Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
83 III 121 | 25.09.1957 | Zwangsliquidation von Eisenbahnunternehmungen. Fortsetzung des Bahnbetriebs während des Liquidationsverfahrens (Art. 22 Abs. 1 VZEG). Zahlung der daraus entstehenden Kosten (Art. 40 Ziff. 1 VZEG). Eine vor Eröffnung der Zwangsliquidation erfolgte Lieferung aus den während des Liquidationsverfahrens erzielten Betriebseinnahmen oder andern Geldmitteln der Masse vorweg zu bezahlen, ist selbst dann nicht zulässig, wenn die gelieferten Gegenstände für die Fortsetzung des Betriebs während des Liquidationsverfahrens notwendig sind und die Bahnorgane dem Gläubiger solche Vorwegzahlung zugesichert haben. | Betrieb; Masse; Liquidation; Masseverwalter; Forderung; Zwangsliquidation; ährend; Betriebseinnahmen; Liquidationsverfahrens; Betriebe; |
83 III 56 | 29.08.1957 | Art. 116 BV. Die hier ausgesprochene Anerkennung der drei Amtssprachen stellt diese nicht auch für die Beziehungen mit den kantonalen Behörden gleich. Es ist ausschliesslich Sache der Kantone, zu bestimmen, welche Sprachen im Verkehr mit ihren Organen gebraucht werden dürfen. | Autorità; Ganss; Ufficio; Tribunale; Cantone; Cantoni; Urteilskopf; Sentenza; Regeste; Anerkennung; Amtssprachen; Beziehungen; Behörden; |
83 III 63 | 29.08.1957 | Pfändungsvollzug (Art. 91 ff. SchKG). Pflichten des Betreibungsamtes. | Office; éancier; éposé; ébitrice; ébiteur; éance; Autre; érêt; équisition; étaient; Tribunal; éclarations; Autres; Appartement; |
83 III 65 | 29.08.1957 | Betreibung auf Verwertung eines Grundpfandes; neue Schätzung durch Sachverständige (Art. 99 Abs. 2 und 9 Abs. 2 VZG). Inwiefern kann das Bundesgericht Schätzudgsentscheide der obern kantonalen Aufsichtsbehörde überprüfen? | Schätzung; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Betreibung; Sachverständige; Bundesgericht; Schuldner; Höhe; Ertragswert; ätze; Streit; Entscheid; |
83 III 89 | 29.08.1957 | Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB. Die bei Abweisung einer Scheidungsklage dem beklagten Ehegatten zugesprochene Prozessentschädigung kann, auch wenn die Ehegatten tatsächlich getrennt leben, nicht in Betreibung gesetzt werden. | Prozessentschädigung; Ehegatte; Ehegatten; Betreibung; Unterhaltsbeiträge; Ehefrau; Beiträge; Urteil; Prozessentschädigungen; Entscheid; |
83 III 99 | 29.08.1957 | Zahlungen an ein Betreibungsamt (Art. 12 SchKG) gelten als dem betreibenden Gläubiger geleistet und können (z.B. wegen Irrtums) grundsätzlich nur beim Richter angefochten werden. Bei Zahlung durch einen Dritten, zumal wenn sie unter dem Namen des Schuldners erfolgt ist, hat das Betreibungsamt einen nachträglichen Einspruch des letztern nicht zu beachten, sofern sich die Intervention des Dritten nicht aus einem besondern Grunde sofort als ungehörig erweist. | Betreibung; Schuldner; Zahlung; Betreibungsamt; Schuldners; Gläubiger; Intervention; Einzahlung; Betrag; Betreibungsbehörden; Siebenmann; |
83 III 75 | 30.08.1957 | Kollokation im Konkurs. Eine Forderung, die zur Zeit der Konkurseröffnung den Gegenstand eines Aberkennungsprozesses bildet, ist im Kollokationsplan zunächst nur pro memoria vorzumerken (Art. 63 KV), und zwar auch dann, wenn der Gemeinschuldner sie (zum Teil) nur mangels Fälligkeit bestritten hat. | Konkurs; Forderung; Aberkennung; Kollokation; Gläubiger; Konkurseröffnung; Aberkennungsprozess; Gemeinschuldner; ällig; Entscheid; |
83 III 112 | 03.09.1957 | Art. 79 Abs. 1 OG. Unter neuen Tatsachen im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche zu verstehen, die bei Erlass der angefochtenen Entscheidung bereits vorhanden waren (Erw. 1). Art. 272 und 274 OR, Art. 283 SchKG. Der Vermieter kann das Retentionsrecht für den laufenden Halbjahreszins nur ausüben, wenn er das Bestehen einer wirklichen und unmittelbaren Gefahr für sein Recht glaubhaft macht (Erw. 2). | Tribunale; Autorità; Esecuzione; Inventario; Lugano; Ufficio; Cabrenna; Maria; Castelletti; Avendo; Esercizio; Allestimento; Esistenza; |
83 III 58 | 05.09.1957 | Rekurs an das Bundesgericht. Anforde rungen an die Rekursschrift (Art. 79 OG). Eine diesen Anforderungen nicht genügende Rekursschrift ist unwirksam. | Rekurs; Entscheid; Rekursschrift; Bundesgericht; Kamber; Anforde; Anforderungen; Justizkommission; Kantons; Rekurrenten; Bundesrecht; |
85 III 1 | 06.09.1957 | Wann ist eine Eintragungsgebühr von 50 Rappen nach Art. 49 des Gebührentarifs zum SchKG vom 6. September 1957 zu beziehen? | Betreibung; équisition; Esecuzione; Tarifs; émolument; Gebühr; Begehren; Eintragung; Unzuständigkeit; Rückweisung; Kantons; SchKG; |
83 III 108 | 29.08.1957 | Wirkungen des Arrestvollzuges. Die Arrestierung eines Grundstückes erfasst wie dessen Pfändung die während ihrer Dauer anfallenden Früchte und sonstige Erträgnisse auch ohne dahingehendes besonderes Begehren des Gläubigers, und dem Betreibungsamte liegt wie bei der Pfändung die Sorge für die Verwaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes ob. Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs des Schuldners und seiner Familie. Art. 102 in Verbindung mit Art. 275 SchKG. | Arrest; SchKG; Pfändung; Liegenschaft; Betreibung; Verwaltung; Schuldner; Grundstückes; Betreibungsamt; Arrestierung; Erträgnisse; |