Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1999

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
125 II 624 29.10.1999Art. 58 Abs. 2 RTVG und Art. 60 Abs. 1 RTVG; Zugang zum Medium Fernsehen: "Recht auf Antenne"; Zuständigkeit der Unabhängigen Beschwerdeinstanz; Nichtausstrahlung einer Information (Zustandekommen einer kantonalen Initiative). Unzuständigkeit der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Streitigkeiten betreffend den - von bereits ausgestrahlten Sendungen zu unterscheidenden - Problemkreis des Zugangs Einzelner zu den Medien an sich (sog. Recht auf Antenne). Überweisung der Sache an das zuständige Departement (E. 3). émission; Autorité; élévision; été; édéral; Franz; Weber; Initiative; Aboutissement; Vaud-Région; était; Antenne; ément;
125 II 321 05.07.1999Art. 128 KVV, 8 DSG, 1 und 2 VDSG; Art. 63 VwVG; Einsicht des Versicherten in sein Krankenkassendossier. Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht, gegen eine eventuelle Kostenbeteiligung, eine Kopie seines Dossiers zu erhalten. Er muss sich ohne sein Einverständnis nicht mit der Einsicht in das Dossier am Geschäftssitz des Versicherers oder einer nur mündlichen Auskunftserteilung begnügen (E. 3). Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (E. 4). édéral; écrit; ître; étend; -maladie; èces; Ordonnance; été; édure; évoit; édérale; être; OAMal; Accès; ègle; écrite; Supra;
125 II 406 09.07.1999Berufsausübungsbewilligung für Rechtsanwälte mit ausserkantonalem Fähigkeitsausweis; Kostenfreiheit des Zulassungsentscheids (Art. 2 ÜbBest.BV; Art. 4 Abs. 2 Binnenmarktgesetz, BGBM). Das Zulassungsverfahren des Freizügigkeitskantons muss in aller Regel einfach, rasch und kostenlos sein (Art. 4 Abs. 2 BGBM). Die Erhebung einer sogenannten Kanzleigebühr von Fr. 50.-- ist mit dem Grundsatz der Kostenfreiheit gemäss Binnenmarktgesetz nicht vereinbar und verstösst gegen Art. 2 ÜbBest.BV. Kanton; Verfahren; Kanzleigebühr; Zulassung; Standeskommission; Appenzell; Binnenmarkt; Gebühr; Kantons; Binnenmarktgesetz; Erhebung;
125 II 411 09.07.1999Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Parteistellung des ersuchenden Staates. Dem ersuchenden Staat kann im Rechtshilfeverfahren (hier: Rekursverfahren vor dem Obergericht) keine Parteistellung eingeräumt werden, wenn um die Herausgabe von Bankdokumenten gestritten wird, d.h. um Informationen aus dem Geheimbereich, die dem ersuchenden Staat erst nach Abschluss des Rechtshilfeverfahrens bekannt gegeben werden dürfen. Das gilt selbst dann, wenn der ausländische Staat Geschädigter i.S.v. Art. 21 Abs. 2 IRSG ist und im Rechtshilfeverfahren auch über die Herausgabe von Vermögenswerten entschieden wird, die ihm angeblich deliktisch entzogen worden sind. Staat; Rechtshilfe; Philippine; Philippinen; Vermögenswerte; Republik; Herausgabe; Staates; Rekurs; Bundesgericht; Rechtshilfeverfahren;
125 II 417 26.07.1999Art. 98 lit. a OG und Art. 100 Abs. 1 lit. a OG; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Einziehung von Propagandamaterial der Kurdischen Arbeiterpartei. Mit dem Ergehen des Einziehungsentscheids entfällt das Interesse an der Anfechtung der diesem vorangehenden Beschlagnahme (E. 2). Die Einziehung von Propagandamaterial aus Gründen der äusseren und inneren Sicherheit berührt zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 4b). Im Konfliktfall geht das Völkerrecht prinzipiell dem Landesrecht vor, insbesondere wenn die völkerrechtliche Norm dem Schutz der Menschenrechte dient. Gegen den Einziehungsentscheid des Bundesrats ist daher gestützt auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK und entgegen Art. 98 lit. a und Art. 100 Abs. 1 lit. a OG die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig (E. 4c-e). Art. 55 BV und Art. 10 EMRK; Art. 102 Ziff. 8-10 BV; Art. 1 Abs. 2 des Bundesratsbeschlusses betreffend staatsgefährliches Propagandamaterial; Einziehung von Propagandamaterial aus Gründen der inneren und äusseren Sicherheit. Der Propagandabeschluss stellt zusammen mit Art. 102 Ziff. 8-10 BV eine genügende gesetzliche Grundlage für einen schweren Eingriff in die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit dar (E. 6). Die Einziehung von Schriften der Kurdischen Arbeiterpartei, die zur Durchsetzung ihrer Anliegen generell die Gewalt propagieren und auf in der Schweiz lebende Emigranten Druck erzeugen sollen, ist unter den gegebenen Umständen verhältnismässig (E. 7). Recht; Propaganda; Bundesrat; Einziehung; Sicherheit; Bundesrats; Bundesgericht; Propagandabeschluss; Schweiz; Entscheid;
125 II 377 16.08.1999Art. 13a ANAG, Art. 13b ANAG und 13c Abs. 5 lit. a ANAG; ausländerrechtliche Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Pflicht zur Führung eines Protokolls über die Haftrichterverhandlung (E. 1). Abgrenzung von Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft (E. 2). Haftgrund der Missachtung einer Eingrenzung (E. 3). Verhältnismässigkeit der Haft (E. 4). Voraussetzung der Durchführbarkeit des Wegweisungsvollzugs (E. 5). Ausschaffung; Ausschaffungshaft; Vorbereitung; Vorbereitungs; Gericht; Ausländer; Behörde; Haftgr; Eingrenzung; Vorbereitungshaft;
125 II 518 17.08.1999Art. 159 Abs. 1 und 2 OG. Anspruch der nicht anwaltlich vertretenen Partei auf eine Parteientschädigung. Die besonderen Voraussetzungen, unter denen der nicht anwaltlich vertretenen Partei nach Art. 159 Abs. 1 und 2 OG eine Parteientschädigung zusteht (BGE 110 V 72), müssen beim um sein Honorar streitenden amtlichen Verteidiger nicht erfüllt sein (E. 5b). Parteientschädigung; Verteidiger; Rechtsanwalt; Verfahren; Entschädigung; Verfahren; Obergericht; Kantons; Voraussetzungen; Honorar;
125 II 450 30.08.1999Internationale Amtshilfe gegenüber deutschen Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel. Art. 35 Abs. 2 BEHG: Verpflichtung zur Erteilung der verlangten Auskünfte (E. 2). Art. 38 Abs. 2 lit. c BEHG: Verhältnis zwischen Rechtshilfe in Strafsachen und Amtshilfe. Wenn die Eidgenössische Bankenkommission im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Polizeiwesen einer eventuellen Weitergabe von Informationen an die für die Strafverfolgung zuständige ausländische Behörde zustimmt, muss sie hierfür im Besitz aller nach schweizerischem Recht nötigen Zusicherungen sein (E. 3). Das erfordert, dass die materiellen Voraussetzungen für die Rechtshilfe gesamthaft erfüllt sind, einschliesslich das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit nach Art. 64 IRSG. In dieser Hinsicht muss aus der Einwilligung des Bundesamtes für Polizeiwesen hervorgehen, dass die Vorschriften über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfüllt sind. Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen zur Bewilligung der Weitergabe an die Strafbehörde nicht gegeben (E. 4). édé; édéral; Entraide; énal; Commission; édérale; énale; été; être; Autorité; écision; énales; étrangère; ères; Banque;
125 II 473 01.09.1999Art. 4 BV; Art. 8 DSG und Art. 9 DSG; Anspruch auf Einsicht in interne Akten. Das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht gemäss Art. 8 DSG deckt sich nicht mit dem verfahrensrechtlichen Akteneinsichtsrecht gemäss Art. 4 BV (E. 4a). Der Auskunftsanspruch gemäss Art. 8 DSG erstreckt sich auch auf interne Akten in einem Verwaltungsverfahren (E. 4b). Voraussetzungen der Verweigerung der Akteneinsicht gemäss Art. 9 DSG. Die Einsicht in interne Akten in einem Verwaltungsverfahren darf nicht generell, d.h. ohne nähere Prüfung der fraglichen Dokumente verweigert werden (E. 4c). Akten; Auskunft; Daten; Verwaltung; Auskunftsrecht; Datenschutz; Verfahren; Akteneinsicht; Entscheid; Verfahrens; Bundes; Recht; Einsicht;
125 II 465 29.09.1999Art. 13b Abs. 1 lit. b ANAG in Verbindung mit Art. 13a lit. c ANAG und Art. 13b Abs. 2 ANAG; ausländerrechtliche Ausschaffungshaft. Der Ausländer, dem eine Einreisesperre auferlegt worden ist, währenddem er sich in der Schweiz aufhielt, kann nur wegen Missachtung dieser Einreisesperre in Ausschaffungshaft gesetzt werden, wenn er die Schweiz verlassen hat und erneut einreist. Dieselbe Voraussetzung gilt auch für die Anordnung einer neuen Haft, wenn sich der Ausländer bereits einmal früher während der gesetzlich zulässigen Höchstdauer in Ausschaffungshaft befand (E. 3). Anforderungen an den Beweis, dass der Ausländer tatsächlich aus- und wieder eingereist ist (E. 4). Ausländer; Ausschaffung; Schweiz; Ausschaffungshaft; Haftrichter; Einreisesperre; Beweis; Bundesgericht; Akten; Verfahren; Kantons;
125 II 480 05.10.1999Art. 17 Abs. 4 MWSTV und Ziff. 15 des Anhangs zur MWSTV: Aktivitäten auf dem Gebiet der Entsorgung; Leistungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt. Da Art. 8 Abs. 2 ÜbBest. BV zu diesem Punkt nichts enthält, darf der Bundesrat ohne Verletzung des Grundsatzes der Wettbewerbsneutralität und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht vorsehen, dass einzig diejenigen Leistungen der öffentlichen Hand nicht unter die Steuer fallen, welche in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden (Art. 17 Abs. 4 MWSTV; E. 5-7). In Ausübung hoheitlicher Gewalt erbrachte Leistungen sind solche, welche nicht marktfähig sind, nicht durch Dritte angeboten werden können und die von einer öffentlichen Einrichtung erbracht werden, welche öffentliches Recht anwendet und den Bürgern gegenüber über Zwangsmittel verfügt; die Leistungen auf dem Gebiet der Entsorgung gehören nicht dazu (E. 8). édé; édéral; ération; érale; édérale; Conseil; épuration; égissant; élimination; égal; égale; être; érations; également;