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Dossiernummer | Datum | Regeste | Schlagwort (gekürzt) |
134 II 329 - (2C_85/2008) | 24.09.2008 | Art. 2 Abs. 4 und Art. 3 BGBM; Art. 3 BGFA; Art. 18 des Waadtländer Anwaltsgesetzes; Aufnahme in die kantonale Liste der Anwaltskandidaten. Verhältnis zwischen dem BGFA, dessen Art. 3 Abs. 1 das Recht der Kantone, die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatents festzulegen, vorbehält, und dem Binnenmarktgesetz, welches in Art. 2 Abs. 4 Satz 1 jedermann - unter Vorbehalt der Beschränkungen nach Art. 3 - nach den Vorschriften am Ort der Erstniederlassung freien Zugang zum Markt gewährleistet. Schranken der durch Art. 3 Abs. 1 BGFA vorbehaltenen kantonalen Regelungsbefugnis (E. 5). Prüfung, ob das gegenüber einem Anwalt ausgesprochene Verbot, einen Anwaltskandidaten anzustellen, mit dem Binnenmarktgesetz vereinbar ist. Eine Auslegung des kantonalen Rechts in dem Sinn, dass dieses die Ausübung der Anwaltstätigkeit während fünf Jahren im Kanton verlange, verletzt das Verhältnismässigkeitsprinzip (E. 6). Die in Art. 3 Abs. 4 BGBM vorgesehene Unentgeltlichkeit des Verfahrens gilt nicht für Beschwerdeverfahren (E. 7). | Avocat; Tribunal; Iynedjian; édéral; Nicolas; édure; érêt; être; Accès; écembre; était; été; érieur; édures; érant; Blanc; |
134 II 117 - (1C_82/2008) | 28.05.2008 | Art. 68 Abs. 3 BGG; Zusprechung von Parteientschädigungen an die Gemeinden. Die Gemeinden haben gemäss Art. 68 Abs. 3 BGG grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung, wenn sie in ihrem amtlichen Wirkungskreis obsiegen. Die Praxis unter dem einstigen Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege in Angelegenheiten der staatsrechtlichen Beschwerde, wonach Parteientschädigungen denjenigen Gemeinden zugesprochen wurden, welche infolge ihrer Grösse nicht über eine genügende administrative und juristische Infrastruktur verfügen, um ohne Hilfe eines Anwalts zu handeln, rechtfertigt sich im Rahmen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr (E. 7). | Belmont-sur-Lausanne; épens; Commune; édéral; Département; Gemeinden; Parteientschädigung; Arnier; écision; Tribunal; être; édure; |
134 II 260 - (2C_89/2008) | 26.06.2008 | Art. 93 Abs. 5 BV; Art. 7 Ziff. 1 des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen; Art. 6 Abs. 1, 58 Abs. 2, 62 Abs. 2, 64 Abs. 3 und 65 Abs. 1 aRTVG; Art. 4 Abs. 1 und Art. 96 Abs. 3 RTVG; Aufnahmen mit versteckter Kamera bei einem Schönheitschirurgen; individualrechtlicher Persönlichkeitsschutz. Pflicht der Veranstalter von Radio- und Fernsehsendungen zur Beachtung der Grundrechte und namentlich der Menschenwürde (E. 6.2 und 6.6). Fehlende Kompetenz der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, Persönlichkeitsverletzungen im Zusammenhang mit einer Radio- oder Fernsehsendung zu beurteilen (E. 6 und 7). | Radio; Recht; Fernsehen; Persönlichkeit; Recht; Sendung; Bundesgesetz; Kompetenz; Schönheitschirurg; Schweiz; Persönlichkeitsverletzung; |
134 II 217 - (1C_234/2007) | 27.06.2008 | Art. 3 Abs. 2 lit. a RPG, Art. 3 und 26 ff. RPV; Erstellung eines Golfplatzes auf einer Fruchtfolgefläche. Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, Fruchtfolgeflächen für eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung in Betracht zu ziehen, sofern eine solche durch überwiegende Interessen gerechtfertigt ist. Erforderlich ist, dass sämtliche Interessen gegeneinander abgewogen werden und die Pflicht des Kantons mitberücksichtigt wird, gesamthaft jederzeit den Mindestumfang der ihm zugewiesenen Fruchtfolgefläche zu gewährleisten (E. 3.3). Die Errichtung eines Golfplatzes auf einer Fruchtfolgefläche beeinträchtigt die Fruchtbarkeit des Bodens in erheblichem Ausmasse in einem weiteren Gebiet. Deshalb können der Fruchtfolgefläche nur jene Flächen zugerechnet werden, welche die qualitativen Kriterien hierfür tatsächlich erfüllen (E. 4.1 und 4.2). Im vorliegenden Fall haben die zuständigen Behörden den Verlust an Fruchtfolgeflächen und die Interessen der Landwirtschaft nicht hinreichend gewichtet (E. 4.3 und 4.4). | Cantone; Avvicendamento; Consiglio; Ticino; Fruchtfolgefläche; Corte; Agricoltura; Stato; Tribunale; Cantoni; Estensione; Secondo; Nella; |
134 II 287 - (2C_76/2008) | 02.07.2008 | Art. 70 LwG, Art. 1 SuG, Art. 2 und 7 DZV, Art. 2, 6 und 14 LBV; rechtliche Selbständigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes als Voraussetzung für den Anspruch auf Direktzahlungen. Voraussetzungen für den Bezug von landwirtschaftsrechtlichen Direktzahlungen (E. 2). Die Voraussetzung der rechtlichen Selbständigkeit eines Betriebes schliesst das Erfordernis eines zivilrechtlichen Rechtstitels (Eigentum oder gültige Pacht) zur Bewirtschaftung mit ein (E. 3). Sind die privatrechtlichen Verhältnisse rechtskräftig geklärt, kann nicht durch rechtswidriges Verhalten, hier Weiterbewirtschaftung trotz abgelaufenem Pachtverhältnis, erwirkt werden, dass weiterhin Direktzahlungen geleistet werden (E. 4). | Direktzahlungen; Betrieb; Bundes; Landwirtschaft; Verhältnisse; Pacht; Bewirtschafter; Kanton; Urteil; Kantons; Schwyz; Voraussetzung; |
134 II 201 - (2C_253/2008) | 07.07.2008 | Art. 89 Abs. 2 lit. a und Art. 46 BGG; Art. 78 und 112 AuG; Verhältnismässigkeit der Verlängerung einer Durchsetzungshaft, welche dreizehn Monate gedauert hat. Beschwerdebefugnis des Bundesamts für Migration gegen den Entscheid des kantonalen Haftrichters, die Verlängerung einer Durchsetzungshaft wegen Unverhältnismässigkeit der Massnahme abzulehnen (E. 1.1). Nach Art. 112 Abs. 1 AuG richten sich die Verfahren der Bundesbehörden grundsätzlich nach den allgemeinen Bestimmungen der Bundesrechtspflege; der Friststillstand gemäss Art. 46 BGG gilt deshalb auch für bundesgerichtliche Verfahren betreffend ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen (E. 1.2). Es ist jeweils aufgrund aller Umstände im Einzelfall zu prüfen, ob eine Durchsetzungshaft (noch) geeignet bzw. erforderlich erscheint und nicht gegen das Übermassverbot verstösst. Ein erklärtes, konsequent unkooperatives Verhalten bildet dabei bloss einen unter mehreren zu berücksichtigenden Gesichtspunkten (E. 2). | Durchsetzungshaft; Ausländer; Bundesamt; Verhalten; Beschwerdegegner; Migration; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmen; Verfahren; |
134 II 249 - (1C_48/2008) | 09.07.2008 | Art. 8 Abs. 2, Art. 35 Abs. 3, Art. 190 BV; Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG); Art. 117 BauG/AR; Erneuerung von öffentlich zugänglichen Bauten oder Anlagen. Auslegung des Begriffs des Zugangs gemäss Art. 2 Abs. 3 BehiG bei Bauten und Anlagen im Sinne von Art. 3 lit. a BehiG (E. 3.3). Verhältnis von Art. 3 lit. a zu Art. 7 Abs. 1 BehiG (E. 3.4 und 3.5). Umfang der Anpassungspflicht nach Art. 7 Abs. 1 lit. a BehiG, wenn nur ein Teil der öffentlich zugänglichen Bereiche des Gebäudes bzw. der entsprechenden Anlagen erneuert wird (E. 4). | BehiG; Gebäude; Sauna; Anlage; Anlagen; Verwaltungsgericht; Benachteiligung; Erneuerung; Auslegung; Behinderten; Zugang; Bauprojekt; Baute; |
134 II 272 - (2C_234/2008) | 28.07.2008 | Art. 8 Abs. 1 BV, Art. 86 Abs. 1 BGG, Art. 53 LMG, Art. 33 VGG, Art. 14, 16 und 166 Abs. 2 LwG, GUB/GGA-Verordnung; Massnahmen zur Einhaltung des Pflichtenheftes für die Benutzung der Bezeichnung "Gruyère" als geschützte Ursprungsbezeichnung. Zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht (E. 1). Grundsätze des Rechts der geschützten Ursprungsbezeichnung und eines entsprechenden Pflichtenheftes (E. 2). Vorfrageweise Überprüfbarkeit des Pflichtenheftes auf Verfassungs- und Gesetzmässigkeit (E. 3). Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung und Anwendung einer Ausnahmebestimmung, namentlich unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit (E. 4). Tragweite der Zertifizierungspflicht bzw. einer entsprechenden konkreten Anordnung zur Umsetzung derselben (E. 5). | Pflicht; Pflichtenheft; Käse; Milch; Verordnung; Ursprung; Ursprungsbezeichnung; Verwaltungsgericht; Pflichtenheftes; Recht; |
134 II 318 - (2C_443/2007) | 28.07.2008 | Art. 112 DBG, Art. 98a OG, Art. 86 Abs. 2 und Art. 130 Abs. 3 BGG; Amtshilfe anderer Behörden zugunsten der Steuerbehörden; Verfahren; Zuständigkeit; Tragweite der Pflicht zur Amtshilfe. Überblick über die Rechtsprechung zur Zuständigkeit von Behörden zur Prüfung von Ersuchen um Amtshilfe zugunsten der Steuerbehörden gemäss Art. 112 DBG (E. 4.2). Anforderungen gemäss Art. 98a OG und Art. 86 Abs. 2 BGG (E. 4.4). Bejaht eine kantonale Behörde ihre Zuständigkeit, so prüft das Bundesgericht zurzeit nur, ob dies auf einer willkürlichen Auslegung des kantonalen Rechts beruht (E. 4.5). Tragweite der Pflicht zur Amtshilfe gemäss Art. 112 DBG (E. 6.1). Geht es um die Ausscheidung von Dokumenten, so gelten die Grundsätze analog, die für die internationale Rechtshilfe anwendbar sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass der auf Art. 112 DBG gestützte Informationsaustausch nicht Fragen der Gewährleistung der nationalen Souveränität aufwirft und eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Behörden garantiert ist (E. 6.4 und 6.5). | Tribunal; Tribunale; Camera; Autorità; Azione; Divisione; Assistenza; Commissione; Corte; Imposta; Applicazione; Ticino; Amtshilfe; |
134 II 265 - (2C_212/2008) | 03.09.2008 | Art. 18 und 27 ArG; Art. 26 ArGV 2; Verbot der Sonntagsarbeit; Ausnahme für Tankstellenshops an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr; Kanton Genf. Grundsatz des Verbots der Sonntagsarbeit und Übersicht über die möglichen Abweichungen hievon (E. 4.1); Streitgegenstand (E. 4.2). Zum Begriff der "Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr": Tragweite und Zielsetzung von Art. 26 Abs. 4 ArGV 2 (E. 5). | érogation; édéral; Genève; -service; équentation; écité; Service; Tribunal; érogations; Interdiction; Ordonnance; être; écision; |
134 II 223 - (2C_713/2007) | 20.05.2008 | Art. 2 lit. o, Art. 9 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2 und 3 RTVG 2006, Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 RTVG 1991, Art. 20 Abs. 2 RTVV 2007, Art. 16 Abs. 1 RTVV 1997; Zulässigkeit von "Slogans" oder "Claims" beim rundfunkrechtlichen Sponsoring ("Celebrations"). Das alte wie das neue Radio- und Fernsehgesetz gehen von einem "klassisch-konservativen" Verständnis des Sponsorings aus, welches die für den Sponsor zu erzielende Wirkung grundsätzlich auf den mit der Nennung seines Namens verbundenen Imagetransfer beschränkt; neben produktebezogenen Werbeaussagen sind deshalb auch imagewerbende Aussagen - wie "Slogans" oder "Claims" - im "Billboard" rundfunkrechtlich unzulässig (E. 2-3.3). Allfällige Lockerungen der Werbebestimmungen im RTVG sind durch die politischen Behörden zu prüfen und können nicht über eine geltungszeitliche Auslegung durch die Rechtsmittelinstanzen vorweggenommen werden (E. 3.4-5.1). | Sponsor; Werbe; Sponsorin; Sponsoring; Claim; Marke; Slogan; Sendung; Aussage; Recht; Werbung; Leistung; Aussagen; Produkt; Dienstleistung; |