Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 1939

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
95 III 76 29.03.1939Bereinigung der Eigentumsvorbehaltsregister; Kosten der Mitteilung an den Erwerber. Diese Mitteilung kostet heute Fr. 1.90, wenn der Erwerber im Lokalrayon des Betreibungsamtes wohnt, und Fr. 2.-, wenn er ausserhalb dieses Rayons wohnt. Bei Verwendung vorgedruckter oder vervielfältigter Formulare ermässigen sich diese Kosten um Fr. -.30. (Art. 3, letzter Absatz, der Verordnung des Bundesgerichts vom 29. März 1939; Art. 7 GebT vom 6. September 1957; Art. 1 BRB vom 14. Dezember 1964 über die Erhebung eines Zuschlags zu den Gebühren im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen; Art. 12 PVG, Fassung vom 21. Dezember 1966; Art. 70 VV I zum PVG, Fassung vom 1. September 1967).
Rayon; Tarif; L'art; Della; Tassa; Local; Frais; Tarif; Delle; Raggio; Erwerber; Cent; Centimes; Tariffa; L'acquirente; Spese; Mitteilung;
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