Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1987

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
113 II 275 13.07.1987Art. 681-682 OR. Verlustigerklärung der Rechte von Aktionären, die den Ausgabebetrag ihrer Aktien nicht rechtzeitig einbezahlen. Der durch die Verwaltung gemäss Art. 681-682 OR seiner Rechte verlustig erklärte Aktionär kann gegen die Gesellschaft auf Herausgabe der Aktien klagen (E. 2b). Die Verlustigerklärung gegenüber dem Aktionär, der die Einzahlung auch innerhalb der Nachfrist des Art. 682 Abs. 1 OR nicht leistet, wird nur wirksam, wenn sie diesem ausdrücklich mitgeteilt worden ist; bis dahin kann der Aktionär seine Aktien gültig liberieren und den Verlust seiner Rechte verhindern (E. 3c).
été; Action; Actionnaire; être; échéance; Aktien; Aktionär; écision; Administration; élai; Rechte; Verlust; BÜRGI;
113 II 374 24.09.1987Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber einem mündigen Kind, das noch in der Ausbildung steht (Art. 276 und 277 ZGB). Die Unterhaltspflicht für ein mündiges Kind, das sich noch in Ausbildung befindet, muss für die Eltern nach den gesamten Umständen und damit auch in persönlicher Hinsicht zumutbar sein. Dies ist zu verneinen, wenn zwischen den Eltern und dem Kind keine Beziehungen bestehen, weil sich dieses schuldhaft der Erfüllung seiner familienrechtlichen Pflichten entzieht (E. 2). Beharrt ein Kind auch nach Eintritt der Mündigkeit auf seiner seit der Scheidung der Eltern geäusserten Ablehnung des nicht obhutsberechtigten Elternteils, obwohl sich dieser ihm gegenüber korrekt verhalten hat, so gereicht dem Kind diese unnachgiebige Haltung zum Verschulden (E. 4). Eltern; Unterhalt; Tochter; Vater; Scheidung; Unterhalts; Beklagten; Verhalten; Urteil; Vorinstanz; Berufung; Ausbildung; Zeitpunkt;
113 II 528 23.09.1987Aktienrecht. Rechtsstellung der Partizipanten bei Herabsetzung des Grundkapitals nach Art. 735 OR. - Rechtsnatur des Partizipationsscheins. Der Partizipationsschein gilt als Sonderart des Genussscheins und untersteht dessen Bestimmungen (E. 3). - Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Genussscheinberechtigten (Art. 657 Abs. 5 OR). Die Zustimmung der Gemeinschaft ist nicht nötig, wenn ein Generalversammlungsbeschluss die Genussrechte der Partizipanten nicht berührt und sich auch indirekt auf diese Rechte nicht auswirkt (E. 4 und 5). Genuss; Aktie; Partizipationsschein; Aktien; Genussschein; Partizipanten; Gemeinschaft; Partizipationsscheine; Anleihe; Genussrechte;
113 II 513 15.09.1987Art. 86 und 87 der SIA-Norm 118 (Ausgabe 1977), Art. 373 Abs. 2 und 374 OR: Erhöhung des in einem Werkvertrag vereinbarten Einheitspreises. 1. Notwendigkeit, auf Art. 373 Abs. 2 und 374 OR zurückzugreifen, wenn die vertraglich vereinbarten Art. 86 und 87 der SIA-Norm 118 sich als unanwendbar erweisen (E. 2 u. 3). 2. Umstände, die im konkreten Fall eine Erhöhung des Einheitspreises nach Art. 373 Abs. 2 oder 374 OR rechtfertigen (E. 4). 3. Richterliches Ermessen mit Bezug auf die Erhöhung des Einheitspreises, wenn die Voraussetzungen der Art. 373 Abs. 2 oder 374 OR erfüllt sind, aber es nicht möglich ist, die Berechnungsfaktoren, auf die der Unternehmer seine Forderung stützt, völlig nachzuprüfen (E. 5). Attrice; Azione; Opera; Offerta; Istruttoria; Incidente; Consorzio; Minatra; Confederazione; Importo; Indennità; GAUCH; Lattrice;
113 II 277 15.09.1987Verantwortlichkeitsklage gegen die Mitglieder der Verwaltung einer Gesellschaft. Wirkung der Abtretung bestrittener Ansprüche durch die Konkursmasse. Der Abtretungsgläubiger kann gestützt auf die Abtretung gemäss Art. 260 SchKG den unmittelbaren Schaden der Gesellschaft und aufgrund von Art. 756 Abs. 2 OR den ihm mittelbar erwachsenen Schaden geltend machen. Die Klage scheitert nur dann an der Einwilligung des Geschädigten, wenn sowohl die Gesellschaft als auch der klagende Gläubiger in die schädigende Handlung eingewilligt haben (E. 3). Hat sich der Gläubiger die Ansprüche gemäss Art. 260 SchKG abtreten lassen, ist in der Regel davon auszugehen, dass diese Abtretung auch die Ansprüche aus Art. 756 Abs. 2 OR umfasst. Dabei ist das Bundesrecht von Amtes wegen anzuwenden (E. 4).
Abtretung; Gesellschaft; SchKG; Ansprüche; Schaden; Gläubiger; Klage; Recht; Anspruch; Urteil; Abtretungsgläubiger; Einwilligung;
113 II 303 01.09.1987Art. 18 Abs. 1 BMM. Bei der Mitteilung vertraglich vorgesehener Mietzinsanpassungen eines auf feste Dauer abgeschlossenen Mietvertrags gelangt die Zehntagesfrist nicht zur Anwendung (E. 2a). Mieter; Mietzins; Kündigung; Vermieter; Mitteilung; Urteil; Vertrag; Berufung; Anpassung; Obergericht; Mietvertrag; Mietzinserhöhung;
113 II 243 31.08.1987Art. 927 Abs. 1 und 928 ZGB; Art. 48 OG. Klage aus Besitzesentziehung und Besitzesstörung. Unzulässigkeit der Berufung. Entscheide der oberen kantonalen Gerichte, die lediglich den Besitzesschutz zum Gegenstand haben, sind keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 OG und können daher nicht mit Berufung beim Bundesgericht angefochten werden (Bestätigung der Rechtsprechung).
Action; éforme; écision; édure; établi; état; érieur; Besitz; étitoire; éfinitive; Berufung; éfinitivement; édéral; étention;
113 II 442 24.08.1987Einspruch gegen den Verkauf einer landwirtschaftlichen Liegenschaft (Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG). 1. Dass das in Frage stehende Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich, sondern forstwirtschaftlich genutzt wurde, schliesst die Anwendbarkeit des EGG ebensowenig aus wie der Umstand, dass das Heimwesen, zu dem das Grundstück gehört, seit einiger Zeit nicht mehr als Einheit bewirtschaftet wurde und für eine rationelle Bewirtschaftung nicht unbedeutende Investitionen erforderlich wären (Erw. 2 und 3). 2. Ein wichtiger Grund, der im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG die Aufhebung des landwirtschaftlichen Heimwesens zu rechtfertigen vermöchte, ist zu verneinen, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Heimwesens in seiner bisherigen Form zwar nur gering ist, vom Interesse der am strittigen Verkauf Beteiligten jedoch nicht überwogen wird (Erw. 4). Heimwesen; Interesse; Sinne; Gewerbe; Parzelle; Verwaltungsgericht; Gewerbes; Verkauf; Betrieb; Existenz; Grundstück; Einheit; Heimwesens;
113 II 232 20.08.1987Art. 413 und 420 ZGB. 1. Gegen Anweisungen der Vormundschaftsbehörde, die sich auf die Rechnungsführung und -ablage beziehen (Art. 413 Abs. 2 ZGB), kann der davon betroffene Vormund gestützt auf Art. 420 Abs. 2 ZGB Beschwerde an die Aufsichtsbehörde führen (E. 2). 2. Die bundesrechtliche Vorschrift von Art. 420 ZGB lässt Raum für ergänzende Regelungen des kantonalen Verfahrensrechts (E. 3). Vormundschaftsbehörde; Rechnung; Mündel; Recht; Anordnung; Anweisungen; Rechnungsführung; -ablage; Vormundes; Zusammenhang;
113 II 270 05.08.1987Einfache Gesellschaft. Rechtsnatur einer Abfindungsklausel. Formmangel. 1. Art. 245 Abs. 2 OR. Gegenseitig bedingte Zuwendungen sind unbekümmert um ihren aleatorischen Charakter auch in der einfachen Gesellschaft als letztwillige Verfügungen zu betrachten, wenn sie nur für den Fall vereinbart werden, dass ein Gesellschafter durch Tod ausscheidet (E. 2). 2. Art. 520 Abs. 1 und 521 Abs. 1 ZGB. Folgen des Formmangels. Klage auf Ungültigerklärung der Abfindungsklausel. Umstände, unter denen eine Verjährung zu verneinen ist (E. 3). Gesellschaft; Verfügung; Recht; Gesellschafter; Vertrag; Todes; Ungültigkeit; Vertrages; Abfindungsklausel; Ziffer; Klausel;
113 II 447 27.07.1987Art. 60 Abs. 3 BG über die landwirtschaftliche Pacht (LPG). Art. 60 Abs. 3 LPG soll missbräuchliche Kündigungen verhindern, ist aber nicht nur auf eigentliche Missbrauchstatbestände anzuwenden (E. 2a). Eine Erstreckungsklage ist nicht schon deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Kläger die Kündigung als gültig anerkannt hat (E. 2b). Kündigung; Erstreckung; Berufung; Pächter; Recht; Pacht; Erstreckungsklage; Vertrag; Regel; Mietgericht; Obergericht; Verpächter;