Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 1963

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
89 III 43 29.06.1963Pfandausfallschein (Art. 158 Abs. 2 SchKG): Wem ist ein solcher auszustellen nach Verwertung eines Grundstücks? Art. 120 VZG. (Erw. 1). Eigentümer-Schuldbrief als Faustpfand z.B. für ein Darlehen: Ersteigert der Gläubiger selbst den Schuldbrief bei der Faustpfandverwertung, so wird er Schuldbriefgläubiger und kann nun die Grundpfandforderung unabhängig von der allfälligen Restforderung aus dem andern Rechtsverhältnis, z.B. Darlehen, geltend machen. (Erw. 2). Schuldbrief; Darlehen; Faustpfand; Verwertung; Grundstücks; Betreibung; Konkurs; Pfandausfallschein; Rekurs; Rekursgegnerin;
89 III 65 06.12.1963Lohnpfändung für Alimente nach vorausgehender Pfändung für gewöhnliche Forderungen. Privilegierung der Alimentenforderung: Vom periodischen Lohnabzug ist vorweg der Alimentengläubiger zu befriedigen, aber nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Zeitabschnitt festgesetzten Alimentenbetrages. Alimente; Betreibung; Alimentengläubiger; Betreibungs; Gläubiger; Betreibungsamt; Lohnpfändung; Unterhalt; Gruppe; Notbedarf; Schuldner;
89 III 69 02.12.1963Widerspruchsverfahren, Parteirollenverteilung (Art. 106 ff. SchKG). Ausschliesslicher Gewahrsam des Schuldners oder Mitgewahrsam der Ehefrau an gepfändetem Vieh? Berücksichtigung der Mitarbeit der Ehefrau im landwirtschaftlichen Betrieb und der auf ihren Namen lautenden Eintragung des Viehs in der Tierverkehrskontrolle? Schuldner; Gewahrsam; Eigentum; Pfändete; Gläubiger; Betreibung; Ehefrau; Tierverkehrskontrolle; Rekurrentin; Lehmann; Gepfändete; SchKG;
89 III 78 28.11.1963Konkurs. Pflicht der Vollstreckungsorgane, dem Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. März 1961 (BewB) Nachachtung zu verschaffen. Prüfungsbefugnis der Vollstreckungsorgane mit Bezug auf die Frage, ob ein Geschäft, für das keine Bewilligung vorliegt, nach Art. 1 oder 2 Abs. 1 BewB bewilligungsbedürftig sei. Vorgehen im Falle, dass diese Frage sich nicht zweifelsfrei verneinen lässt. Ein rechtskräftiger Entscheid einer der in Art. 7/8 BewB vorgesehenen Behörden über diese Frage ist für die Vollstreckungsorgane verbindlich. Beschwerde; Bewilligung; Entscheid; Konkurs; Rekurs; Basel-Stadt; Vollstreckungsorgane; Departement; Behörde; Geschäft; Kantons;
89 III 72 08.11.19631. Ist das Retentionsrecht, das ein Vermieter oder Verpächter als Dritter in einer gegen den Schuldner von anderer Seite angehobenen Betreibung auf Pfändung geltend macht, durch die Rechtsprechung aus zureichenden Gründen vom Deckungsprinzip des Art. 126 SchKG ausgenommen worden? (Erw. 1). 2. Sind in einer Betreibung auf Pfändung Gegenstände verwertet worden, an denen Pfandrechte bestehen, so ist den Pfandgläubigern nur der aus diesen Gegenständen erzielte Reinerlös, nach Abzug der auf sie entfallenden Verwertungs- und Verteilungskosten, zuzuweisen. - Art. 144 Abs. 3 und 4, sinngemässe Anwendung von Art. 262 Abs. 2 SchKG. (Erw. 2). Retentionsrecht; Verwertung; Forderung; SchKG; Betreibung; Forderungen; Rekurrentin; Pfand; Verteilung; Recht; Garage; Verwertungs; Erlös;
89 III 83 15.10.1963Eintragung des in einem Abzahlungsvertrage vorgesehenen Eigentumsvorbehaltes. Begriff der nach Art. 4 Abs. 5 lit. c der Verordnung des Bundesgerichts vom 19. Dezember 1910/29. Oktober 1962 erforderlichen Bescheinigung. Contrat; L'acheteur; Copie; Jours; Vente; Qu'il; Délai; Février; Signé; Reçu; Suite; Produit; Parties; Poursuites; Comme; Attestation;
89 III 33 26.08.1963Unpfändbarkeit der zur Berufsausübung notwendigen Werkzeuge (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die kantonale Aufsichtsbehörde hat die massgebenden Tatsachen von Amtes wegen abzuklären, namentlich die Arbeitsfähigkeit des Schuldners, die Art und die Wirtschaftlichkeit seiner Tätigkeit (Bestätigung der Rechtsprechung). Saisi; Piralla; Débiteur; Suite; Suites; Poursuit; Voiture; Charles; Avait; Canton; Poursuites; Travail; Aurait; Activité; Qu'il; Produit;
89 III 41 11.07.1963Verteilung von Verzugszinsen. Art. 112 VZG. Vom Ersteigerer bezahlte Verzugszinsen sind Ertrag des unverteilten Verwertungserlöses und stehen der Gesamtheit der Gläubiger zu. Verzugszins; Verzugszinse; Ersteigerer; Entscheid; Beschwerde; Schuldbetreibungs; Verteilung; Bezahlte; Konkurskammer; Bruhin; Gläubiger;
89 III 47 04.07.19631. Berufung und staatsrechtliche Beschwerde. Art. 57 Abs. 5 OG. Ausnahme von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Regel 2. Anfechtung. Art. 288 SchKG. Anfechtung eines nachträglich zur Sicherstellung von Darlehensforderungen abgeschlossenen Abtretungsvertrages. Erkennbarkeit der Benachteiligungsabsicht des Gemeinschuldners (Erw. 2). Flisch; Geschäft; Gläubiger; Berufung; Darlehen; Güdemann; Geschäfts; Metelli; Hause; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Hauser;
89 III 1 07.01.1963Schweizerisches Spezialdomizil (Wahldomizil) eines im Auslande wohnenden Schuldners (Art. 50 Abs. 2 SchKG). Ein solches für Massnahmen des Gläubigers geltendes Domizil fällt nicht notwendigerweise mit dem Orte zusammen, wo der Schuldner die Verbindlichkeit zu erfüllen hat. Ob ein Wahldomizil oder bloss eine Zustelladresse gemeint sei, ist Frage der Auslegung. Schuld; Schuldner; Betreibung; Schuldners; Spezialdomizil; Gläubiger; SchKG; Erfüllungsort; Wahldomizil; Verbindlichkeit; Fortsetzung;
89 III 58 26.06.1963Erfordernis der schriftlichen Zustimmung des Ehegatten zum Abzahlungsvertrag, falls die Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt führen und die Verpflichtung tausend Franken übersteigt (Art. 226 b Abs. 1 OR): Diese Zustimmung ist notwendig, wenn die gesamte Verpflichtung des Käufers (Gesamtkaufpreis nebst allfälligen andern Leistungen, gemäss Art. 226 a Abs. 2 Ziffern 5 und 6 OR) tausend Franken übersteigt, gleichgültig ob die nach Abzug der Anzahlung oder des Wertes einer auf den Preis anzurechnenden Sache sich ergebende Restschuld jenen Betrag nicht erreicht. - Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte, Art. 4 Abs. 5 lit. b. Verpflichtung; Zustimmung; Käufe; Käufer; Ehegatten; Franken; Anzahlung; Gesamtkaufpreis; Verpflichtung; Abzahlungsvertrag; Abzug; Votum;
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