Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1993

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
119 II 368 01.07.1993Anspruch auf Kostengutsprache bei der Rechtsschutzversicherung. Voraussetzungen und Verjährung. 1. Der Rechtsschutzversicherte hat gegenüber der Versicherungsgesellschaft Anspruch auf Kostengutsprache vor Einleitung eines Prozesses. Dieser Anspruch kann auf dem Prozessweg geltend gemacht werden (E. 2). 2. Sieht der Versicherungsvertrag vor, dass die Versichererin die Übernahme von Prozesskosten verweigern könne, wenn sie den Prozess als "aussichtslos betrachte", so beurteilt sich die Aussichtslosigkeit nach objektiven Massstäben. Es ist der gleiche Begriff, wie bei der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Aussichtslosigkeit im vorliegenden Fall verneint (E. 4 und 5). 3. Die Gutsprache für die Kosten der aussergerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs unterbricht auch die Verjährung für den Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten, wenn aussergerichtlich keine Einigung zustande kommt (E. 7). Recht; Verjährung; Unfall; Kostengutsprache; Versicherung; Leistung; Anspruch; Gerichtlich; Gerichtliche; Aussicht; Aussichtslosigkeit;
119 II 314 20.08.1993Art. 145 ZGB; Festsetzung der Unterhaltsbeiträge während des Scheidungsprozesses. 1. Hat eine Partei ihr Einkommen freiwillig vermindert, könnte sie aber wieder ein höheres Einkommen erzielen und ist ihr dies auch zumutbar, so kann für die Festsetzung der Unterhaltsbeiträge auf dieses hypothetische, höhere Einkommen abgestellt werden (E. 4a). 2. Soll von der hälftigen Teilung des Überschusses abgewichen werden, weil die Unterhaltsfestsetzung keine Vermögensumverteilung bewirken darf, so muss dargetan sein, dass die Ehegatten auch während der Dauer des gemeinsamen Haushaltes nicht das ganze Einkommen dem Unterhalt der Familie zugeführt haben. Eine besonders kurze Ehedauer stellt keinen Grund dar, um von den allgemeinen Grundsätzen über die Festsetzung des Unterhalts im Massnahmeverfahren abzuweichen (E. 4b). Einkommen; Unterhalt; Obergericht; Beschwerde; Entscheid; Ehegatte; Willkürlich; Hälftig; Ehegatten; Partei; Einkommens; Recht;
119 II 305 17.08.1993Art. 86 SchKG und 8 ZGB. Rückforderungsklage; Beweis negativer Tatsachen. Beweislastverteilung bei der Rückforderungsklage im Sinne von Art. 86 SchKG. Unterscheidung zwischen bundesrechtlichem Beweisrecht und kantonalem Verfahrensrecht beim Beweis negativer Tatsachen.
Preuve; L'action; Beweis; Trait; Arrêt; L'administration; Même; Partie; Bonne; Adverse; Prouver; L'appréciation; Preuves; Fédéral;
119 II 482 10.08.1993Art. 54 OG; Beginn der Berufungsfrist im Falle der Berichtigung eines Urteils. Mit der nachträglichen Zustellung eines berichtigten Urteils beginnt für die Partei, die dadurch nicht beschwert ist, keine neue Berufungsfrist hinsichtlich jener Punkte zu laufen, die Gegenstand der Berichtigung bildeten. Anspruch auf Vertrauensschutz (E. 3).
Recours; Arrêts; Canton; été; Décision; Rectification; Loyer; Délai; Demanderesses; Partie; Rectifié; Loyers; Hausse; Février; Leurs;
119 II 443 05.08.1993Verantwortlichkeit des Mieters eines Personenwagens; Kaskoversicherung. 1. Einfluss der Ungewöhnlichkeitsregel (E. 1a) und der Lesbarkeit (E. 1b) auf die Gültigkeit von vorformulierten allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Eine Klausel über die Haftung des Mieters in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Autovermieters, die erheblich von den üblichen Regeln der Kaskoversicherung abweicht, ist nach Art. 8 lit. a UWG unlauter (E. 1c). 3. Schweres Verschulden im Sinne von Art. 14 Abs. 2 VVG (E. 2a); Verantwortlichkeit des Mieters (E. 2b). Conditions; Générales; Demande; Défendeur; Contrat; Demanderesse; L'art; Dommage; Consid; Clause; Véhicule; Canton; Francs; Assurance;
119 II 341 28.07.1993Rechnungsfehler (Art. 24 Abs. 3 OR). Begriff des Rechnungsfehlers. Art. 24 Abs. 3 OR ist nicht anwendbar in einem Fall, in dem die Differenz zwischen der im Kaufvertrag angegebenen Grundstücksfläche und jener, die aus einer neuen Katastermessung hervorgeht, auf die Anwendung einer genaueren Vermessungsmethode zurückzuführen ist (E. 2). Art. 219 Abs. 1 und 2 OR. Frage offengelassen, ob diese Bestimmung auch in dem Fall anwendbar ist, in dem sich nachträglich eine grössere Fläche ergibt (E. 3). Calcolo; Dell'; Contratto; Fondiario; Errore; Tribunale; Registro; Superficie; Vendita; Parti; Misura; Della; Indicata; Parte; Misurazione;
119 II 249 22.07.1993Architektenvertrag; Haftung für Überschreitung des Kostenvoranschlags (Art. 398 Abs. 2 OR). Wird die vereinbarte Bausumme infolge eines ungenauen Kostenvoranschlags überschritten, haftet der Architekt bei Verschulden für den dem Bauherrn dadurch entstandenen Vertrauensschaden. Dieser Schaden errechnet sich aus der Differenz zwischen den effektiven Erstellungskosten und dem subjektiven Wert der Baute, der sich aufgrund der Vertragsgrundlage ergibt. Schaden; Architekt; Kostenvoranschlag; Bauherr; Bauherrn; Architekten; Mehrwert; Schadens; Klagte; Subjektiven; Differenz; Vertrag;
119 II 313 16.07.1993Art. 172 ff. ZGB; Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Der Richter darf die Anordnung von Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft nicht verweigern und die Parteien in das Scheidungs- oder Trennungsverfahren verweisen.
être; Divorce; Corps; Séparation; Mesures; Droit; Demande; Parties; Mariage; époux; Nature; Protectrices; Conjoints; Mieux; Annulée;
119 II 437 13.07.1993Verzug des Gläubigers. Ungerechtfertigte Bereicherung des Schuldners. 1. Der Schuldner einer Holschuld setzt den Gläubiger bereits mit einem bloss verbalen Anbieten der Leistung (Verbaloblation) in Verzug (E. 2b). 2. Fall eines Mieters, der den Mietvertrag kündigt und den Vermieter in Verzug setzt hinsichtlich der Rücknahme des Mietgegenstandes, diesen in der Folge aber weiter benützt, ohne dass der Vermieter sich dem widersetzt. Rechtsgrund, aus welchem der Mieter den Vermieter zu entschädigen hat; im vorliegenden Fall, ungerechtfertigte Bereicherung (E. 3). Chose; Défenderesse; Loyer; Matériel; Francs; Contrat; Demande; Demeure; Louée; Usage; Café; Droit; D'une; Demanderesse; Locataire;
119 II 396 13.07.1993Zivilprozess; ne ultra petita partium. Bei Verfahren, die von der Dispositionsmaxime beherrscht werden, ist das Gericht bei einer Klage, mit der der Zuspruch verschiedener auf dem gleichen Grund beruhender Schadensposten verlangt wird, nur durch den insgesamt eingeklagten Betrag gebunden. Es kann folglich - innerhalb von Grenzen, die von Fall zu Fall festzulegen sind - für ein Schadenselement mehr und für ein anderes weniger zusprechen.
Francs; Perte; Intimée; L'intimée; Montant; Francs; Cantonal; Demande; Dommage; Passée; Poste; Future; Cantonale; Publié; Passée;
119 II 339 13.07.1993Art. 135 Ziff. 2 OR. Unterbrechungswirkung einer Schuldbetreibung. Die Verjährung wird nur bis zu dem in der Schuldbetreibung angegebenen Betrag unterbrochen, und zwar selbst wenn der Gläubiger sie zu einem Zeitpunkt unterbrechen muss, in dem das Ausmass seines Schadens noch nicht bestimmt werden kann.
Prescription; Montant; Ibid; Dommage; éd; Poursuite; Créance; SPIRO; être; Prétention; STARK; Droit; Schweizerisches; Créancier; Ibid;
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