007)09.01.2008Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Beschwerde gegen einen Vor- oder Zwischenentscheid über eine Beweismassnahme im Bereich des Markenrechts. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinn von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG muss rechtlicher Natur und damit auch mit einem für die Beschwerde führende Partei günstigen Endentscheid nicht oder nicht vollständig behebbar sein (E. 2.1 und 2.2). Vorliegen eines rechtlichen Mangels im konkreten Fall verneint (E. 2.3). Beschwerde; Nachteil; Beschwerdeführerin; Verkehr; Koffer; Bohrhämmer; Umfrage; Marke; Endentscheid; Günstigen; Rechtlicher; Verfahren;
134 III 224 - (4A_317/2007)09.01.2008Internationales Privatrecht. Übergangsrecht zum IPRG. Anknüpfung des Aussenverhältnisses bei der Stellvertretung (E. 3).
Regeste b
Beweislast (Art. 8 ZGB). In einem der Verhandlungsmaxime unterliegenden Verfahren kann der für sechsmonatige Anlagen in ECU geltende LIBOR-Zinssatz nicht als notorische Tatsache betrachtet werden (E. 5).
Regeste c
Bestimmung der vertraglichen Zinsen beim Darlehen (Art. 73 Abs. 1 und Art. 314 Abs. 1 OR). Haben die Vertragsparteien den für das Darlehen anwendbaren Zinssatz bestimmt, ist der vereinbarte Zinssatz anzuwenden und nicht der gesetzliche Zinssatz von 5 % pro Jahr, der sich aus der subsidiären Bestimmung von Art. 73 Abs. 1 OR ergibt. Der Kläger hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Berechnung des vertraglichen Zinses im relevanten Zeitpunkt erlauben (E. 7).
été; Droit; Prêt; Garant; Commune; Garanti; était; Garantie; Présent; Intérêt; Société; Maire; Avait; Demanderesse; LIBOR;
134 III 151 - (4C.258/2006)14.01.2008Art. 84 OR; Zahlung von Fremdwährungsschulden. Bei einer Fremdwährungsschuld ist der Schuldner nach Art. 84 Abs. 2 OR lediglich berechtigt, nicht etwa verpflichtet, in Landeswährung zu leisten (E. 2.2). Abgrenzung von vollstreckungsrechtlichen Fragen bei Zwangsvollstreckung in der Schweiz (E. 2.3). Das Gericht darf im Erkenntnisverfahren nur eine Zahlung in der geschuldeten Fremdwährung zusprechen (E. 2.4 und 2.5). Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Urteil; Schweiz; Schweizer; Beschwerdegegner; Recht; Fremdwährung; Schuld; Zahlung; Franken;
134 III 186 - (4A_468/2007)22.01.2008Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 77 BGG; Art. 190 Abs. 2 IPRG. Art. 77 Abs. 3 BGG statuiert eine der Regelung von Art. 106 Abs. 2 BGG entsprechende Rügepflicht (E. 5). Aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Sinn von Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG ergibt sich auch unter der Geltung von Art. 77 BGG kein Anspruch auf Begründung des Entscheids (E. 6).
Beschwerde; Schiedsgericht; Entscheid; Antrag; Recht; Begründung; Anspruch; Beschwerdeführerinnen; Rüge; Gehör; Beschwerdegegnerin;
134 III 141 - (5A_42/2007)25.01.2008Art. 75 und 130 BGG; Beschwerde gegen zürcherische Rechtsöffnungsentscheide. Der Kanton Zürich hat im genannten Bereich die nach Art. 75 Abs. 2 und Art. 111 Abs. 3 BGG erforderlichen Anpassungen noch nicht vorgenommen. Das Obergericht tritt jedoch während der Übergangsfrist von Art. 130 Abs. 2 BGG auf kantonale Nichtigkeitsklagen ein, weshalb dieses Rechtsmittel auszuschöpfen ist. Soweit das Obergericht Rügen mit engerer Kognition als das Bundesgericht prüft, ist der erstinstanzliche Entscheid in der Beschwerde in Zivilsachen mitanzufechten (E. 2). Recht; Beschwerde; Obergericht; Entscheid; Rechtsöffnungsentscheid; Zivilsachen; Erstinstanzliche; Kanton; Nichtigkeitsbeschwerde;
134 III 159 - (4A_421/2007)28.01.2008Wohngenossenschaft; Mietvertrag; Anfechtung des Anfangsmietzinses. Die Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse (Art. 269 ff. OR) können von jenem Mitglied angerufen werden, das mit der Wohngenossenschaft einen Mietvertrag geschlossen hat (E. 5). Loyer; Coopérative; été; Locataire; Loyers; Position; Disposition; Droit; D'habitation; égal; Société; Associé; Recourante;
134 III 177 - (5A_334/2007)29.01.2008Aufschiebende Wirkung der Beschwerde nach SchKG (Art. 36 SchKG); Befugnisse des Betreibungsamtes. Die Praxis, gemäss welcher die Organe der Zwangsvollstreckung grundsätzlich abwarten, bis die Beschwerde- oder Berufungsfrist abgelaufen oder ein Entscheid betreffend die aufschiebende Wirkung gefällt worden ist, bevor sie einen Entscheid vollstrecken, setzt voraus, dass das in Frage stehende Organ die Herrschaft über die Vollstreckung seines Entscheides hat. Dies ist nicht der Fall, wenn das Betreibungsamt die Pfändung aufhebt, da mit diesem Entscheid dem Schuldner ipso facto sein Verfügungsrecht wieder verliehen wird und gleichzeitig die vom Betreibungsamt angeordneten Sicherungsmassregeln hinfällig werden (E. 3). Saisie; Créancière; Décision; Tableaux; L'office; Novembre; Suite; Plainte; L'autorité; Frais; Poursuite; Effet; Levée; Canton;
134 III 294 - (4A_411/2007)29.01.2008Stillstand der Verjährung, solange eine Forderung vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden kann (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR). Die abstrakte Möglichkeit, sich in der Schweiz einen Gerichtsstand zu verschaffen, schliesst einen Stillstand der Verjährung nach Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR nicht aus (E. 2). Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte nach in der Schweiz liegenden Arrestgegenständen zu suchen (E. 3). Beschwerde; Gläubiger; Verjährung; Schweiz; Beschwerdeführer; Schuldner; Beschwerdegegnerin; Forderung; Arrest; Gericht; Vermögens;
134 III 205 - (4A_288/2007)04.02.2008Designschutz; Nichtigkeitsklage gegen internationale Eintragungen zum Schutz einer Schmuckkollektion. Die Nichtigkeitsklage steht gegen die Eintragung von Designs offen, die mangels Neuheit oder Eigenart den gesetzlichen Schutz nicht geniessen (Art. 33 DesG; E. 3). Beurteilung der Neuheit und der Eigenart der strittigen Designs durch Vergleich mit den Modellen eines früher veröffentlichten Katalogs (Art. 2 DesG; E. 5 und 6). Design; Modèle; Registre; Enregistrement; Nouveau; Designs; Bijoux; Cavité; Demande; Même; Générale; Caractéristique; Catalogue;
134 III 237 - (5A_222/2007)04.02.2008Zusammenrechnung mehrerer Begehren zur Berechnung des Streitwertes (Art. 52 BGG). Die unter dem OG geltende Praxis, wonach die vor Bundesgericht nicht mehr streitigen Rechtsbegehren nur dann zum Streitwert hinzugerechnet wurden, wenn sie mit den noch streitigen Rechtsbegehren zusammenhingen, gilt auch unter dem BGG (E. 1.2). Beschwerde; Streitwert; Beschluss; Streitig; Bundesgericht; Begehren; Streitige; Rechtsbegehren; Streitigen; Zivilsachen; Partei; Parteien;
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