Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 1996

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
122 III 361 05.09.1996Art. 401 OR, Art. 165 OR. Ein Auftrag liegt nur vor und Art. 401 OR ist nur anwendbar, wenn fremde Geschäfte besorgt werden (E. 3). Der Parteiwille ist auch bei formbedürftigen Rechtsgeschäften nach den allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln. Ob der so festgestellte Parteiwille formell hinreichend zum Ausdruck kommt, beurteilt sich nach dem Zweck der Form. Die Schriftform der Zession dient der Klarstellung und Verkehrssicherheit (E. 4). Forderung; Forderungen; Auftrag; Leasing; Abtretung; Auftrags; Parteien; Kredit; Liquidation; Beklagten; Interesse; Urteil; Gläubiger;
122 III 382 15.10.1996Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG. Verwechselbarkeit von Marken. Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr (E. 1). Erweiterter Schutzumfang starker und bekannter Marken (E. 2). Erhöhte Verwechslungsgefahr bei Marken für identische Kategorien von Massenartikeln (E. 3). Massgebende Gesichtspunkte für den Zeichenvergleich bei Marken, die vor allem in gemeinfreien Bestandteilen übereinstimmen (E. 5). Marke; Marken; Zeichen; Kamillosan; KAMILLAN; Endung; Bestandteil; MSchG; Verwechslungsgefahr; Handelsgericht; Hinweis; Schutz; Erinnerung;
122 III 358 11.10.1996Art. 739 ZGB; Mehrbelastung einer Dienstbarkeit. Eine Mehrbelastung einer Dienstbarkeit ist nach Art. 739 ZGB dann unzulässig, wenn sie erheblich ist. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit sind das Interesse des herrschenden und die Belastung des dienenden Grundstückes bei der Begründung der Dienstbarkeit mit der heutigen Interessenlage zu vergleichen. Einige zusätzliche Fahrbewegungen pro Tag als Folge einer intensiveren Nutzung des berechtigten Grundstückes führen nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung eines "unbedingten Fuss- und Fahrwegrechtes" (E. 2c).
Mehrbelastung; Interesse; Grundstück; Grundstückes; Wohnungen; Bundesgericht; Urteil; Erheblichkeit; Begründung; Interessenlage;
122 III 463 10.10.1996Schadenersatz bei Verletzung von Urheberrechten (Art. 62 Abs. 2 URG). Zulässigkeit eines pauschalen Verletzerzuschlags auf dem nach der Methode der Lizenzanalogie bemessenen Schadenersatz im konkreten Fall verneint. Schaden; Recht; Urheber; Urheberrecht; Schadenersatz; Verletzer; Verletzerzuschlag; Lizenzanalogie; Schadens; Verletzung; Vergütung;
128 III 234 05.10.1996Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zusammensetzung des Schiedsgerichtes, Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 190 Abs. 2 lit. a und d IPRG). Fall eines von einer Partei bezeichneten Schiedsrichters, der zwar nicht formell darauf verzichtet, seine Funktion auszuüben, der aber die Teilnahme an den Beratungen des aus drei Schiedsrichtern zusammengesetzten Schiedsgerichtes ablehnt; Einfluss dieses Umstandes auf den Ablauf des Schiedsverfahrens (E. 3). Unterlassene Beurteilung eines Klagebegehrens (Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG); fehlende Begründung des Schiedsspruchs. Unterlässt es das Schiedsgericht, sich über Rechtsbegehren auszusprechen, läuft dies auf eine formelle Rechtsverweigerung hinaus; mit dieser Rüge kann indessen nicht geltend gemacht werden, das Schiedsgericht habe die Streitsache nicht unter allen rechtlichen Aspekten geprüft (E. 4a). Aus Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG kann kein Anspruch auf Begründung abgeleitet werden (E. 4b). Ordre public und Wettbewerbsrecht (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG). Es erscheint zweifelhaft, ob eine Verletzung der Bestimmungen des - nationalen oder gemeinschaftsrechtlichen - Wettbewerbsrechts einen Verstoss gegen den Ordre public darstellen kann (E. 4c). Tribunal; été; Arbitre; édure; Arbitrage; élibération; être; ésident; édé; édéral; Schiedsgericht; érer; écusation; éance;
122 III 353 03.10.1996Vorsorgliche Massnahmen im Bereich des Persönlichkeitsschutzes und des Markenrechts (Art. 28c Abs. 2 Ziff. 2 ZGB und Art. 59 Abs. 4 MSchG). Es ist willkürlich, ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage Massnahmen zur Beweissicherung gegenüber einem Dritten anzuordnen, der in keiner Weise an der behaupteten Verletzung der Rechte des Gesuchstellers mitgewirkt hat, auch wenn dieser den Verletzer noch nicht kennt. écision; être; égale; été; Intimé; Intimée; édure; édéral; Auteur; Atteinte; étranger; Pakistan; Genève; Ordonnance; état;
123 III 24 02.10.1996Art. 645 OR; Haftung für vor der Eintragung der Aktiengesellschaft in deren Namen eingegangene Verpflichtungen bei formbedürftigen Verträgen. Aus einem für die zukünftige Gesellschaft abgeschlossenen Bürgschaftsvertrag haften die für sie Handelnden nur, wenn die für sie persönlich vorgeschriebene Vertragsform erfüllt ist. Handeln; Handelnde; Handelnden; Recht; Gesellschaft; Schweiz; Kommentar; Haftung; Bürgschaft; Verpflichtung; Schweizer; Person;
122 III 341 27.09.1996Überschuss des von Abtretungsgläubigern erzielten Erlöses (Art. 260 Abs. 2 SchKG). Der Überschuss geht auch dann an das Konkursamt (zu Handen der Masse), wenn das Konkursverfahren in der Zwischenzeit abgeschlossen worden ist. Konkurs; SchKG; Überschuss; Konkursamt; Erlös; Recht; Schuldbetreibung; Überschusses; Rechtsansprüche; Abtretung; Schuldbetreibungs;
122 III 369 24.09.1996Art. 951 Abs. 2 OR. Unterscheidbarkeit der Firmen von Aktiengesellschaften. Geringer Schutzumfang von Firmen, die dem Gemeingut angenähert sind und keine erhöhte Verkehrsgeltung geniessen (E. 1 und 2a). Gegenüber einer älteren Firma, die gleiche Sachbezeichnungen wie die jüngere aufweist, können bereits verhältnismässig kennzeichnungsschwache Zusätze genügend Abstand schaffen (E. 1 und 2b). Firmen; Firma; Management; Gallen; Urteil; Programm; Zentrum; Beklagten; Gallen; Firmenbestandteile; Sachbezeichnungen; Handelsgericht;
122 III 338 24.09.1996Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung (Art. 140 Abs. 3 SchKG). Jeder Betroffene hat das Recht, die im Hinblick auf die Verwertung vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen und (im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG) eine neue Schätzung durch einen Sachverständigen zu verlangen; wie er sich seinerzeit zur Pfändungsschätzung (Art. 97 Abs. 1 SchKG) gestellt hatte, ist ohne Belang. Schätzung; SchKG; Pfändung; Betreibungsamt; Grundstück; Verwertung; Rekurrent; Grundstücks; Sachverständige; Recht; Sinne; Entscheid;
122 III 398 23.09.1996Beschwerde einer Gläubigerin gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages (Art. 4 BV; Art. 307 SchKG). Die obere Nachlassbehörde handelt nicht willkürlich, wenn sie auf die Beschwerde einer Gläubigerin gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages nicht eintritt mit der Begründung, die Beschwerdeführerin habe sich vor der unteren Nachlassbehörde nicht gegen den Vertrag ausgesprochen (E. 2). Gläubiger; Lassbehörde; Bestätigung; Obergericht; Vertrag; Lassvertrag; Schuldbetreibung; SchKG; Entscheid; Konkurs; Urteil;