Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
100 III 35 | 21.05.1974 | Kollokationsklage; Art. 250 SchKG. Die Kantone können vorsehen, dass dem Kollokationsprozess ein Vermittlungsverfahren vorauszugehen habe. Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so ist es auch ihnen überlassen, innerhalb des Bezirkes des Konkursgerichts das für das Vermittlungsverfahren zuständige Vermittleramt zu bezeichnen (Erw. 2). Art. 139 OR Diese Bestimmung verpflichtet den unzuständigen Richter nicht, dem Kläger eine Nachfrist anzusetzen. Die Frage der Anwendbarkeit von Art. 139 OR stellt sich erst, wenn die zurückgewiesene Klage beim zuständigen Richter bzw. in verbesserter Form neu eingereicht wird (Erw. 3). | ändig; Vermittler; Klage; Frist; Vermittleramt; Gericht; Vermittlung; Vorinstanz; Konkurs; Berufung; Vermittlungsverfahren; Richter; Frist; |
100 III 76 | 18.12.1974 | Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG) Sieht das kantonale Recht gegen den Rechtsöffnungsentscheid ein ordentliches Rechtsmittel vor, so beginnt die Frist für die Einreichung der Aberkennungsklage erst mit dem Entscheid der oberen Instanz bzw. mit dem unbenutzten Ablauf der Rechtsmittelfrist zu laufen. Ein verspätet eingereichtes Rechtsmittel vermag den Lauf der Klagefrist nicht zu hemmen. | Recht; Berufung; Rechtsmittel; Rechtsöffnung; Aberkennung; Aberkennungsklage; Frist; Entscheid; Urteil; Rechtsöffnungsentscheid; Kantons; |
100 III 67 | 14.12.1974 | Bankenstundung (Art. 29ff. BankG) 1. Gegen Entscheidungen des Stundungsgerichts ist der Rekurs ans Bundesgericht zulässig (Erw. 1). 2. Das Stundungsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung der Frage, ob die Schuldner der in Stundung befindlichen Bank ihre erst nach Einreichung des Stundungsgesuchs entstandenen Schulden mit ihren Gegenforderungen verrechnen dürfen (Erw. 2). 3. Das Stundungsgericht kann einem Dritten nicht unter Androhung von Busse für den Fall der Zuwiderhandlung die Weisung erteilen, bestimmte Beträge zur freien Verfügung der Bank zu halten (Erw. 3). | Stundung; Banken; Entscheid; Cosmos; Stundungsgericht; BankG; Verrechnung; Konkurs; Forderung; Schweizerische; Rekurs; Forderungen; |
100 III 51 | 28.10.1974 | Art. 153 Abs. 3 SchKG. Die Einleitung einer Betreibung auf Grundpfandverwertung ist nicht ausgeschlossen, wenn die einseitige Ablösung der auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte im Sinne von Art. 828 ff. ZGB im Gange ist. | Betreibung; Purgation; SchKG; Verwertung; Ablösung; Purgationsverfahren; Grundstück; Purgationsverfahrens; Einleitung; Konkurs; |
100 III 64 | 07.08.1974 | Kompetenzverteilung zwischen Aufsichtsbehörden und Richter Die endgültige Entscheidung über die Frage, was als Vermögen des Gemeinschuldners zur Konkursmasse gehört und was Dritte beanspruchen können, obliegt dem Richter. | Konkurs; Rekurs; Entscheid; Konkursmasse; Edwin; Schuld; Rekurskommission; Betrag; Holzbau; Konkursamt; Verfügung; Schuldbetreibung; |
100 III 48 | 07.08.1974 | 1. Betreibung für eine Forderung, für die mehrere Grundstücke verpfändet sind. Die Bestimmung des Art. 816 Abs. 3 ZGB, wonach in diesem Fall die Betreibung auf Pfandverwertung gleichzeitig gegen alle Grundstücke zu richten ist, hat zwingenden Charakter. 2. Ein Rechtsöffnungsentscheid äussert ausschliesslich betreibungsrechtliche Wirkungen; er schafft bloss Recht für die betreffende Betreibung. | Betreibung; Recht; Verwertung; Grundstücke; Schuld; Rechtsöffnung; Wehan; Trust; Parzelle; Betreibungsamt; Forderung; Ilanz; Steigerung; |
100 III 44 | 07.08.1974 | Ein ohne Einschränkungen erhobener Rechtsvorschlag bezieht sich auf die ganze Forderung, selbst wenn er mit einer Begründung versehen wird, die schembar nur auf einen Teil derselben zutrifft. | Opposition; éance; Tribunal; Choremi; Office; être; éclaration; épens; ébitrice; éancier; Rechtsvorschlag; Lalive; Budin; évrier; |
100 III 41 | 07.08.1974 | Mehrere Betreibungen für die gleiche Forderung. Eine weitere Betreibung für eine bereits in Betreibung gesetzte Forderung ist nur dann nicht zulässig, falls der Gläubiger im frühern Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren bereits gestellt hat oder zu stellen berechtigt ist. | Betreibung; Forderung; Gläubiger; Firma; Schuld; Kellenberger; Rechtsvorschlag; Betreibungs; Konkurs; Wechselbetreibung; Betreibungen; |
100 III 16 | 07.08.1974 | Versteigerung eines gepfändeten Gegenstandes; Begriff der Barzahlung (Art. 129 SchKG). Sehen die Steigerungsbedingungen Barzahlung vor, so ist der Betreibungsbeamte nicht gehalten, die Steigerung zu unterbrechen, um einem Interessenten zu ermöglichen, bei einer Bank das für den Zuschlag erforderliche Geld abzuheben. | Betreibung; Versteigerung; Betreibungsbeamte; Rekurrent; SchKG; Barzahlung; Steigerung; Rekurrenten; Entscheid; Forderung; Verfügung; |
100 III 25 | 04.06.1974 | 1. Es ist zulässig, einen Arrest auf Gegenstände zu erwirken, die nur der Gattung nach bezeichnet sind. Der Arrest ist jedoch erst vollzogen, wenn die arrestierten Gegenstände spezifiziert und die Frage der Pfändbarkeit und der Rechte Dritter geklärt worden sind.Solange der Arrestvollzug im Gange ist, steht der Beschwerdeweg offen (Erw. 1a). 2. Der Umstand, dass im Arrestprosequierungsprozess die Einrede der Unzuständigkeit erhoben worden ist, hindert eine Partei nicht, auch auf dem Beschwerdeweg den Betreibungsstand zu bestreiten (Erw. 1b). 3. Das Betreibungsamt, das mit einem Arrestbegehren befasst ist, hat die Dritten aufzufordern, über die bei ihnen zu arrestierenden Gegenstände Auskunft zu erteilen. Darauf hat es zu entscheiden, ob der Arrest erfolglos war oder nicht (Erw. 2). | équestre; équestré; Genève; été; Office; équestrés; ès-verbal; Arrest; Suisse; éter; Tribunal; République; Mission; Autorité; |
100 III 11 | 11.01.1974 | Die Gutheissung oder Abweisung eines Gesuches um Erteilung der aufschiebenden Wirkung nach Art. 36 SchKG kann nicht mit einem Rekurs beim Bundesgericht angefochten werden. | Präsident; SchKG; Rekurs; Verfügung; Novima; Bundesgericht; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Entscheid; Firma; Gesuch; Präsidenten; |