Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 1972

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
98 III 34 18.01.1972Art. 93 SchKG. Sind Ausgaben des Schuldners im Zusammenhang mit dem Hochschulstudium seiner volljährigen Kinder bei der Berechnung des Existenzminimums des Schuldners und seiner Familie zu berücksichtigen? Frage verneint. Kinder; Schuldner; Volljährige; Familie; Schuldners; Existenzminimum; Betreibung; SchKG; Eltern; Studium; Volljähriger; Notbedarf;
98 III 41 22.02.1972Die Aufsichtsbehörden für Schuldbetreibung und Konkurs sind nicht zuständig, das Honorar des Sachwalters im Sinne von Art. 725 Abs. 4 OR festzusetzen. Tragweite von Art. 16 des GebT von 1957 und Art. 15 des GebT von 1971. Analoge Anwendung von Art. 67 des GebT von 1957 bzw. Art. 61 Abs. 1 des GebT von 1971 ? (Frage offen gelassen). Aufsicht; Konkurs; Aufsichtsbehörde; Sachwalter; Entgelt; Schuldbetreibung; Zuständig; Festzusetzen; Honorar; Aufsichtsbehörden; SchKG;
98 III 57 22.02.1972Aufhebung eines Steigerungszuschlags. Wegen eines fehlerhaften Verfahrens, für das der Ersteigerer nicht verantwortlich ist, kann der Zuschlag nach Ablauf eines Jahres seit der Steigerung grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden, wenn er nicht innert eines Jahres seit der Steigerung durch Beschwerde (Art. 136bis SchKG) angefochten worden ist (Verdeutlichung des in BGE 73 III 23 ff. aufgestellten Grundsatzes). Ist jedoch der Zuschlag nicht bloss anfechtbar (Art. 17 Abs. 1 und 2 SchKG), sondern schlechthin nichtig, so kann und soll er, selbst wenn der Ersteigerer für den unterlaufenen Verfahrensfehler nicht verantwortlich ist, jedenfalls dann auch nach Ablauf eines Jahres seit der Steigerung von Amtes wegen (Art. 13 SchKG) aufgehoben werden, wenn seine Gültigkeit schon vor Ablauf dieser Frist im Rahmen eines behördlichen Verfahrens in für den Ersteigerer erkennbarer Weise ernsthaft in Frage gestellt worden ist und die Feststellung der einmal erkannten Nichtigkeit nicht über Gebühr verzögert wird, es sei denn, er könne nicht mehr rückgängig gemacht werden (Art. 21 SchKG). Stück; Grundstück; Zuschlag; Beschwerde; SchKG; Steigerung; Camenzind; Rekurrentin; Zuschlags; Grundstücks; Aufhebung; Entscheid;
98 III 24 24.02.1972Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gläubiger ohne weiteres erkennen, ist die Urkunde zu berichtigen und die Betreibung weiterzuführen. Dies gilt auch bei rechtzeitiger Anfechtung der Urkunde durch den Schuldner. Gläubiger; Gemeinde; Zahlungsbefehl; Betreibung; Schuldner; Gemeindekanzlei; Gläubigers; Aufzuheben; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung;
98 III 22 26.04.1972Beschwerdeverfahren (Art. 17 ff. SchKG). Der Beschluss der untern Aufsichtsbehörde, eine Einigungsverhandlung im Sinne von Art. 9 VVAG anzuordnen, ist nicht ein blosser Zwischenentscheid in einem Beschwerde- oder Rekursverfahren, der nicht weiterziehbar wäre, sondern eine der Weiterziehung unterliegende Massnahme im Vollstreckungsverfahren selbst. Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Einigungsverhandlung; Materiell; Anordnung; Entscheid; Vorinstanz; Zwischenentscheid; Weiterziehbar;
98 III 27 26.04.1972Rechtsvorschlag (Art. 74 SchKG). Befugnis des Betriebenen, bei der Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post gegenüber dem Postboten oder - im Falle der Abholung auf dem Postamt - gegenüber dem Schalterbeamten sogleich mündlich oder schriftlich Rechtsvorschlag zu erheben; Bedeutung der Bescheinigung des Rechtsvorschlags auf dem Zahlungsbefehl (Erw. 1). Wann liegt in den Erklärungen des Betriebenen ein gültiger Rechtsvorschlag? (Erw. 2). Recht; Zahlungsbefehl; Rechtsvorschlag; Betreibung; Betriebene; Zahlungsbefehls; Gültig; Gültige; Rechtsvorschlags; Rekurrent;
98 III 37 27.04.1972Nachlassstundung, Nichtigkeit. Dürfen Betreibungsbehörden die von einer örtlich unzuständigen Nachlassbehörde gewährte Nachlassstundung als nichtig betrachten und Betreibungsbegehren trotz Art. 297 Abs. 1 SchKG Folge geben? Frage verneint (Bestätigung der Rechtsprechung). Betreibung; Nachlassbehörde; Nachlassstundung; örtlich; Zuständig; Betreibungsbehörden; Nichtig; Kantons; Interessen; Nichtigkeit;
98 III 31 14.06.1972Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung). Die bevorstehende Kündigung des Arbeitsverhältnisses und die dadurch bedingte allfällige Veränderung der Lage des Schuldners können dabei keine Berücksichtigung finden. Konkurs; Rekurrent; Kompetenzqualität; Inventar; Wagen; Entscheid; Konkursamt; Zeitpunkt; Wagens; Inventaraufnahme; Konkurseröffnung;
98 III 44 29.06.1972Art. 291 SchKG: Umfang der Rückgabepflicht bei der Gläubigeranfechtung. Ausser der Sache selbst sind auch die aus ihr bis zur Inverzugsetzung bezogenen Erträgnisse zurückzuerstatten. Anfechtung; Anfechtbar; Vermögens; Gläubiger; Kormann; Anfechtungsbeklagte; Soltermann; Konkurs; Bezogene; Anfechtbare; Zeitpunkt; SchKG;
98 III 49 17.07.1972Privilegierte Anschlusspfändung. Art. 111 SchKG. 1. Die in Art. 111 SchKG aufgeführten Personen sind berechtigt, den privilegierten Pfändungsanschluss zu verlangen, auch wenn sie neben andern Gläubigern an der Pfändung bereits für eine weitere Forderung teilgenommen haben (Erw. 1). 2. Die Anschlussfrist von 40 Tagen läuft von der ersten, die Gruppe einleitenden Pfändung an, gleichgültig ob und wann die anschlussberechtigten Personen hievon Kenntnis erhalten (Bestätigung der Rechtsprechung). Dies gilt auch dann, wenn das Betreibungsamt die Abschriften der Pfändungsurkunde erst nach Ablauf der Anschlussfrist zustellt (Erw. 2). Pfändung; Betreibung; SchKG; Gläubiger; Rekurrentin; Forderung; Betreibungs; Entscheid; Betreibungsamt; Anschlusspfändung; Ehefrau;
98 III 53 01.08.1972Grundpfandsteigerung; Verschiebung wegen eines Prozesses über das Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG. Ist an der Pfandliegenschaft vor Einleitung der Grundpfandbetreibung das Vorkaufsrecht nach Art. 6 EGG geltend gemacht worden, so ist die Versteigerung bis zur rechtskräftigen Erledigung des Prozesses über dieses Recht zu verschieben. Vorkaufsrecht; Liegenschaft; Versteigerung; Betreibung; Recht; Eigentum; Rechtskräftig; Verwertung; Urteil; Grundpfandbetreibung;
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