Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1983

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
109 II 491 15.09.1983Art. 36 Abs. 1 und 2, 46, 51 Abs. 1 lit. a sowie 55 Abs. 1 lit. a OG. Die Berufung ist unzulässig, wenn sie den Streitwert nicht nennt und weder das angefochtene Urteil noch andere Unterlagen dem Bundesgericht ohne weiteres die Berechnung des Streitwertes ermöglichen.
Demande; Valeur; Recours; Litigieuse; Forme; Fonds; Fédéral; Servitude; Réforme; Wagen; Conclu; Celle; Francs; Tribunal;
109 II 319 25.10.1983Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 und 192 ff. OR. Kauf eines gestohlenen Personenwagens; Entwehrung, Grundlagenirrtum. 1. Der Käufer kann sich auch bei rechtlich mangelhafter Erfüllung entweder auf Gewährleistung oder auf einen Willensmangel berufen (E. 2). 2. Möglichkeit einer Entwehrung in einem internationalen Schuldverhältnis; anwendbares Recht (E. 3). 3. Der Irrtum darüber, dass ein gekaufter Wagen aus einem Diebstahl stammt, ist wesentlich (E. 4a); er kann vom Käufer selbst dann geltend gemacht werden, wenn der Verkäufer ebenfalls gutgläubig gewesen ist und der Bestohlene sich nicht meldet (E. 4b). Genehmigung des Vertrages durch Gebrauch des Wagens? (E. 4c) Recht; Wagen; Vertrag; Obergericht; Gestohlen; Gestohlene; Diebstahl; Fahrzeug; Urteil; Irrtum; Grundlage; Parteien; Gekauft;
109 II 234 25.10.1983Art. 99 und 472 ff. OR. Haftung des Wirtes für hinterlegte Kleidungsstücke. 1. Sorgfaltspflicht des Wirtes, der gegen Entgelt Kleidungsstücke der Gäste in Verwahrung nimmt. 2. Keine Pflicht des Gastes, auf den besonderen Wert eines Pelzmantels hinzuweisen, wenn der Wirt, wie aus den Umständen ersichtlich, auch Gäste mit kostbaren Kleidern erwartete. Garderobe; Kantonsgericht; Mantel; Kleidungsstücke; Gäste; Pflicht; Restaurant; Kostbaren; Klagte; Beklagten; Abend; Wahren; Kleider;
109 II 295 20.10.1983Art. 374 ZGB. Die Anhörung im Sinne von Art. 374 ZGB stellt nicht nur ein Verteidigungsrecht des zu Bevormundenden dar, auf das dieser beliebig verzichten kann, sondern sie bildet auch ein Mittel zur Erforschung des Tatbestandes, dessen sich die Behörde allenfalls auch gegen den Willen des Interdizenden bedienen soll.
Berufung; Behörde; Anhörung; Berufungskläger; Vormundschaft; Vormundschaftskommission; Bevormundenden; Anstalt; Appellationshof;
109 II 273 18.10.1983Art. 97 ZGB. Anforderungen an die Urteilsfähigkeit eines Heiratswilligen. Fähig; Urteil; Urteils; Paula; Urteilsfähig; Urteilsfähigkeit; Interesse; Beklagten; Kinder; Verlobten; Hinsicht; Genügen; Einspruch;
109 II 449 11.10.1983Art. 334 Abs. 2 OR, Probezeit. Die Beschränkung der Probezeit auf höchstens drei Monate gemäss Art. 334 Abs. 2 OR gilt für alle Arbeitsverträge, unabhängig davon, ob sie auf bestimmte oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden sind (E. 1). Der Arbeitnehmer missbraucht sein Recht nicht, wenn er sich auf die Nichtigkeit einer Verlängerung der Probezeit beruft, der er zugestimmt hat (E. 2b). Contrat; D'essai; Temps; Durée; Déterminée; L'art; Travail; être; Défenderesse; Droit; Indéterminée; Contrats; Cantonal;
109 II 445 11.10.1983Art. 164 Abs. 1 OR: Abtretung des Werklohns. Die Natur des Rechtsverhältnisses steht in der Regel einer Abtretung der auf eine bestimmte Summe begrenzten Forderung des Unternehmers gegen den Besteller nicht entgegen.
Credito; Cessione; Della; Creditore; Senza; Anche; Essere; Committente; Debitore; Dalla; Delle; Pretese; Consenso; Evitare; Generale;
109 II 333 11.10.1983Anfechtung eines Werkvertrages wegen Irrtums. Art. 373 Abs. 2 OR ist eine Sonderregel, welche der allgemeinen Bestimmung des Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR vorgeht. Wendeltreppe; Handläufe; Werkvertrag; Berufung; Nachträglich; Kantons; Schlosserarbeiten; Caluori; Ettinger; Stiftung; Unternehmer; Firma;
109 II 478 28.09.1983Gebühren für die Ausstellung von Handelsregisterauszügen (Art. 929 OR, Art. 9 HRegV, Art. 9 Ziff. 6 Gebührentarif für das Handelsregister, SR 221.411.1). Grundsätze für die Gebührenerhebung im Gebiet des Handelsregisters. Die Gebühr für einen Handelsregisterauszug über eine Aktiengesellschaft darf nicht nach der Höhe des Aktienkapitals bemessen werden, da diese keinen Bezug zum Wert der vom Amt erbrachten Dienstleistung hat. Besteht der Auszug aus einem einzigen Blatt, das auf Vor- und Rückseite einen fotokopierten, beglaubigten Text aufweist, so ist im Rahmen des geltenden Tarifs eine Gebühr von höchstens Fr. 30.- zulässig. Della; Tassa; Registro; Federale; Tasse; Commercio; Delle; Sociale; Capitale; Estratto; Principi; Autorità; Tariffa; Giustizia; Principio;
109 II 436 27.09.1983Weiterer Verzugsschaden (Art. 106 Abs. 1 OR) infolge von Währungsverlusten während der Verzugsperiode. 1. Ersatz für den durch die Verzugszinse nicht gedeckten Schaden kann mit einer neuen Klage geltend gemacht werden, auch wenn über die den Zinsen zugrunde liegende Schuld bereits ein Urteil ergangen ist (E. 1). 2. Für die Annahme eines weiteren Schadens infolge Abwertung der geschuldeten Valuta genügt die blosse Möglichkeit, dass der Gläubiger das Geld in eine feste Währung hätte wechseln können, nicht. Es müssen Beweise oder hinreichende Indizien dafür vorliegen, dass er das höchstwahrscheinlich getan hätte. Vermutet wird immerhin, dass er das Geld in die gesetzliche Währung seines Wohn- oder Geschäftssitzes gewechselt hätte (Präzisierung der Rechtsprechung, E. 2). Credito; Danno; Della; Creditore; Moneta; Valuta; Avrebbe; Interessi; Tribunale; Federale; Franchi; Svizzeri; Nella; Cambio; Dollari;
109 II 330 27.09.1983Arbeitsvertrag; Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber. Verlängerung der Kündigungsfrist wegen unverschuldeter Krankheit (Art. 336e Abs. 2 und 3 OR). Erkrankt der Arbeitnehmer während der gemäss Art. 336e Abs. 2 OR verlängerten Kündigungsfrist erneut, so wird diese wiederum unterbrochen, sofern insgesamt die Sperrfrist von vier bzw. acht Wochen nicht überschritten wird. Fällt die zweite Erkrankung erst in die zusätzliche Zeitspanne gemäss Art. 336e Abs. 3 OR, so wird hingegen die Kündigungsfrist nicht nochmals unterbrochen. Kündigung; Kündigungsfrist; Krank; Urteil; Verlängert; Verlängerte; Arbeitnehmer; Unterbrochen; Krankheit; Verlängerung;
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