Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1977

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
103 II 307 25.10.1977Kartellabrede, Rechtfertigungsgründe. 1. Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 KG. Kartellrechtliche Auseinandersetzung zwischen einer Handelsfirma, die keine eigenen Transportmittel besitzt, und Schiffahrtsunternehmen wegen angeblicher Behinderung im Transport von Getreide. Offen gelassen, ob die Firma behindert worden und klageberechtigt sei (E. 2). 2. Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 KG. Schutzwürdige Interessen, welche die angefochtene Massnahme jedenfalls zulässig machten (E. 3). Transport; Rhein; Klagte; Getreide; Beklagten; Rheinschiffahrt; Wettbewerb; Appellationsgericht; Reedereien; Kartell; Schweiz; Interesse;
103 II 190 07.06.1977Art. 2 Abs. 1 OR ist auch dann anwendbar, wenn sich die Parteien über alle objektiv und subjektiv wesentlichen Punkte geeinigt, aber die Regelung von Nebenpunkten nicht vorbehalten haben. Fehlt es an einer Absprache über die Nebenpunkte, so hindert das das Zustandekommen des Vertrages nicht; vielmehr wird vermutet, dass der Vertrag insoweit zustandegekommen sei, als die Parteien eine Einigung erzielt haben. Point; Accord; Contrat; Partie; Points; Essentiel; Parties; Secondaire; Tribunal; Conclu; Essentiels; Arrêt; Elles; D'accord; Secondaires;
103 II 149 13.06.1977Art. 23 und Art. 24 EGG. Die Erhöhung oder Herabsetzung des Pachtzinses gilt nicht als Abschluss eines neuen Pachtvertrages (E. 3 und E. 4). Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde (Art. 23 Abs. 2 und Art. 24 Abs. 2 EGG; E. 6). Pacht; Pachtzins; Pachtvertrag; Pachtzinse; Pachtzinses; Erneuerung; Bedingung; Behörde; Pachtvertrages; Bewilligung; Vereinbarung;
103 II 155 29.06.1977Berufung. 1. Art. 50 OG. Voraussetzung für die Berufung gegen einen Zwischenentscheid (E. 1). 2. Art. 46 OG. Der Streitwert bestimmt sich nicht nach der Begründung des angefochtenen Urteils, sondern nach den Rechtsbegehren, die vor der letzten kantonalen Instanz noch streitig waren (E. 2). 3. Blosse Erwägungen begründen kein rechtlich geschütztes Interesse an der Berufung und bedeuten auch keine Beschwer (E. 3). 4. Art. 55 Abs. 1 lit. b, Art. 57 Abs. 1 OG. Verbot neuer Begehren. Entscheid über die Berufung vor Erledigung einer kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde (E. 4 und E. 5). Kündigung; Berufung; Urteil; Mietgericht; Erstreckung; Gültig; Obergericht; Entscheid; Klage; Urteils; Bundesgericht; Klagten;
103 II 204 30.06.1977Art. 20, Art. 21 VVG. Teilweises Ausbleiben der Bezahlung einer Versicherungsprämie. Für den nachfolgenden Zeitabschnitt bezahlte Prämie. Zahlungsaufforderung durch den Versicherer mit der Androhung, dass die Haftung zu ruhen beginnen würde, wenn die frühere, unbezahlte Prämie nicht binnen 14 Tagen, von der Absendung der Mahnung an gerechnet, beglichen werden sollte. Die Sistierung trifft die Leistungspflicht des Versicherers als solche: Weder die Fälligkeit noch die Zahlung einer späteren Prämie haben zur Folge, dass die Haftung des Versicherers wieder auflebt (Erw. 4 und Erw. 5a, b); dies gilt auch dann, wenn die mit der Androhung der Säumnisfolgen verbundene Mahnung nach Zahlung einer später fällig gewordenen Prämie zugestellt wird (Erw. 5c). Prime; Paiement; Contrat; Période; Gaudard; D'une; Suspension; D'assurance; L'assureur; Sommation; Effet; Garantie; Cours; Nouvelle;
103 II 170 15.07.1977Art. 420 Abs. 2 ZGB; Beschwerderecht des Dritten. Die Verneinung des Beschwerderechts des Dritten gegen einen Beschluss der Vormundschaftsbehörde gestützt auf Art. 177 Abs. 3 ZGB, womit die Genehmigung eines Interzessionsgeschäftes der Ehefrau des Schuldners mit dem Dritten verweigert wurde, ist nicht willkürlich. Beschwerde; Interesse; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Interessen; Genehmigung; Ehefrau; Entscheid; Recht; Beschwerderecht;
103 II 211 15.08.1977Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG. Nachahmung einer Ware. 1. Streitigkeiten aus unlauterem Wettbewerb unterstehen der Vorschrift des Art. 46 OG (E. 1). 2. Verwechslungsgefahr zwischen Dosen, in denen mit Schokolade überzogene Trockenfrüchte angeboten werden (E. 2). 3. Gründe, aus denen die Nachahmung einer Verpackung als unlauter zu bezeichnen ist (E. 3). Dosen; Disch; Marke; Verpackung; Klagte; Choco; Unlauter; Urteil; Beklagten; Nachahmung; Deckel; Aufmachung; Verwechslung; Schokolade;
103 II 294 27.09.1977Art. 6 Abs. 1 KG; Klagerecht des Verbandes. 1. Aus eigenem Recht kann ein Verband klagen, wenn er selber durch eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung geschädigt oder gefährdet wird (E. 1). 2. Nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes kann er ferner im eigenen Namen, aber im Interesse seiner betroffenen Mitglieder klagen, wenn er gemäss den Statuten entsprechende Interessen der Mitglieder zu wahren hat und diese selber zur Klage berechtigt sind (E. 2 - 4). 3. Diese Voraussetzungen eines Verbandsklagerechtes im Interesse von Mitgliedern sind hier erfüllt (E. 5). Mitglied; Verband; Mitglieder; Klage; Recht; Schweiz; Filme; Kartell; Schweizer; Wettbewerb; Verbandsklage; Interesse; Klagerecht;
103 II 176 29.09.1977Übertragbare Personaldienstbarkeit (Art. 781 Abs. 2 ZGB); Wohnrecht. Ein dem Wohnrecht entsprechendes, aber erbliches und übertragbares Benützungsrecht an einer Wohnung kann nicht in die Form einer übertragbaren Personaldienstbarkeit im Sinne von Art. 781 Abs. 2 ZGB gekleidet werden (E. 2). Konversion der nichtigen Personaldienstbarkeit in ein Wohnrecht (E. 3) oder in ein Mietverhältnis von unbestimmter Dauer (E. 4)? Stock; Wohnung; Recht; Stockwerk; Grundbuch; Stockwerkeigentum; Vertrag; Wohnrecht; übertragbare; Benützung; Parteien; Benützungsrecht;
103 II 218 29.09.1977Art. 43 Abs. 1 OG. Die Vereinigung von Berufung und staatsrechtlicher Beschwerde in einer gemeinsamen Eingabe ist nur zulässig, wenn die beiden Rechtsmittel äusserlich klar auseinandergehalten und auch inhaltlich nicht vermengt werden.
Berufung; Rechtsmittel; Beschwerde; Staatsrechtliche; Eingabe; Nichtigkeitsbeschwerde; Urteil; Rüge; Bundesgericht; Vermengt; Erhoben;
103 II 274 04.10.1977Fälligkeit der Lohnforderung bei ungerechtfertigter Auflösung des Arbeitsvertrages. Die fristlose Entlassung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ohne wichtige Gründe beendet das Arbeitsverhältnis in tatsächlicher, nicht aber in rechtlicher Hinsicht. Die auf Art. 337c Abs. 1 und Abs. 2 OR beruhende Lohnforderung des Arbeitnehmers wird jedoch gemäss Art. 339 Abs. 1 OR sofort fällig.
Travail; Contrat; Duré; Qu'il; Salaire; Durée; Message; L'employé; L'employeur; Message; Même; Travail; Résiliation; L'expiration;
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