Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1978

Es wurde zuvor Band II Verwaltungsrecht und internationales Recht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
104 II 285 04.11.1978Art. 48 Abs. 1 OG; Berufungsfähigkeit von Teilurteilen. Teilurteile sind grundsätzlich nicht berufungsfähig. Ausnahmsweise ist jedoch auf Berufungen gegen Urteile einzutreten, durch die einzelne Begehren, die zum Gegenstand eines besonderen Prozesses hätten gemacht werden können und deren Beurteilung für den Entscheid über die anderen Begehren präjudiziell ist, endgültig erledigt werden. Berufung; Urteil; Begehren; Entscheid; Wittwer; Ertragswert; Beurteilung; Friedrich; Teilung; Liegenschaft; Bundesgericht; Anspruch; Sachen;
104 II 204 27.06.1978Art. 322 Abs. 1 OR. Ob der Arbeitgeber durch eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer, den Grundlohn zu kürzen, eine zwingende Bestimmung über Teuerungszulagen umgehen wolle, hängt von den Umständen des Einzelfalles, namentlich vom gesamten Verhalten der Beteiligten ab. Teuerungszulage; Grundlohn; Teuerungszulagen; Trüb; Appellationshof; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Gesetzesumgehung; Lohnerhöhung; Urteil;
104 II 216 27.06.1978Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. Berufung; Entscheid; Bundesgericht; Verfügung; Recht; Massnahme; Verfahren; Urteil; Verfügungen; Ausweisung; Gesuch; Endentscheid;
104 II 237 29.06.1978Nebenfolgen der Scheidung. Wohnrecht. Herabsetzbarkeit von Leistungen, die Gegenstand einer Scheidungskonvention bilden. Entschädigung. Art. 153, Art. 776 ff. und Art. 151 ZGB. 1. Ein Wohnrecht mit dinglicher Wirkung kann nicht Gegenstand einer Klage gemäss Art. 153 ZGB bilden (E. 3). 2. Die Parteien können eine Entschädigung im Sinne von Art. 151 ZGB grundsätzlich unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens vereinbaren (E. 5). 3. Eine Entschädigung, die als Ersatz für infolge der Scheidung entgangene Anwartschaften zugesprochen wurde, unterliegt der Herabsetzung im Sinne von Art. 153 Abs. 2 ZGB nicht. Wurde die Rechtsnatur der Entschädigung seinerzeit nicht spezifiziert, so obliegt es dem Richter im Herabsetzungsverfahren, sie vorfrageweise gemäss den Umständen zur Zeit der Scheidung zu bestimmen (E. 5). Corte; Ex-moglie; Attore; Abitazione; Nella; Altro; Tribunale; Scheidung; Entschädigung; Usuario; Secondo; Wohnrecht; Iscrizione; Altronde;
104 II 184 11.07.1978Art. 50 OR. Solidarische Haftung neunjähriger Kinder, die mit Pfeil und Bogen spielen (E. 2). Schadenersatzbemessung unter Berücksichtung des Alters der Kinder und der wirtschaftlichen Umstände (E. 3). Ersetzung der Heilungskosten. Art. 96 VVG ist auf die im Sinne von Art. 1 KUVG anerkannten Krankenkassen nicht anwendbar; Anspruchskonkurrenz des Geschädigten gemäss Art. 51 OR gegenüber dem haftpflichtigen Dritten und der Krankenkasse (E. 4). Genugtuung (E. 5). éfendeur; Appelé; érêt; être; Maillard; Tribunal; Action; Intérêt; èche; -intérêts; épond; -maladie; Gutknecht; édéral; ègle;
104 II 154 21.08.1978Art. 153 Abs. 1 ZGB. Die Pflicht zur Entrichtung einer Rente im Sinne von Art. 151 oder 152 ZGB hört auf, wenn der rentenberechtigte Ehegatte nach der Scheidung mit einem Angehörigen des andern Geschlechts eine eheähnliche Lebensgemeinschaft bildet, diesen aber nur deswegen nicht heiratet, um der gesetzlichen Folge des Rentenverlustes auszuweichen. Rente; Urteil; Ehegatte; Berufung; Sinne; Bezirksgericht; Bundesgericht; Vorinstanz; Erwägung; Pflicht; Entrichtung; Scheidung;
104 II 166 28.08.1978Vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks im Zusammenhang mit Bauarbeiten. Das in § 115 des zürcherischen Baugesetzes vom 23. April 1893 verankerte Recht zu vorübergehender Benützung des Nachbargrundstücks ist nur soweit gewährleistet, als sich diese in den Schranken des Art. 695 ZGB hält. Grundstück; Recht; Benützung; Grundstücks; Bargrundstück; Befugnis; Bundesrecht; Grundeigentümer; Bleiker; Seligmann; Entscheid;
104 II 202 11.09.1978Art. 254 Abs. 1 OR; Übergabe der Mietsache in geeignetem Zustand. 1. Umbau- und Renovationsarbeiten zulasten des Mieters widersprechen dem Art. 5 BMM nicht, wenn sie bei der Festsetzung des Mietzinses berücksichtigt werden (E. 3). 2. Sie begründen auch keinen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn der Mieter einen auf zehn Jahre fest vereinbarten Vertrag schon im ersten Jahre bricht (E. 4).
Mieter; Urteil; Umbau; Mieters; Anspruch; Bereicherung; Mietzins; Renovationsarbeiten; Festsetzung; Mietzinses; Vertrag; Appellationshof;
104 II 275 11.09.1978Dokumenten-Akkreditiv. 1. Nach den Akkreditivbestimmungen ist zu prüfen, ob die der Bank vorgelegten Dokumente vollständig sind und dem Akkreditiv entsprechen. Die Prüfung darf nicht durch eine solche der Ware ersetzt werden (E. 3). 2. Die Bank hat Dokumente, die sie für ungenügend hält, dem Begünstigten zur Verfügung zu halten oder ihm zurückzugeben (E. 5a). 3. Händigt sie die Dokumente einem Dritten aus, so kann sie sich ihrer Zahlungspflicht nicht mit den Einwänden entziehen, die Dokumente hätten nicht dem Akkreditiv entsprochen oder seien nach Ablauf der Frist vorgelegt worden (E. 5b und d).
Akkreditiv; Dokumente; Verfügung; Akkreditivs; Versicherung; Akkreditivbank; Zahlung; Speditionsfirma; Urteil; Recht; Zweck;
104 II 357 26.09.1978Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache. Verjährung der Klage auf Gewährleistung (Art. 210 Abs. 1 OR); die Rechte, die sich aus Mängeln der Kaufsache ergeben, verwirken (Art. 210 Abs. 2 OR), wenn die im Gesetz vorgesehene Anzeige dem Verkäufer nicht innerhalb eines Jahres nach Ablieferung gemacht worden ist.
éfauts; élai; éremption; Acheteur; Année; Extrait; Gewährleistung; Mängel; Kaufsache; écouvert; éserve; été; GIGER; Expiration;
104 II 249 27.09.1978Art. 4 BV; Art. 576 und Art. 580 ZGB; Wiederherstellung der Frist für Begehren auf Erstellung eines öffentlichen Inventars. Ist die Weigerung einer analogen Anwendung der Fristverlängerung und Wiederherstellung gemäss Art. 576 ZGB auf die Frist des Art. 580 ZGB willkürlich? Frage offen gelassen, da die kant. Instanz im vorliegenden Fall die Voraussetzungen der Anwendung von Art. 576 ZGB ohne Willkür als nicht gegeben betrachten konnte. élai; Inventaire; énéfice; être; Autorité; édé; éritier; éritières; Elles; étente; Tribunal; édéral; Genève; Justice; été;