Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 2 und Jahr 1975

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
101 II 346 16.09.1975Automobilhaftpflicht. Art. 36 Abs. 4 SVG. Pflichten des Führers, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen will (Erw. 1c-d). Art. 45 Abs. 3 OR. Festsetzung des für die Berechnung der Entschädigung massgebenden Verdienstes des Versorgers. Art. 47 OR. Bestimmung der Genugtuungssumme unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Opfers. Art. 60 Abs. 1 und 2 SVG. Teilung der Haftung, Rückgriffsklage des Verantwortlichen, der einen Dritten abgefunden hat. (Erw. 1e, 9). Demande; Indemnité; Arrêt; Accident; Décès; Faute; Canton; Soutien; Rente; Véhicule; Cantonale; Capital; Voiture; Dommage; Enfants;
101 II 266 21.05.1975Culpa in contrahendo, Verjährung. Die auf culpa in contrahendo gestützte Klage verjährt gemäss Art. 60 OR. Contrahendo; Demande; Culpa; Responsabilité; Nature; L'art; Prescription; Elles; Demandeurs; Neuchâtel; Action; Commerçants; Tribunal;
101 II 203 22.05.1975Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsfrist von einem Jahr seit Kenntnis des Willensmangels. Besteht auch eine absolute Verwirkungsfrist von zehn Jahren entsprechend der im OR geltenden ordentlichen Verjährungsfrist? Frage offengelassen. Adoption; Anfechtung; Recht; Willen; Rechtlich; Frist; Adoptionsvertrag; Verwirkungsfrist; Willensmängel; Irrtum; Vertrag; Willensmängeln;
101 II 31 22.05.1975Eigenhändige letztwillige Verfügung. Datum. Formmangel. Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB. Das Datum des eigenhändigen Testaments muss die Angabe von Ort, Jahr, Monat und Tag der Errichtung der Urkunde enthalten. Alle diese Angaben sind vom Gesetzgeber als gleichwertig betrachtet worden und sind daher gleicherweise unerlässlich. Es dürfen zwischen ihnen keine Unterschiede gemacht werden; z. B. darf nicht zugelassen werden, dass die mangelnde Ortsangabe mittels äusserer Umstände wie die Erwähnung des Wohnortes des Erblassers im Testament ergänzt werde. Testament; Indication; L'acte; Domicile; L'indication; Confection; Même; Barthoulot; élément; N'est; Cantonal; Action; Tribunal;
101 II 248 29.05.1975Nachbarrecht; Art. 684 ZGB. Passivlegitimation einer Person, die nur Pächter des Grundstückes ist, von dem eine Immission ausgeht (E. 2). Der Weidgang mit umgehängten Glocken zur Nachtzeit auf einer Wiese, die in der Wohnzone eines Dorfes liegt, ist eine übermässige, durch Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkung (E. 6). Glocke; Glocken; Immission; Bundesgericht; Grundstücke; Nachtzeit; Weiden; Recht; Urteil; Einwirkung; Gerechtfertigt; Ortsgebrauch;
101 II 86 04.06.1975Art. 267a Abs. 3 OR; Erstreckung des Mietverhältnisses. 1. Der Richter kann die Klagefristen dieser Bestimmung grundsätzlich weder verlängern noch wiederherstellen, wenn sie versäumt worden sind (Erw. 2). 2. Die Frist für das zweite Erstreckungsbegehren ist auch dann zu beachten, wenn über das erste noch nicht entschieden worden ist (Erw. 3). Klage; Begehren; Frist; Erstreckung; Klagefrist; Mietverhältnis; Entscheid; Erstreckungsbegehren; Mietgericht; Richter; Urteil; Versäumt;
101 II 283 10.06.1975Art. 22 ArbG, 341bis Abs. 5 aOR. 329d Abs. 2 OR; Voraussetzungen, unter denen Ruhezeit oder Ferien durch Geldleistungen am Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden dürfen. Das Verbot, die Ruhezeit oder die Ferien durch Geldleistungen abzugelten, erlischt am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht. Ein solcher Ersatz ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht nicht mehr in natura erfüllen kann (Erw. 5a). Art. 341bis Abs. 3 aOR. 329c Abs. 1 OR. Das Recht auf Ferien, welches sich auf ein Dienstjahr bezieht, ist verwirkt, wenn es nicht bis zum Ende des folgenden Jahres ausgeübt wird (Erw. 5b). Ansprüche, die am Ende des Arbeitsverhältnisses erhoben werden und die auf Ersatz der wöchentlichen Ruhezeit durch Geldleistungen abzielen; Abweisung gemäss Art. 2 ZGB und 22 ArbG (Erw. 8). Vacances; Travail; Défendeur; Jours; Aient; Défendeurs; L'art; Droit; Qu'il; Rapports; Repos; Indemnité; Année; Cantonal; Tribunal;
101 II 41 12.06.1975Erbteilung (Art. 604 ZGB); Verhältnis des kantonalen Prozessrechtes zum Bundeszivilrecht. Die (gestützt auf kantonales Prozessrecht) an die Substantiierung der Rechtsbegehren einer Erbteilungsklage gestellten Anforderungen dürfen der Durchsetzung des bundesrechtlich gewährleisteten Teilungsanspruches nicht entgegenstehen. Jedenfalls darf vom Erbteilungskläger auch dann nicht die Aufstellung eines genauen Teilungsplanes verlangt werden, wenn seine Klage auf ein vollstreckbares Teilungsurteil abzielt. Lasse; Teilung; Nachlass; Erblasser; Recht; Erbteil; Klage; Nachlasses; Urteil; Erbteilung; Rechtsbegehren; Erblassers; Kantonale;
101 II 290 13.06.1975Fabrikmarken. Art. 6 Abs. 1 MSchG; Verwechslungsgefahr zwischen Marken pharmazeutischer Produkte. Bei pharmazeutischen Produkten, die grundsätzlich rezeptpflichtig sind, aber vom Konsumenten in der Praxis ohne ausserordentliche Schwirigkeiten erworben werden können, beurteilt sich die Verwechslungsgefahr nach der Aufmerksamkeit des breiten Publikums. Mente; Della; Marca; Prodotti; Confusion; STUGERON; Confusione; Rischio; Prodotto; Marche; UGARON; Ricetta; Parti; Sentenza; Anche; Delle;
101 II 125 17.06.1975Art. 846 Abs. 2 und 866 OR. Die Statuten sind einerseits Grundlage und andererseits Schranke der Treuepflicht des Genossenschafters. Es ist keine Verletzung der Treuepflicht gegeben, wenn ein Genossenschafter nicht von einer grösseren in eine kleinere Wohnung wechselt und die Statuten keine ausdrückliche Vorschrift enthalten, die das Recht der Genossenschafter zur Wohnungsmiete auf das ausgewiesene Bedürfnis beschränkt sowie diesen zur Pflicht macht, bei dessen Verminderung in eine den neuen Bedürfnissen genügende Wohnung zu wechseln. Wohnung; Genossenschaft; Genossenschafter; Statuten; Mitglied; Pflicht; Beklagten; Recht; Interesse; Zweck; Treuepflicht; Bedürfnis;
101 II 130 21.06.1975Art. 1185 OR findet keine Anwendung auf Seilbahnunternehmen, welche für die Einberufung einer Versammlung der Anleihensgläubiger das gewöhnliche Verfahren von Art. 1165 ff. OR befolgen müssen. Fédéral; Chemin; L'art; Société; Fédérale; Entreprise; Téléphérique; Chemins; Disposition; Entreprises; Tribunal; Obligations;
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