Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1988

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
114 II 385 30.08.1988Gegendarstellung (Art. 28g ZGB). 1. Das Medienunternehmen ist durch einen zur Gegendarstellung verpflichtenden Entscheid auch dann noch beschwert und damit zur Berufung an das Bundesgericht legitimiert, wenn es die Gegendarstellung in Befolgung einer superprovisorischen Verfügung bereits veröffentlicht hat (Erw. 3). 2. Die Zeitungsmeldung, die Progressiven Organisationen (POCH) bildeten das "personelle und programmatische Rückgrat" des "Grünen Bündnisses", ist eine der Gegendarstellung zugängliche Tatsachenbehauptung im Sinne von Art. 28g Abs. 1 ZGB (Erw. 4). Darstellung; Grüne; Grüne; Tatsachen; Organisation; Baden; Grünen; Organisationen; Personelle; Progressiven; Rückgrat; Programmatische;
114 II 353 28.10.1988Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Begriff des "Ortes des Betriebs" im Sinne von Art. 343 Abs. 1 OR. Travail; Exploitation; Canton; D'une; L'exploitation; Arrêt; Employeur; Contrat; Disposition; Fédéral; Rapports; Qu'il; Elles; être;
114 II 250 27.10.1988Art. 6 OR. Wirkungen eines Bestätigungsschreibens. Einem Bestätigungsschreiben, das unwidersprochen bleibt, kommt keine rechtserzeugende Wirkung zu, wenn das Schreiben derart vom Verhandlungsergebnis abweicht, dass nach Treu und Glauben nicht mit dem Einverständnis des Empfängers gerechnet werden darf. Bestätigung; Firma; Widersprochen; Bestätigungsschreiben; Rechtserzeugende; Unwidersprochen; Absender; Empfänger; Angeblich; Schuld;
114 II 342 25.10.1988Haftung des Mieters eines Autos, Kaskoversicherung. 1. Der noch nicht befriedigte Vermieter hat die freie Wahl, seinen Mieter oder seinen Kaskoversicherer einzuklagen (E. 2). 2. Hat der Mieter, welcher den Vermieter entschädigt hat, ein Rückgriffsrecht gegen den Kaskoversicherer? (E. 3). Francs; Assureur-casco; Demande; Responsable; Contre; Rapport; Recours; Qu'il; Demanderesse; Rapports; Dommage; L'assureur; Défendeur;
114 II 265 25.10.1988Art. 4 des schweizerisch-französischen Gerichtsstandsvertrags. Örtliche Unzuständigkeit des schweizerischen Richters für die Beurteilung einer Schadenersatzklage des schweizerischen Vermieters mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz gegen den französischen Mieter mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich aus der Miete eines in der Schweiz noch zu erstellenden Hotels. Gerichtsstand; Gerichtsstandsvertrag; Richter; Französische; Klagt; Vertrag; Gerichtsstandsvertrags; Klagte; Schweiz; Vertrags; Klagten;
114 II 293 19.10.1988Anspruch auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB). Die Frage der Betroffenheit stellt sich bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gegendarstellung nur hinsichtlich der Tatsachen, die sich sowohl im beanstandeten Text finden als auch in den Text der Gegendarstellung aufgenommen werden sollen.
Darstellung; Tatsache; Tatsachen; Beobachter; Beanstandeten; Schweizerischen; Anspruch; Beobachter; Erwägungen; Beobachters; Obergericht;
114 II 239 11.10.1988Partei- und Prozessfähigkeit sowie Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Prozess über Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an gemeinschaftlichen Bauteilen (Art. 712l Abs. 2 ZGB). Stellungnahme zur Kritik an BGE 111 II 458 Nr. 88 und Bestätigung dieser Rechtsprechung. Recht; Recht; Gewährleistung; Stockwerkeigentümer; Gemeinschaft; Ansprüche; Gewährleistungsansprüche; Mängel; Urteil; Rechtlich;
114 II 383 03.10.1988Art. 50 Abs. 1 OG; Zulässigkeit der Berufung gegen einen Zwischenentscheid. In der Berufung gegen einen Vor- oder Zwischenentscheid sind die Voraussetzungen - insbesondere diejenige des Zeit- und Kostenaufwandes eines Beweisverfahrens - darzutun, die gemäss Art. 50 Abs. 1 OG ausnahmsweise die gesonderte Anrufung des Bundesgerichts rechtfertigen.
Recours; Décision; Immédiat; Procédure; Zwischenentscheid; Condition; éviter; Recourant; Probatoire; Recevable; Incidente; Fédéral;
114 II 289 30.09.1988Art. 8 ZGB. Umfang und Tragweite der allgemeinen Beweisvorschrift. Möglichkeiten der Verletzung, insbesondere dadurch, dass der Richter taugliche und formgültig beantragte Beweise zu rechtserheblichen Tatsachen nicht abnimmt (E. 2a; Verdeutlichung der Rechtsprechung). Umstände, unter denen eine beschränkte Beweisabnahme Art. 8 ZGB verletzen kann (E. 2b). Beweis; Richter; Beweise; Tatsache; Partei; Kantonsgericht; Urteil; Berufung; Klagte; Schaden; Tatsachen; Erhebliche; Zeuge; Beklagten;
114 II 361 27.09.1988Art. 14 und 15 Abs. 1 BMM. Anpassung des Mietzinses an das orts- oder quartierübliche Niveau. 1. Ermittlung des orts- oder quartierüblichen Mietzinses. Grundsätze (E. 3). Deren Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4). 2. Verhältnis von Art. 14 zu Art. 15 Abs. 1 BMM. Umstände, die einen orts- oder quartierüblichen Mietzins - entgegen der Vermutung - als missbräuchlich erscheinen lassen (E. 5). Mietzins; Mietzinse; Wohnung; Vergleich; Mietzinserhöhung; Vorinstanz; Gesuchsgegner; Bundesgericht; Miete; Oberburg; Zimmer; Vermieter;
114 II 388 22.09.1988Gegendarstellung (Art. 28g Abs. 1 ZGB). Eine zur Gegendarstellung berechtigende Betroffenheit liegt in aller Regel nur dann vor, wenn die in Frage stehende Tatsachendarstellung - ohne notwendigerweise die Persönlichkeit zu verletzen - in der Öffentlichkeit ein ungünstiges Bild der angesprochenen natürlichen oder juristischen Person entstehen, sie im Zwielicht erscheinen lässt. Asylkomitee; Baden; Darstellung; Akten; Badener; Stadt; Asylkomitees; Tagblatt; Akteneinsicht; Zeitung; Persönlichkeit; Gewährt;
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