Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 2007

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
133 III 97 - (4C.270/2006)04.01.2007Börsengesetzliche Informationspflicht des Effektenhändlers; Konto-/Depot-Beziehung mit einer Bank (Art. 11 BEHG). Art. 11 BEHG als Doppelnorm: Auswirkungen auf das privatrechtliche Verhältnis zwischen dem Effektenhändler oder der Effektenhändlerin und den Kunden (E. 5 und 6). Umstände, bei deren Vorliegen die Bank über die Konto-/Depot-Beziehung hinaus Verpflichtungen als Anlageberaterin eingeht (E. 7). Kunde; Kunden; Effekten; Klagte; Anlage; Risiken; Urteil; Effektenhändler; Börse; Berufung; Informations; Beklagten; Börsen; Vertrag;
133 III 189 - (4C.344/2006)08.01.2007Eigenart eines Designs; durch die technische Funktion bedingte Merkmale (Art. 2 und Art. 4 lit. c DesG). Eigenart eines Designs (E. 3). Für die Beurteilung der Eigenart ist der Gesamteindruck, den das Produkt bei am Kauf interessierten Personen hinterlässt, massgeblich. Soweit kein Branchenverständnis spezifischer Verkehrskreise in Frage steht, kann das Bundesgericht die Beurteilung der Eigenart selbst vornehmen und als Rechtsfrage überprüfen (E. 5). Voraussetzungen, unter denen die Merkmale eines Designs als ausschliesslich durch die technische Funktion des Erzeugnisses bedingt anzusehen sind (E. 6). Design; Technisch; Deckel; Eigenart; Gesamteindruck; Technische; Designs; Recht; Vorinstanz; Bundesgericht; Schutz; Parallel; Beurteilung;
133 III 185 - (5C.240/2006)12.01.2007Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nach KVG; Taggeldversicherung. Anspruch auf Taggeld für den Einkommensausfall infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in einem Fall, da die versicherte Person wegen von ihr am Arbeitsplatz begangener Brandstiftungen, die auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen waren, entlassen und in Haft gesetzt worden ist (E. 2). Versicherung; Krank; Arbeitsunfähigkeit; Versicherungsgericht; Taggeld; Urteil; Krankheitsbedingt; Zeitpunkt; Krankheitsbedingte;
133 III 77 - (4C.347/2006)16.01.2007Art. 713 Abs. 2 und 3, Art. 714 sowie 718 Abs. 3 OR; Aktienrecht; Nichtigkeit von Beschlüssen des Verwaltungsrats; Vertretung. Weder das Fehlen einer formellen Sitzung des aus einem Mitglied bestehenden Verwaltungsrates noch das Fehlen eines Protokolls hat die Nichtigkeit der entsprechenden Beschlüsse zur Folge (E. 5). Im Fall, dass sich der Verwaltungsrat aus einer einzigen Person zusammensetzt, ist diese notwendig und von Gesetzes wegen bevollmächtigt, die Gesellschaft zu vertreten, selbst wenn eventuell ein abweichender Eintrag im Handelsregister besteht (E. 6). Conseil; D'administration; été; Demande; Membre; Décision; Demandeur; Société; Résiliation; Signature; Cit; Décisions; Travail;
135 III 441 - (4A_89/2009)30.01.2007Mietvertrag; vorzeitige Kündigung gestützt auf Art. 261 Abs. 2 lit. a OR; Unwirksamkeit und Konversion. Eine unwirksame vorzeitige Kündigung kann nicht in eine wirksame ordentliche Kündigung konvertiert werden (E. 3).
Congé; Ordinaire; Résiliation; Droit; été; Conversion; être; Contrat; Juridique; Donné; Consid; Autre; Condition; Auteur;
133 III 180 - (4C.334/2006)07.02.2007Aktienrecht; Quorum für das Gesuch um Einsetzung eines Sonderprüfers. Das nach Art. 697b Abs. 1 OR erforderliche Quorum muss nicht nur bei Einleitung des Verfahrens, sondern auch im Zeitpunkt des richterlichen Entscheides über die Einsetzung eines Sonderprüfers gegeben sein (E. 3). Aktionär; Sonderprüfung; Sonderprüfer; Aktien; Sonderprüfers; Einsetzung; Gesuch; Quorum; Aktionäre; Zeitpunkt; Entscheid;
133 III 121 - (4C.366/2006)09.02.2007Auftrag; Haftung des Arztes. Allgemeine Voraussetzungen der Haftung des Arztes in seiner Eigenschaft als Beauftragter; Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst; Beweislast (E. 3). Aufklärungspflicht des Arztes; Einwilligung des aufgeklärten Patienten und hypothetische Einwilligung (E. 4). Consid; Demanderesse; Patient; été; Intervention; Opération; Médecin; D'une; Défendeur; Violation; Risque; Qu'il; Médical; Règle;
133 III 116 - (4C.358/2005)12.02.2007Art. 147 Abs. 2 und Art. 148 OR; Wirkungen des mit einem Solidarschuldner geschlossenen Vergleichs für die übrigen Schuldner. Ob und wie weit dem Vergleich mit einem Solidarschuldner befreiende Wirkung für die übrigen Schuldner zukommt, ist durch Auslegung des Vergleichsvertrags zu ermitteln. Bedeutung des Umstands, dass die Mitschuldner, soweit sie nicht befreit werden und durch den Gläubiger für mehr als ihre intern zu tragenden Anteile an der Gesamtschuld belangt werden, Rückgriff auf den vom Gläubiger individuell befreiten Schuldner nehmen könnten, und dieser damit mehr als mit dem Gläubiger vereinbart zu zahlen haben könnte (E. 4.2 und 4.3). Vergleich; Gläubiger; Schuld; Mitschuldner; Solidarschuldner; Urteil; Befreiung; Schuldner; Befreit; Vergleichs; Beklagten; Verwaltung;
133 III 213 - (4C.401/2006)12.02.2007Rechtsnatur und Auslegung eines Sozialplans. Kriterien für die rechtliche Einordnung eines Sozialplans (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4.3). Auslegung eines Sozialplans mit normativem Charakter (E. 4.2 und 5).
133 III 146 - (5P.3/2007)13.02.2007Art. 13 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HEntfÜ; SR 0.211.230.02); Kinderanhörung. Im Rückgabeverfahren gemäss Haager Übereinkommen betreffend Kindesentführung ist das Kind in der Regel ab 11 bis 12 Jahren anzuhören (E. 2.6). Kinder; Kindes; Rückführung; Beschwerde; HEntfÜ; Kindesentführung; Alter; Anhörung; Übereinkommen; Brasilien; Beschwerdeführer;
133 III 139 - (4P.168/2006)19.02.2007Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Prüfung von Vorfragen. Ablehnung eines Begehrens um Sistierung des Verfahrens. Das Schiedsgericht ist zuständig, vorfrageweise zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorgelegen hat (E. 5). Das Schiedsgericht muss das Verfahren sistieren, wenn ein zwingender Grund dies verlangt, und kann es sistieren, wenn diese Massnahme im Hinblick auf die Interessen der Parteien als angezeigt erscheint. Liegt kein zwingender Grund vor, verstösst die Verfahrenssistierung oder deren Verweigerung weder gegen das Prinzip der Gleichbehandlung der Parteien noch gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (E. 6.1). Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin sich nicht auf einen zwingenden Grund berufen (E. 6.2). Tribunal; Arbitral; Droit; Partie; être; Parties; Recourante; Suspension; Pénal; Consid; Compétence; Procédure; Lorsque; Moins; Recours;
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