Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
127 III 118 | 05.01.2001 | Art. 4, 5 und 9 Abs. 1 IPRG; Arrestprosequierungsklage; Gerichtsstandsvereinbarung und Rechtshängigkeit. Wenn trotz einer Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten ausländischer Gerichte am schweizerischen Arrestort geklagt wird, so hat der schweizerische Richter, wenn ihn bekannte Tatsachen erkennen lassen, dass ein Verfahren am gewählten Gerichtsstand hängig ist, von Amtes wegen zu prüfen, ob Rechtshängigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 IPRG vorliegt. Trifft dies zu, so hat er grundsätzlich das Verfahren auszusetzen (E. 3). | édure; Suisse; être; équestre; été; Arabie; Saoudite; Ibrahim; Abdullatif; Al-Issa; Banque; étence; édéral; Tribunal; étranger; |
127 III 106 | 08.01.2001 | Kollektivversicherung für Taggelder nach VVG; Anspruch auf Leistungen nach Ende des Versicherungsverhältnisses für einen während der Deckungsdauer eingetretenen Schaden. In einer Kollektivversicherung für Taggelder nach VVG hängt - im Gegensatz zur Kollektivversicherung für Taggelder nach Art. 67 ff. KVG - das Recht auf Leistungen nicht von einer Zugehörigkeit ab. Vorausgesetzt, dass ein leistungsbegründendes Ereignis eingetreten ist und keine vertraglichen Abmachungen vorliegen, die das Recht auf Leistungen über die Deckungsdauer hinaus einschränken oder aufheben würden, kann demnach der Versicherte, der aus der Kollektivversicherung ausscheidet, weil er nicht mehr zu dem durch den Vertrag bestimmten Versichertenkreis gehört, Leistungen auch für Folgen des Ereignisses geltend machen, die nach Erlöschen des Versicherungsverhältnisses entstehen (E. 3). | Assurance; ères; Indemnité; Indemnités; évrier; écembre; ériode; Visana; Assuré; été; édéral; Tribunal; -delà; |
127 III 100 | 11.01.2001 | Versicherungsvertrag; Bestimmung der Invalidität nach Art. 88 Abs. 1 VVG. Die Invalidität gemäss Art. 88 Abs. 1 VVG umfasst jede dauernde Beeinträchtigung der körperlichen Integrität, die sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Gemeint ist dabei die Erwerbsunfähigkeit im theoretischen, abstrakten Sinn und nicht der konkrete wirtschaftliche Nachteil, den eine versicherte Person als Folge des Unfalles erleidet. Gleiches gilt für die Fälle, in denen die Invalidität nicht nach der sog. Gliedertaxe, sondern nach der Generalklausel der allgemeinen Versicherungsbedingungen zu beurteilen ist, sofern in der Klausel vom Ausmass der Invalidität die Rede ist. Die Parteien können freilich vereinbaren, dass der tatsächlich eingetretene wirtschaftliche Schaden berücksichtigt wird; Verneinung einer solchen Abrede im konkreten Fall (E. 1 und 2; Bestätigung der Rechtsprechung). | Invalidität; Versicherung; Generalklausel; Vertrag; Urteil; Beruf; Gliedertaxe; Bundesgericht; Beeinträchtigung; Handelsgericht; Unfall; |
127 III 68 | 16.01.2001 | Art. 159 und 285 ZGB; Kinderunterhaltspflicht und Beistandspflicht bei einem ausserehelichen Kind. Für die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils massgebende Kriterien (E. 2). Zur Pflicht des Ehegatten, den anderen beim Unterhalt gegenüber einem ausserehelichen Kind zu unterstützen (E. 3). | Kinder; Unterhalt; Beklagten; Existenzminimum; Obergericht; Urteil; Bundesgericht; Familie; Alter; Kindes; Unterhaltsbeiträge; Ehegatte; |
127 III 207 | 19.01.2001 | Art. 8 Abs. 3 BV und Art. 3 GlG; Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Macht die Person, die sich auf eine Geschlechterdiskriminierung im Arbeitsverhältnis beruft, diese glaubhaft, wird gemäss Art. 6 GlG die Beweislast umgekehrt mit der Folge, dass der Arbeitgeber das Fehlen einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung zu beweisen hat (E. 3). Das Verbot jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt absolut (E. 4, 5b und 5c). Begriff des objektiven Grundes, der eine lohnmässige Ungleichheit zwischen Männern und Frauen zu rechtfertigen vermag (E. 5a). Im vorliegenden Fall steht einem Vergleich zwischen den Aufgaben der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer nichts entgegen (E. 5d, 5e und 5f). Bejahung der Glaubhaftmachung einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung anlässlich von Beförderungen im Unternehmen (E. 6). Tragweite der Sachverhaltsfeststellung von Amtes wegen durch das Gericht gemäss Art. 12 Abs. 2 GlG (E. 7 und 8). | été; édé; égal; édéral; érence; éfendeur; établi; ération; émunération; égalité; étranger; était; être; Autre; Employeur; |
127 III 73 | 19.01.2001 | Haftung des Motorfahrzeughalters (Art. 58 Abs. 1 SVG); Schadensberechnung. Begriff des ersatzfähigen Schadens bei Baumschäden (E. 4). Vorgehen bei der Bestimmung des Wertes eines zerstörten Baumes (E. 5). Schadensberechnung bei künftigem Absterben eines Baumes (E. 6) und Anrechnung früherer Schadenersatzleistungen (E. 7b). | Schaden; Baumes; Ersatz; Schadens; Betrag; Vorinstanz; Urteil; Esche; Ersatzbaum; Schadensberechnung; Stammumfang; Schadenersatz; Bäume; |
127 III 111 | 22.01.2001 | Sicherungsmassnahmen im Retentionsverfahren (Art. 98 und 283 SchKG). Sicherungsmassnahmen dürfen (in analoger Anwendung von Art. 98 SchKG) im Falle der Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses (Art. 283 SchKG) erst getroffen werden, wenn der in der Prosequierungsbetreibung allenfalls erhobene Rechtsvorschlag beseitigt ist (E. 3). Die Kosten für das vom Betreibungsamt bereits in einem früheren Zeitpunkt angeordnete Auswechseln von Türschlössern dürfen nicht dem Retentionsschuldner belastet werden (E. 4). | Retention; Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Pfändung; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; Konkurs; Recht; Arrest; Retentionsverfahren; |
127 III 268 | 23.01.2001 | Verjährung von Krankentaggeldern; Art. 46 VVG. Die Leistungspflicht des Versicherers wurde im vorliegenden Fall durch die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit und den Ablauf der vereinbarten Wartefrist ausgelöst. Die für die Dauer der Krankheit geltend gemachten Taggelder verjährten gesamthaft in zwei Jahren ab diesem Zeitpunkt (E. 2b). | Verjährung; Versicherung; Leistungspflicht; Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Versicherers; Taggeld; Ereignis; Wartefrist; Recht; |
127 III 136 | 25.01.2001 | Art. 125 ZGB; Unterhaltsbeitrag zugunsten eines Ehegatten. Grundsätze zur Bestimmung der Unterhaltsverpflichtung zugunsten eines Ehegatten; Grad der Selbständigkeit des anspruchsberechtigten Ehegatten (E. 2). Festlegung der Höhe des Unterhaltsbeitrages; Ermessensspielraum des Richters (E. 3). | éfenderesse; Entretien; époux; édéral; éléments; Emploi; éforme; Tribunal; çais; épend; éré; éciation; Arrêt; Ehegatten; |
127 III 160 | 25.01.2001 | Firmenrechtlicher und markenrechtlicher Schutz eines im Verkehr durchgesetzten Zeichens oder Zeichenbestandteils; Defensivmarke. Nichtigkeit von Defensivmarken (E. 1). Mittelbare Verwechslungsgefahr zwischen den prioritären Firmen und Marken der Securitas-Gruppe, welche den durchgesetzten Bestandteil "Securitas" aufweisen, und der Firma sowie den Marken einer Konkurrentin mit dem Bestandteil "Securi" (E. 2). | Marke; Marken; Zeichen; Securitas; Firmen; Securicall; Bestandteil; Beklagten; Klägerinnen; Securitas; Securitas; Vorinstanz; Securicall; |
127 III 90 | 26.01.2001 | Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums. Ist die Aufteilung des Miteigentums nach Inkrafttreten des BGBB beim Grundbuch angemeldet worden (Art. 95 Abs. 1 BGBB), fällt das Rechtsgeschäft trotz der privatrechtlichen Übergangsbestimmung (Art. 94 Abs. 2 BGBB) unter das Realteilungsverbot der Art. 58 ff. BGBB (E. 3). Bildet der Miteigentumsanteil des Selbstbewirtschafters zusammen mit den zugepachteten Miteigentumsanteilen Dritter ein landwirtschaftliches Gewerbe, ist über dessen körperliche Aufteilung unter dem Gesichtswinkel des Realteilungsverbots zu befinden (E. 4). Zu den Rechtsgeschäften, die unter das Realteilungsverbot fallen, gehören nicht nur Kauf, Tausch und Schenkung, sondern alle Rechtsgeschäfte, die wirtschaftlich einer Eigentumsübertragung gleichkommen. Bejahung dieser Eigenschaft im vorliegenden Fall, wo die Aufhebung des Miteigentums an Gewerbeparzellen dazu führt, dass die Grundstücke parzelliert und den einzelnen Miteigentümern zu Eigentum überschrieben werden (E. 5). Bei der Prüfung, ob eine gute landwirtschaftliche Existenz im Sinne von Art. 60 Abs. 1 lit. b BGBB vorliegt, dürfen die für längere Zeit zugepachteten Grundstücke (Art. 7 Abs. 4 lit. c BGBB) nicht mitberücksichtigt werden (E. 6). | Realteilungsverbot; Gewerbe; Miteigentum; Miteigentums; Verwaltungsgericht; Grundstücke; Aufteilung; Aufhebung; Recht; Eigentum; |