Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 2007

Es wurde zuvor Band II Verwaltungsrecht und internationales Recht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
133 II 400 - (1C_2/2007)04.10.2007Art. 89 BGG; Legitimation eines Kantons zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Der Kanton befürchtet, wegen des Widerrufs einer Baubewilligung durch das Verwaltungsgericht zu einer Entschädigungszahlung an die Bauherrschaft verpflichtet zu werden (E. 2.3). Er ist zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Widerruf der Baubewilligung nicht legitimiert (E. 2.4). Kanton; Bundes; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Solothurn; Baubewilligung; Bundesgericht; Verwaltungsgerichts; Entscheid; Urteil;
133 II 257 - (1C_37/2007)10.07.2007Art. 5 GlG; Rechtsansprüche einer Person, die von Diskriminierung betroffen ist; Verfahren zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach GlG. Die von Diskriminierung betroffene Person kann ihre spezifischen Rechtsansprüche nach Art. 5 Abs. 1-4 GlG und, zusätzlich, die in Art. 5 Abs. 5 GlG vorbehaltenen Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung geltend machen. Der Vorbehalt dieser zusätzlichen Ansprüche unterwirft diese nicht einem anderem Verfahren. Sie haben dieselbe Grundlage wie die in Abs. 1-4 genannten Ansprüche, so dass das Opfer einer Diskriminierung alle daraus folgenden Rechtsansprüche im Verfahren gegen die diskriminierende Entscheidung vorbringen darf. Diese Lösung entspricht dem Sinn des Gesetzes und drängt sich auch aus prozessökonomischen Gründen auf (E. 5.3). Die Verfolgung der Schadenersatzansprüche in ein Verfahren vor einer anderen Behörde zu verweisen, stellt im Übrigen eine willkürliche Anwendung der vorliegend anwendbaren Regeln des kantonalen Verfahrensrechts dar (E. 5.2 und 5.4). Tribunal; étent; étention; égalité; -intérêts; Université; édéral; étentions; Genève; été; édure; était; ègle; évrier;
133 II 361 - (1C_10/2007)12.07.2007Art. 11 ff. OHG; Entschädigung des Opfers für Anwaltskosten, welche die vom Strafrichter zugesprochene Parteientschädigung übersteigen; Präzisierung der Rechtsprechung. Das Opfer, dem im Strafverfahren eine Parteientschädigung zugesprochen wird, hat nach Art. 11 ff. OHG nicht ohne weiteres Anspruch auf Entschädigung seiner Anwaltskosten, wie dies im Kanton Genf zutrifft. Die Genfer Praxis, wonach das Opfer für die Entschädigung der die zugesprochene Parteientschädigung übersteigenden Kosten an die OHG-Behörden verwiesen wird, steht mit den Grundsätzen des OHG und mit Art. 97 der Genfer Strafprozessordnung im Widerspruch (E. 3-5). épens; Tribunal; Avocat; édé; édéral; énal; édure; Instance; Genève; Opfer; été; Infraction; énale; République; Auteur;
133 II 366 - (5D_50/2007)12.07.2007Steuerveranlagung trotz eingetretener Veranlagungsverjährung; Rechtsfolge. Eine Veranlagung ist trotz eingetretener Verjährung nicht nichtig, sondern anfechtbar (E. 3). Veranlagung; Recht; Veranlagungs; Forderung; Nichtigkeit; Verjährung; Veranlagungsverfügung; Rechtsöffnung; Bundessteuer; Amtes;
133 II 292 - (1A.195/2006)17.07.2007Art. 15, 19 und 23 USG; Art. 40 Abs. 3 LSV; Lärmschutz; Betrieb einer Sportanlage. Bei der Beurteilung der Lärmemissionen sind alle Geräusche in die Betrachtung miteinzubeziehen, die durch die bestimmungsgemässe Nutzung der Anlage verursacht werden (E. 3.1). Beurteilungskriterien für den von einer Sportanlage ausgehenden Lärm bei Fehlen von Belastungswerten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.3). Beurteilung der Lärmsituation unter Beizug der deutschen Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 18. Juli 1991 [18. BImSchV]) durch das BAFU (E. 3.5). Unterschiede zwischen der 18. BImSchV und der schweizerischen Regelung (E. 4.1 und 4.2). Die Verordnung kann dem Richter als Entscheidhilfe dienen, soweit deren Kriterien mit dem schweizerischen Lärmschutzsystem vereinbar sind. Das BAFU hat Parallelen gesucht und einen gangbaren Weg aufgezeigt (E. 4.3). Aufgrund der heute zur Diskussion stehenden Betriebszeiten und verschiedenen vorgeschlagenen Lärmschutzmassnahmen lässt sich die Bundesrechtskonformität des Projekts nicht abschliessend beurteilen. Das Verwaltungsgericht hat bei seinem neuen Entscheid darzulegen, ob und inwiefern es bei seiner Beurteilung auf die 18. BImSchV abstellt (E. 4.4). Lärm; BImSchV; Verwaltungsgericht; Beurteilung; Betrieb; Richtwerte; Sportanlage; Verordnung; Gemeinde; Lärms; Anlage; Entscheid; Urteil;
133 II 321 - (1P.68/2007)17.08.2007Art. 22 und 24 RPG, Art. 3 Abs. 3 NISV; Standortfestlegung für Mobilfunkantennen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen. Zonenkonformität von Mobilfunk-Anlagen in der Bauzone (E. 4.3.2). Raumplanerische Grundsätze für Mobilfunk-Anlagen ausserhalb der Bauzonen (E. 4.3.3). Auf die Festsetzung von Standorten für Mobilfunkantennen kann mit raumplanerischen Massnahmen eingewirkt werden, sofern die Schranken beachtet werden, die sich aus dem Telekommunikations- und dem Umweltschutzrecht des Bundes ergeben. Die raumplanerischen Festlegungen setzen in der Regel eine gesamthafte Beurteilung der erheblichen Probleme voraus (E. 4.3.4). Bauzone; Bauzonen; Standort; Anlage; Anlagen; Mobilfunkantenne; Gemeinde; Mobilfunkantennen; Bundes; Bauten; Standorte; Zonen;
133 II 353 - (1C_94/2007)03.09.2007Art. 82 ff., 89 und 42 BGG, Art. 27 und 34 RPG; Mobiltelefonie und Raumplanung, Planungszone, Höhenbeschränkung für Dachaufbauten in der Bauzone. Neue Rechtsmittelordnung im Bereich der Raumplanung (E. 2). Legitimation zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (E. 3), Begründungsanforderungen (E. 1). Bauhöhen- und Grenzabstandsvorschriften sind Teil des Nutzungsplans und unterliegen den Regeln über die Anfechtung von Verfügungen (Art. 82 lit. a BGG; E. 3.3). Die Mobilfunkbetreiber haben kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung einer Planungszone, welche die Anwendung von Planungsvorschriften sichern soll, die ihrerseits nicht geeignet sind, die Planung und Errichtung von Mobilfunkantennen einzuschränken (E. 4). Planung; Planungszone; Bundes; Stadt; Beschwer; Beschwerde; Beschwerdeführerinnen; Verwaltungsgericht; Interesse; Baureglement;
133 II 305 - (2A.107/2007)04.09.2007Art. 127 und 190 BV; Art. 9, 23 lit. f, 24 lit. e, 33 Abs. 1 lit. c, 45 lit. a, 212 Abs. 1, 213 und 214 DBG; Art. 133 Abs. 3 und 298a ZGB; Abzug des Unterhaltsbeitrags für Kinder; Sozialabzüge für Kinder und auf geschiedene Gatten anwendbarer Tarif; gemeinsame elterliche Sorge; alternative Obhut. Gesetzliche Regelung des Abzugs von Unterhaltsbeiträgen bzw. der Sozialabzüge für Kinder sowie des auf Steuerpflichtige mit Kindern anwendbaren Tarifs (E. 4-6). System des Abzugs von Unterhaltsbeiträgen, der Sozialabzüge für Kinder und des Steuertarifs bei gemeinsamer elterlicher Sorge und alternativer Obhut über die Kinder (E. 7-9). éduction; édéral; Entretien; égal; Enfant; Impôt; Autorité; éparé; énage; égale; édérale; Tribunal; éductions; être; Après;
133 II 384 - (1C_79/2007)06.09.2007Art. 16d Abs. 1 lit. a SVG; Sicherungsentzug des Führerausweises. Abklärung der kognitiven bzw. psychophysischen Fahreignung hinsichtlich der Ausweiskategorien B und D1 nach Erteilung der entsprechenden Bewilligungen; verkehrspsychologisches Gutachten, das die Fahreignung für die Kategorie B knapp bejaht und für die Kategorie D1 verneint. Gesetzliche Grundlagen für den Sicherungsentzug des Führerausweises der Kategorie D1 gestützt auf ein solches verkehrspsychologisches Gutachten (E. 3); Handhabung im konkreten Fall (E. 4). Notwendigkeit weiterer Abklärungen zur Fahreignung bezüglich der Kategorie B (E. 5). Kategorie; Gutachten; Fahreignung; Verwaltungsgericht; Sicherungsentzug; Führerausweis; Untersuchung; Motorfahrzeug; Führerausweise;
133 II 370 - (1A.237/2006)07.09.2007Art. 97 ff. OG, Art. 16a und 22 RPG, Art. 34 und 36 RPV, Art. 3 und 5 LRV, FAT-Richtlinien, NISV; Schweinezucht in der Landwirtschaftszone. Legitimation der Gemeinde zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 2.1). Beschwerdeantrag (E. 2.2). Das Trockensubstanzkriterium dient lediglich der Prüfung, ob eine innere Aufstockung zulässig ist. Die Bodenabhängigkeit eines Vorhabens kann damit nicht beurteilt werden (E. 4.4). Die Bejahung der Zonenkonformität setzt ein Betriebskonzept voraus (E. 4.5). Der längerfristige Bestand des Landwirtschaftsbetriebs darf nicht ohne vertiefte Prüfung der Wirtschaftlichkeit beurteilt werden (E. 5). Abstandsberechnung nach den FAT-Richtlinien (Geruchsimmissionen) und Beschränkung der Tierzahl mittels Auflagen und Kontrollen (E. 6). Die umliegenden Felder und Äcker gelten nicht als Anlagen im umweltschutzrechtlichen Sinn (E. 6.4). Strahlenimmissionen einer nahe gelegenen Hochspannungsleitung stehen dem Vorhaben nicht entgegen (E. 7). Anlage; Bundes; Baute; Verwaltungsgericht; Anlagen; Betrieb; Bauten; Landwirtschaft; Entscheid; Raumplanung; Tierhaltung; Aufstockung;
133 II 396 - (2C_224/2007)10.09.2007Art. 42 Abs. 2, Art. 83 lit. f, Art. 106 Abs. 2, Art. 113 ff. BGG; Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten/subsidiäre Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen. Die Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen setzt voraus, dass die in Art. 83 lit. f Ziff. 1 BGG erwähnten Schwellenwerte erreicht sind und sich zugleich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt (Art. 83 lit. f Ziff. 2 BGG). Die Erfüllung dieser letztgenannten Voraussetzung ist gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG vom Beschwerdeführer darzutun, ansonsten auf die Beschwerde nicht eingetreten wird (E. 2.1 und 2.2). Weil die Eingabe den qualifizierten Begründungsanforderungen für die Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen nicht genügt, kann sie auch nicht als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegengenommen werden (E. 3.1-3.3). Bundes; öffentlich-rechtliche; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Entscheid; Bundesgericht; Rechtsmittel; Kantons;