Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1989

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
115 II 387 20.09.1989Gebrauch einer Marke in der Schweiz. Art. 24 lit. b-c MSchG. Die Ausfuhr von Produkten mit nachgemachtem oder nachgeahmtem Markenzeichen stellt, selbst wenn die Marke im Bestimmungsland nicht geschützt ist, einen in der Schweiz begangenen unerlaubten Gebrauch einer nach schweizerischem Recht geschützten Marke dar und fällt damit in den Anwendungsbereich des Art. 24 MSchG. Suisse; Montres; Choisi; Atrexa; Arabie; Saoudite; été; Marke; être; Tribunal; édéral; énal; Exportation; Action; éforme; Gebrauch;
115 II 474 24.10.1989Haftung des gewerbsmässigen Anbieters von Ferienwohnungen. 1. Auf das gewerbsmässige Ferienwohnungsgeschäft finden die zum Reisevermittlungs- und zum Reiseveranstaltungsvertrag entwickelten Grundsätze Anwendung. Tritt der Anbieter von Ferienwohnungen bloss als Vermittler auf, so haftet er nur für die Sorgfalt in der Geschäftsbesorgung; ist er dagegen weitergehend als Veranstalter zu betrachten, so hat er zusätzlich für den Eintritt des Veranstaltungserfolges einzustehen (E. 2a). Umstände, die für eine Haftung als Veranstalter sprechen (E. 2b). Beurteilung der Erfolgshaftung nach Mietrecht (E. 2c und d). 2. Beeinträchtigungen, die - wie entgangener Feriengenuss - nicht das Vermögen betreffen, berechtigen nicht zu Schadenersatz nach Art. 41 OR; sie können höchstens - falls die Voraussetzungen des Art. 49 OR erfüllt sind - zu einem Genugtuungsanspruch führen (E. 3). 3. Voraussetzungen des Feststellungs- und des Publikationsanspruchs gemäss Art. 2 aUWG (E. 4). Beklagten; Recht; Handelsgericht; Vertrag; Haftung; Schaden; Feststellung; Kunden; Vermieter; Miete; Vorinstanz; Ersatz; Urteil; Mieter;
115 II 451 24.10.1989Kaufvertrag; Selbsthilfeverkauf bei Annahmeverzug des Käufers. Der Verkäufer ist weder gemäss Art. 93 Abs. 1 OR noch aufgrund einer Sondervorschrift des Kaufvertragsrechts zur Vornahme eines Selbsthilfeverkaufs verpflichtet. Eine solche Pflicht kann sich dagegen aus dem Gebot des Handelns nach Treu und Glauben oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, setzt aber voraus, dass die Unterlassung des Selbsthilfeverkaufs einem Rechtsmissbrauch gleichkäme. Urteil; Selbsthilfeverkauf; Pflicht; Beklagten; Stoffe; Recht; Firma; Berufung; Sondervorschrift; Kaufvertragsrechts; Vornahme;
115 II 258 24.10.1989Art. 270 OR. Art. 28 Abs. 3 BMM. Kündigung des Mietvertrages beim Tod des Mieters. Die Schutzfrist des Art. 28 Abs. 3 BMM gilt auch gegenüber dem Erben, der vor dem Tod des Mieters die Wohnung mit diesem geteilt hat. éritier; ésilia; écès; Tribunal; éfenderesse; ésiliation; Arrêt; Mieters; édéral; Héritier; Extrait; éforme; évrier; élai;
117 II 346 23.10.1989Internationales Schiedsverfahren (Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG). 1. Mit einer Beschwerde wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG kann nur geltend gemacht werden, das Schiedsgericht habe gegen die zwingenden Verfahrensgrundsätze von Art. 182 Abs. 3 IPRG verstossen (E. 1a). 2. Der Umstand allein, dass eine im Schiedsreglement vorgesehene Verfahrensregel von den Parteien gewollt und für das Schiedsgericht verbindlich ist, macht diese Regel nicht zu einem zwingenden Verfahrensgrundsatz (E. 1b, aa). édure; être; été; Expert; ègle; écrit; Arbitrage; Exprimer; Expertise; ératif; Extrait; Schiedsgericht; çais; Tribunal; Instruction;
115 II 401 13.10.1989Auflösung einer juristischen Person mit widerrechtlichem Zweck (Art. 57 Abs. 3 ZGB). 1. Der Zweck der Gesellschaft bestimmt sich nicht ausschliesslich nach der statutarischen Zweckumschreibung, sondern auch nach den tatsächlich verfolgten Zielen. Dient die Gesellschaft in Wirklichkeit einzig der Umgehung der Vorschriften über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, so bedient sie sich nicht nur unzulässiger Mittel beim Verfolgen ihrer Zwecke. Vielmehr ist der Zweck der Gesellschaft selber widerrechtlich im Sinne von Art. 57 Abs. 3 ZGB (E. 1). 2. Art. 57 Abs. 3 ZGB ist auch auf Aktiengesellschaften anwendbar (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). 3. Eine vor Inkrafttreten des BewG am 1. Januar 1985 eingeleitete Klage auf Auflösung einer juristischen Person mit Anfall ihres Vermögens an das Gemeinwesen, die sich direkt auf das allgemeine Zivilrecht stützt, verjährt so lange nicht, als der rechtswidrige Zustand andauert (E. 3). Zweck; Person; Recht; Gesellschaft; Personen; Klage; Grundstück; Auflösung; Ausland; Aktiengesellschaft; Sondergesetzgebung; Erwerb;
115 II 380 12.10.1989Bäuerlicher Grundbesitz; Kaufsrecht; Einspruch (Art. 19 Abs. 1 lit. a EGG). 1. Mehrteiliges Rechtsgeschäft, welches einerseits darin besteht, dass eine Gesellschaft ein landwirtschaftliches Heimwesen an einen Unternehmer verkauft, indem dieser ein Kaufsrecht ausübt, und andererseits in der Abtretung des Heimwesens durch den Unternehmer an einen Landwirt im Austausch gegen in dessen Eigentum stehende Grundstücke. Ein solches Rechtsgeschäft, welches ausgedacht wurde, um eine Einsprache zu umgehen, die die kantonale Behörde gegen einen früheren Vorvertrag erhoben hatte, ist nicht in seiner Gesamtheit zu betrachten; ausschlaggebend ist einzig das Grundstückgeschäft zwischen der Gesellschaft und dem Unternehmer (E. 5). Es ist somit ohne Bedeutung, dass die Abwicklung des gesamten Geschäfts ein landwirtschaftliches Heimwesen - welches ein Landwirt bewirtschaften wollte - wieder der Landwirtschaft zugeführt hätte (E. 6a). 2. Es widerspricht dem Zweck von Art. 1 EGG, wenn die kantonale Behörde den Erwerb eines landwirtschaftlichen Heimwesens zu einem ungewöhnlich hohen Preis zulässt, bloss weil der Landwirt ihn durch den Tausch von Bauland bezahlen kann (E. 6b). été; Conseil; écision; Emption; édé; être; ération; édéral; Autorité; Opposition; Espèce; échange; écembre; était; Autorité;
115 II 366 10.10.1989Rechtsmittel gegen Urteile des Kantonalen Schiedsgerichts Wallis. Zuständigkeit der Arbeitsgerichte. 1. Urteile des Kantonalen Schiedsgerichts können nur mit staatsrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden. Unzulässigkeit insbesondere der Berufung, weil das Schiedsgericht zwar als einzige kantonale Instanz für im Verfahren gemäss Art. 343 Abs. 2 OR zu beurteilende Streitigkeiten zuständig, jedoch seiner Organisation und Funktion nach unteres Gericht im Sinne von Art. 48 Abs. 2 OG ist (E. 2). 2. Art. 343 Abs. 2 OR schreibt den Kantonen nicht vor, dass Widerklagen mit einem die Streitwertgrenze dieser Bestimmung übersteigenden Streitwert im arbeitsrechtlichen Verfahren zu beurteilen sind (E. 3). Schiedsgericht; Widerklage; Kanton; Verfahren; Streitwert; Urteil; Wallis; Zuständigkeit; Schiedsgerichts; Entscheid; Gericht; Kantone;
115 II 297 09.10.1989Berufungsfähigkeit von Eheschutzentscheiden betreffend das Getrenntleben gemäss Art. 176 ZGB. Der Entscheid, mit welchem der Eheschutzrichter in Anwendung von Art. 176 ZGB das Getrenntleben der Ehegatten regelt, stellt keinen Endentscheid im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und kann deshalb beim Bundesgericht nicht mit Berufung angefochten werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
Berufung; Endentscheid; Bundesgericht; Urteil; Berufungsfähigkeit; Eheschutzentscheid; Eheschutzentscheide; Recht; Getrenntleben;
115 II 288 03.10.1989Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Teilentscheid. - Die staatsrechtliche Beschwerde gegen einen im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ergangenen Teilentscheid unterliegt der Regelung von Art. 87 OG (E. 2). - Ein Zwischenentscheid kann nur dann wegen Unvereinbarkeit mit dem schweizerischen Ordre public (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG) angefochten werden, wenn er für den Beschwerdeführer einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 87 OG zur Folge hat (E. 3). - Vermag die Hauptbegründung den angefochtenen Entscheid zu tragen, sind ausschliesslich gegen die Hilfsbegründung gerichtete Rügen unzulässig (E. 4). - Der Beschwerdegrund der Nichtbeurteilung von Rechtsbegehren (Art. 190 Abs. 2 lit. c IPRG) deckt sich mit der Rüge der formellen Rechtsverweigerung gemäss Art. 4 BV (E. 5). écision; Tribunal; édéral; Arbitrage; édure; être; été; édérale; écisions; Application; étent; Schiedsgerichtsbarkeit;
115 II 305 27.09.1989Art. 8 ZGB. Recht zum Gegenbeweis.
Beweis; Beweis; Recht; Richter; Beweises; Hauptbeweis; Urteil; Erwägungen; Rechtsprechung; Anspruch; Urteilskopf; Auszug; Zivilabteilung;